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Händler können Lieferzeiten oft nicht genau vorhersehen. Doch wie konkret muss die Angabe trotzdem sein? Das LG München entschied, dass der Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!“ wettbewerbswidrig ist.

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Ist bei Amazon gängige Praxis

Beitrag von Stefan
04.01.2018, 12:38 Uhr

Der Status meiner Bestellung vom 24.11.17 lautet:

Noch nicht versandt Voraussichtlicher Liefertermin: Wir brauchen ein wenig mehr Zeit, um Ihnen verlässliche Angaben bereitzustellen. Wir werden Sie per E-Mail verständigen, sobald wir einen voraussichtlichen Liefertermin haben.

Noch präziser geht es doch kaum *Ironie off*

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Und wenn nicht bestellbar? von Alexander, 10.12.2017, 08:41 Uhr

    Gilt das nur, wenn der "nicht lieferbare" Artikel bestellbar ist oder auch dann, wenn er (vorübergehend) überhaupt nicht bestellbar ist?

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