Auftrags(daten)verarbeitung und Steuerdaten: Benötigen Shop-Betreiber mit ihrem Steuerberater einen Vertrag zur Auftrags(daten)verarbeitung?
Bei der Erstellung von Buchhaltung, Jahresabschluss & Co. greifen viele Shop-Betreiber gerne auf die Expertise eines erfahrenen Steuerberaters zurück. Woran viele dabei nicht denken: Die Auslagerung sensibler Steuerdaten an externe Steuerberater könnte eine sogenannte Auftragsverarbeitungdarstellen – und für diese muss ein spezieller Vertrag mit einer ganzen Palette an Pflichtinhalten abgeschlossen werden. Ob das Auslagern von Steuerdaten an den Steuerberater tatsächlich eine – nach bisheriger Rechtslage und nach der DSGVO – Auftragsverarbeitung ist, erfahren Sie im Folgenden.
Vielen Dank für die Anpassung ...
Beitrag von Aufgepasst
28.03.2018, 17:00 Uhr
... im Interesse aller Beteiligten.
Schade jedoch, dass der Kommentar oder zumindest ein kleiner (anonymer) Dank, z.B. unter dem Artikel, bisher nicht veröffentlicht wurde. Ich finde, dass sich dies in Internetkreisen (v.a. unter Bloggern) so gehört. Es sind schließlich nicht Ihre Federn, mit denen Sie sich nunmehr schmücken - Ihr gestriger Artikel(entwurf) ging noch von ganz anderen rechtlichen Prämissen aus, die sie nunmehr - zutreffenderweise - über Bord geworfen haben.
Undank ist der Welten Lohn - auch bei der IT-Recht Kanzlei?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Entschuldigung von IT-Recht Kanzlei, 28.03.2018, 17:09 Uhr
Sie haben völlig Recht. Das war kein guter Stil. Kurz zur Begründung: Wir haben auf Ihre berechtigte Kritik hin den Artikel offline gesetzt, noch einmal stark umgeschrieben und sodann neu veröffentlicht - dabei wurde Ihr gestriger (für uns sehr hilfreicher) Kommentar durch unser CMS nicht mehr mit... » Weiterlesen
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