Garantiebezogene Informationspflichten nach neuem Verbraucherrecht: eine Bedrohung für den Online-Handel
Hersteller gewisser Warengattungen gewähren beim Kauf ihrer Produkte üblicherweise gewährleistungsunabhängige Garantien, die Investitionsentscheidungen der Verbraucher erleichtern, die Kundenbindung stärken und der besonderen Schadensneigung einschlägiger Waren Rechnung tragen sollen. Seit dem 13.06.2014 besteht im Online-Handel die Pflicht, über etwaig vorhandene Garantien und deren Bedingungen vor Vertragsschluss zu informieren, und begründet so kaum überschaubare Haftungsdimensionen, die sich Abmahner derzeit zu Nutze machen. Den Umfang und das inhärente Risiko der erforderlichen Garantiehinweise hat die IT-Recht Kanzlei im folgenden Beitrag einer kritischen Betrachtung unterzogen.
Informationspflicht des Herstellers in welcher Form
Beitrag von Thomas Struzik
01.03.2018, 16:16 Uhr
Vielen Dank. Eine sehr informative und ausführliche Ausarbeitung. Wie verhält es sich denn mit der Informationspflicht des Herstellers? Müssen die Garantiebedingungen in gedruckter Form dem Produkt beigelegt sein oder reicht es als permanente Bereitstellung auf z.B. der Webseite des Herstellers?
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