Leserkommentar zum Artikel

Werbung: Mit den Begriffen "Garantie" und "Gewährleistung"

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ häufig als Synonyme gebraucht, obwohl dies juristisch nicht korrekt ist. Entsprechend kommt es auch im Online-Handel immer wieder vor, dass Unternehmer ihre Produkte im Internet mit Aussagen wie „24 Monate Garantie“ oder „2 Jahre Garantie“ bewerben, obwohl sie eigentlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte oder besser, die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers meinen.

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Garantiewerbung bei B2B Geschäft

Beitrag von Florian St.
08.03.2018, 14:46 Uhr

Darf man dann hier nur beim Verbraucher keine Garantieangaben machen, oder gilt dies auch bei B2B Geschäften. z.Bsp. Ärzte, Zahnärzte usw.?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Garantie für B2B von Klaus Remmert, 08.10.2019, 09:11 Uhr

    Mich würde auch interessieren, ob ich meine Kunden über eine Hersteller-, oder Händlergarantie in meinem B2B Shop informieren muss!

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