Leserkommentar zum Artikel

Die Lieferzeitangabe "Der Artikel ist bald verfügbar" reicht nicht aus!

Händler stehen oft vor dem Problem, dass sie eine voraussichtliche Lieferung einer Ware nicht exakt absehen können. Hierfür kommen mannigfaltige Gründe in Betracht. Wie aber muss eine Lieferzeitangabe in solch einem Fall ausgestaltet sein? Das LG München I urteilte in diesem Zusammenhang, dass ein Internetangebot, das zum Liefertermin nur den Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!“ enthält, nicht den Anforderungen von § 312d Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB genügt und damit wettbewerbswidrig ist. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem heutigen Beitrag:

» Artikel lesen


Und wenn nicht bestellbar?

Beitrag von Alexander
10.12.2017, 08:41 Uhr

Gilt das nur, wenn der "nicht lieferbare" Artikel bestellbar ist oder auch dann, wenn er (vorübergehend) überhaupt nicht bestellbar ist?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Ist bei Amazon gängige Praxis von Stefan, 04.01.2018, 12:38 Uhr

    Der Status meiner Bestellung vom 24.11.17 lautet: Noch nicht versandt Voraussichtlicher Liefertermin: Wir brauchen ein wenig mehr Zeit, um Ihnen verlässliche Angaben bereitzustellen. Wir werden Sie per E-Mail verständigen, sobald wir einen voraussichtlichen Liefertermin haben. Noch präziser geht... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei