Lampen sind keine Möbel: Das LG Bochum zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Das LG Bochum hat in einem Urteil vom 16.09.2009 (Az.: I-13 O 126/ 09) entschieden, dass Lampen und Möbel keine ähnlichen Waren darstellen. Aus diesem Grund besteht keine Verwechslungsgefahr, wenn die Unternehmen unter dem gleichen Zeichen zum einen Lampen und zum anderen Möbel verkaufen.
Handwerksordnung
Beitrag von Frederik H.
24.02.2018, 21:58 Uhr
Heißt das im Gegenschluß auch, daß man dann Leuchten herstllen und verkaufen darf ohne (möbel)tischlermeister zu sein?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Lampenmöbel von Edita, 07.08.2010, 07:48 Uhr
Was sind sie denn sonst? Gut, dass man eine Lampe nicht mit einem Bett verwechseln kann, ist schon klar. Aber bezeichnet man Lampen nicht auch als Leuchtmöbel? Komische Definition....
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