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Leserkommentar zum Artikel

DSGVO: In welchen Fällen muss der Online-Händler künftig einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung abschließen?

Wenn der Online-Händler einen Dienstleister beauftragt, für ihn personenbezogene Daten zu verarbeiten, dann muss er nach der künftigen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) mit diesem Dienstleister einen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag muss bestimmten Anforderungen genügen. Er muss die Aufsichtsbehörden auf Anforderung über einen solchen Vertrag unterrichten. Auch der Auftragsverarbeiter muss ein Verzeichnis über seine Verarbeitungstätigkeiten führen. Die Auftragsverarbeitung führt also zu einer Vielzahl von Pflichten. Umso wichtiger ist die Frage, in welchen Fällen denn nun eine Auftragsverarbeitung vorliegt. Sind z.B. Transport- und Bezahldienstleister, die die meisten Online-Händler einschalten, sogenannte Auftragsverarbeiter, mit denen der Online-Händler einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung schließen muss?

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Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auch bei bloßem selbstgehostetem Blogsystem?

Beitrag von Helmut Müller
16.05.2018, 23:07 Uhr

Hallo,

eine Frage welche zurzeit ziemlich viele, vor allem deutsche BloggerInnen beschäftigt. Muß ich bei einem Blog den ich bei einem deutschen Webhoster mit kostenlosem Hostingsangebot selbst hoste mit dem Webhoster einen solchen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschliessen?

Danke für die Antwort! LG

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 8 Kommentare vollständig anzeigen

  • Auftragsverarbeiter? von G. Kister-Schuler, 22.05.2018, 17:14 Uhr

    Hallo Herr Keller, ich habe zwei "Verarbeiter", die ich in Ihrer Liste nicht finde: meine Steuer macht ein nicht stempelnder Unternehmensberater, der die Daten (meine Konto-Auszüge, Rechnungen an Kunden und von Lieferanten; keine Mailadressen) nur in Papierform erhält. Und eine Kollgein... » Weiterlesen

  • Direktlieferungen von Frank Müller, 15.05.2018, 11:03 Uhr

    Hallo Herr Keller, wie sieht es bei einer Direktlieferung der Ware durch den Hersteller aus. Muss hier ein AD Vertrag geschlossen werden oder nicht? Die Daten werden zur kompletten Verarbeitung den den Hersteller des Gegenstandes geschickt. Grüße

  • Dipl. Des. von S. Mohr, 11.04.2018, 12:51 Uhr

    Muss ich mit Facebook und Instagram eine Auftragsdatenverarbeitung-Auftrag abschließen, wenn ich dort Werbeanzeigen schalte und das Analytics Tool benutze? Und wenn ja, wo finde ich eine Vorlage dafür? Muss man auch mit Paypal eine Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung abschließen?

  • Frau von A. Hansen, 30.03.2018, 12:25 Uhr

    Wenn ich meine Produkte z.B  über Dawanda vertreibe, muss ich dann mit Dawanda einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen?

  • Korrektur von IT-Recht Kanzlei, 29.03.2018, 09:40 Uhr

    Sehr geehrter Herr Kleinheisterkamp, danke für den Hinweis. In der Tat war der Beitrag insofern missverständlich formuliert. Wir haben dies korrigiert. Mfg, Ihre IT-Recht Kanzlei

  • Leser von Ferdinand Kleinheisterkamp, 28.03.2018, 23:58 Uhr

    Sehr geehrter Herr Keller, Verträge über Auftragsverarbeitung müssen doch nicht der Obrigkeit aka Landesdatenschutzbehörden gemeldet werden! Eine Meldepflicht gibt es nur bei Datenreichtum, also wenn personenbezogene Daten in die falschen Hände geraten sind. MFG F. Kleinheisterkamp

  • Matamo.. von IT-Recht-Kanzlei, 28.03.2018, 13:00 Uhr

    Stimmt, danke für den Hinweis :)

  • Piwik heißt jetzt Matomo von Tracker, 28.03.2018, 11:20 Uhr

    Piwik heißt jetzt übrigens Matomo - muss ich mich auch noch dran gewöhnen ;)

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