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Leserkommentar zum Artikel

Abmahnungen wegen unverlangt zugesandter Email-Newsletter: nehmen zu

Die IT-Recht Kanzlei wird in letzter Zeit immer häufiger mit Fällen konfrontiert, in denen Händler wegen unverlangt zugesandter Werbe-Emails abgemahnt werden. Die Adressaten solcher Emails scheinen sich oftmals nicht mehr damit zu begnügen, den unerwünschten elektronischen Werbemüll einfach in den virtuellen Papierkorb zu verbannen. Stattdessen greifen sowohl Privatleute als auch Unternehmer immer öfter zur rechtlichen Keule der Abmahnung, um den Absendern solcher Email-Newsletter beizukommen.

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Unrealistische und unternehmerfeindliche Gesetzgebung

Beitrag von Jan Steinmueller
19.02.2018, 15:12 Uhr

Wie stellen sich die Gesetzgeber das denn konkret vor? Damit wird dem Unternehmer doch jegliche Möglichkeit genommen, Kontakt zu potenziellen Kunden aufzunehmen! Ich kann verstehen, dass es konkrete Einzelfälle gibt, in denen Privatpersonen oder Wettbewerber im Spammüll ersticken und dass diese Menschen sich dagegen wirksam zur Wehr setzen möchten, doch wieso existiert hier nicht einmal eine Trennung zwischen reinen Spam-Müll und seriösen Angeboten? Es kann doch nicht dasselbe sein, ein passendes, auf den Adressaten zugeschnittenes Angebot einmalig (!) zuzusenden und eine unzusammenhängende und womöglich mit Schadsoftware belastete Linkschleuder abzuschicken. Die ganze "Ja, machen sie doch 'nen Newsletter"-Nummer ist in der Praxis absolut unrealistisch. Denn natürlich werden die Werbeangebote meines Unternehmens in Newsletterform verschickt. Im Grunde verschicken wir auch keine Werbung, sondern Newsletter, die auf die konkreten Werbeangebote verlinken. Doch das ist ja im Härtefall das Gleiche und wird nicht anders behandelt als eine Werbezustellung ohne Einwilligung, oder?

Ich wünsche mir da etwas mehr Realismus. Das Gesetz hätte schon einen ganz anderen Charakter, wenn es eines expliziten Opt-Outs des Adressaten bedürfte und nicht lediglich des Fehlens eines Double-Opt-In. Wer das Angebot nicht kennt, kann doch gar nicht wissen, ob es ihm nicht zusagt?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 37 Kommentare vollständig anzeigen

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  • Wie sollst Du dann noch Kunden erreichen? von Martin Kasten, 03.01.2019, 07:42 Uhr

    Ganz einfach. Kauft Euch eine Kuvertiermaschine und macht es wie früher. Habe ich auch gemacht. Einfach Briefe verschicken und auf die schwarze Liste achten. Das kostet mich Arbeit, Zeit und Geld, ist aber tausendmal besser als irgendwelche Blindmailings. Und dem Kommentar oben kann ich mich nur... » Weiterlesen

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    Ich habe von einer Messe einen Newsletter erhalten. Kann ich auch Privat selbst abmahnen? oder geht das nur über eine Anwalt? Einen sonnigen Tag wünsche ich..

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    Könnten Diejenigen, die hier jammern, dass sie nun nicht mehr ungestraft ihren ungefragten Spam verteilen, von "unternehmerfeindliche Gesetzgebung" oder "Sauerei" schwafeln, bitte auch gleich den Namen ihres Unternehmens dazu schreiben? Wer sich darüber beschwert, dass er sich nicht über geltendes... » Weiterlesen

  • wie ist es mit .eu absendern von und bei .eu absendern, 01.02.2018, 21:06 Uhr

    bekomme ständig spam mit .eu oder .hu absendern. Wie ist da vorzugehen ?

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    Aus Ihrem sehr interessanten Artikel, entnehme ich, dass ein Double-opt in nicht zwingend notwendig ist, solange der Versenden nachweisen kann, dass sich jemand tatsächlich angemeldet hat. Das kann man jedoch mit IP Adresse und Google Code nachweisen. Sogar wer, wo und wann und wie lange auf... » Weiterlesen

  • völlig richtig diese Gesetzgebung von Frank, 06.12.2017, 13:18 Uhr

    Viele Gewerbetreibende verwechseln „Aufmerksamkeit erregen“ mit „Belästigung“ und sind offenbar nicht in der Lage zu erkennen, dass Belästigung genau das Gegenteil erzeugt von dem was man sich dadurch erhofft. Hinzu kommt, dass sie es nicht realisieren dass sie nicht die einzigen auf der Welt sind.... » Weiterlesen

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