Der sachliche Anwendungsbereich des neuen ElektroG
Das neue ElektroG kennt einen zeitlich gestuften Anwendungsbereich. Bis August 2018 gelten mit einigen Ausnahmen die bisherigen Gerätekategorien des alten ElektroG. Ab August 2018 fallen grundsätzlich alle Elektro- und Elektronikgeräte unter den Anwendungsbereich des Gesetzes, es sei denn, sie sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Lesen Sie mehr zu den Einzelheiten.
Textilien mit LED-Stripes
Beitrag von K. Markussen
18.12.2017, 21:44 Uhr
Mir ist nicht klar, wie es sich beispielsweise mit Textilien und Taschen verhält, in die LED-Streifen eingenäht werden. Sind LED-Lichterketten auch LED-Lampen? In einem anderen Artikel haben sie ein Beispiel des beleuchteten Turnschuhs genannt und leider nicht wieder aufgegriffen. Da ich plane solche Dinge zu Nähen, bzw. diese im Eigengebrauch bereits anwende, würde mich interessieren, ob ich dieser Idee weiter nachgehen kann, oder sie mit der Verordnung und verbunden Kosten bereits erstickt wird.
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Tuningchip für Pedelec von Lothar W, 24.02.2018, 23:27 Uhr
Fällt ein Tuningchip für Pedelecs auch unter die WEEE ? Oder entspricht das auf 2.b ? Geräte, die ihre Funktion nur speziell als Teil dieses anderen Gerätes erfüllen können.
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Werbeschilder beleuchtet von 997, 30.11.2017, 07:12 Uhr
Es wird immer noch nicht klar wie es mit werbeschilder verhält welche indirekt mit led beleuchtet werden um einen gravierten schriftzug darzustellen. Auch eine enerielabel hierzu gibt es nicht da rin schild keine lampe oder leuchte darstellt
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