Leserkommentar zum Artikel

Lampen sind keine Möbel: Das LG Bochum zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht

Das LG Bochum hat in einem Urteil vom 16.09.2009 (Az.: I-13 O 126/ 09) entschieden, dass Lampen und Möbel keine ähnlichen Waren darstellen. Aus diesem Grund besteht keine Verwechslungsgefahr, wenn die Unternehmen unter dem gleichen Zeichen zum einen Lampen und zum anderen Möbel verkaufen.

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Handwerksordnung

Beitrag von Frederik H.
24.02.2018, 21:58 Uhr

Heißt das im Gegenschluß auch, daß man dann Leuchten herstllen und verkaufen darf ohne (möbel)tischlermeister zu sein?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Lampenmöbel von Edita, 07.08.2010, 07:48 Uhr

    Was sind sie denn sonst? Gut, dass man eine Lampe nicht mit einem Bett verwechseln kann, ist schon klar. Aber bezeichnet man Lampen nicht auch als Leuchtmöbel? Komische Definition....

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