Verkauf gebrauchter Software-Lizenzkeys: Gefahr berechtigter Abmahnungen
Viele Online-Händler von gebrauchten Software-Lizenzen müssen sich aktuell mit Abmahnungen auseinandersetzen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen für den Verkauf nicht einhalten. Die Rechtsprechung hat zuletzt die beim Verkauf einzuhaltenden Voraussetzungen präzisiert, auch wenn bis heute noch nicht alles geklärt ist. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Einblick in die aktuelle Abmahnpraxis und einen Überblick darüber, was beim Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen zu beachten ist.
Offenlegung der Lizenzherkunft
Beitrag von Boris
23.02.2018, 20:40 Uhr
Hallo Christian,
es ist überhaupt gar kein Problem die Herkunft von Lizenzen offenzulegen. Verkäufer von Lizenzen verpflichten sich regelmäßig als Erstinhaber genannt zu werden.
Alles andere ist reines Marketing-Sprech. Wer nicht weiß, woher Lizenzen stammen oder deren Herkunft aus welchen Gründen auch immer nicht preisgeben will, kann natürlich auch nichts offen legen.
Kauf doch mal eine Lizenz bei li-x.com , dann weißt du, dass dies möglich ist - richtet sich allerdings nur an gewerbliche Kunden.
Viele Grüße Boris
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