Auftrags(daten)verarbeitung und Steuerdaten: Benötigen Shop-Betreiber mit ihrem Steuerberater einen Vertrag zur Auftrags(daten)verarbeitung?
Bei der Erstellung von Buchhaltung, Jahresabschluss & Co. greifen viele Shop-Betreiber gerne auf die Expertise eines erfahrenen Steuerberaters zurück. Woran viele dabei nicht denken: Die Auslagerung sensibler Steuerdaten an externe Steuerberater könnte eine sogenannte Auftragsverarbeitungdarstellen – und für diese muss ein spezieller Vertrag mit einer ganzen Palette an Pflichtinhalten abgeschlossen werden. Ob das Auslagern von Steuerdaten an den Steuerberater tatsächlich eine – nach bisheriger Rechtslage und nach der DSGVO – Auftragsverarbeitung ist, erfahren Sie im Folgenden.
Entschuldigung
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
28.03.2018, 17:09 Uhr
Sie haben völlig Recht. Das war kein guter Stil. Kurz zur Begründung: Wir haben auf Ihre berechtigte Kritik hin den Artikel offline gesetzt, noch einmal stark umgeschrieben und sodann neu veröffentlicht - dabei wurde Ihr gestriger (für uns sehr hilfreicher) Kommentar durch unser CMS nicht mehr mit berücksichtigt.
Und richtig, wir schmücken uns hier (teilweise) mit Ihren Federn und sind Ihnen hierfür auch dankbar.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Vielen Dank für die Anpassung ... von Aufgepasst, 28.03.2018, 17:00 Uhr
... im Interesse aller Beteiligten. Schade jedoch, dass der Kommentar oder zumindest ein kleiner (anonymer) Dank, z.B. unter dem Artikel, bisher nicht veröffentlicht wurde. Ich finde, dass sich dies in Internetkreisen (v.a. unter Bloggern) so gehört. Es sind schließlich nicht Ihre Federn, mit... » Weiterlesen
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