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Händler können Lieferzeiten oft nicht genau vorhersehen. Doch wie konkret muss die Angabe trotzdem sein? Das LG München entschied, dass der Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!“ wettbewerbswidrig ist.

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Und wenn nicht bestellbar?

Beitrag von Alexander
10.12.2017, 08:41 Uhr

Gilt das nur, wenn der "nicht lieferbare" Artikel bestellbar ist oder auch dann, wenn er (vorübergehend) überhaupt nicht bestellbar ist?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Ist bei Amazon gängige Praxis von Stefan, 04.01.2018, 12:38 Uhr

    Der Status meiner Bestellung vom 24.11.17 lautet: Noch nicht versandt Voraussichtlicher Liefertermin: Wir brauchen ein wenig mehr Zeit, um Ihnen verlässliche Angaben bereitzustellen. Wir werden Sie per E-Mail verständigen, sobald wir einen voraussichtlichen Liefertermin haben. Noch präziser geht... » Weiterlesen

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