DSGVO: In welchen Fällen muss der Online-Händler künftig einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung abschließen?
Wenn der Online-Händler einen Dienstleister beauftragt, für ihn personenbezogene Daten zu verarbeiten, dann muss er nach der künftigen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) mit diesem Dienstleister einen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag muss bestimmten Anforderungen genügen. Er muss die Aufsichtsbehörden auf Anforderung über einen solchen Vertrag unterrichten. Auch der Auftragsverarbeiter muss ein Verzeichnis über seine Verarbeitungstätigkeiten führen. Die Auftragsverarbeitung führt also zu einer Vielzahl von Pflichten. Umso wichtiger ist die Frage, in welchen Fällen denn nun eine Auftragsverarbeitung vorliegt. Sind z.B. Transport- und Bezahldienstleister, die die meisten Online-Händler einschalten, sogenannte Auftragsverarbeiter, mit denen der Online-Händler einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung schließen muss?
Matamo..
Beitrag von IT-Recht-Kanzlei
28.03.2018, 13:00 Uhr
Stimmt, danke für den Hinweis :)
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Auftragsverarbeiter? von G. Kister-Schuler, 22.05.2018, 17:14 Uhr
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Direktlieferungen von Frank Müller, 15.05.2018, 11:03 Uhr
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Dipl. Des. von S. Mohr, 11.04.2018, 12:51 Uhr
Muss ich mit Facebook und Instagram eine Auftragsdatenverarbeitung-Auftrag abschließen, wenn ich dort Werbeanzeigen schalte und das Analytics Tool benutze? Und wenn ja, wo finde ich eine Vorlage dafür? Muss man auch mit Paypal eine Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung abschließen?
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Frau von A. Hansen, 30.03.2018, 12:25 Uhr
Wenn ich meine Produkte z.B über Dawanda vertreibe, muss ich dann mit Dawanda einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen?
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Korrektur von IT-Recht Kanzlei, 29.03.2018, 09:40 Uhr
Sehr geehrter Herr Kleinheisterkamp, danke für den Hinweis. In der Tat war der Beitrag insofern missverständlich formuliert. Wir haben dies korrigiert. Mfg, Ihre IT-Recht Kanzlei
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Leser von Ferdinand Kleinheisterkamp, 28.03.2018, 23:58 Uhr
Sehr geehrter Herr Keller, Verträge über Auftragsverarbeitung müssen doch nicht der Obrigkeit aka Landesdatenschutzbehörden gemeldet werden! Eine Meldepflicht gibt es nur bei Datenreichtum, also wenn personenbezogene Daten in die falschen Hände geraten sind. MFG F. Kleinheisterkamp
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Piwik heißt jetzt Matomo von Tracker, 28.03.2018, 11:20 Uhr
Piwik heißt jetzt übrigens Matomo - muss ich mich auch noch dran gewöhnen ;)
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