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Leserkommentar zum Artikel

Kein Ausschluss des Widerrufsrechts: Beim Kauf von Autoreifen im Internet (LG Hannover)

Das LG Hannover hatte zu befinden, ob beim Kauf eines Reifenbaums und individuell zusammengestellter und vom Händler montierter Autoreifen auf Felgen, das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 312d IV Nr.1 BGB ausgeschlossen ist. Das Landgericht Hannover folgt im Ergebnis der Rechtsprechung des BGH aus dem Jahre 2003 und verneint im konkreten Fall einen Ausschluss des Widerrufsrechts.

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Das Fazit als wichtiger Hinweis

Beitrag von Tobias Q.
11.11.2009, 23:36 Uhr

Ich finde es wichtig, dass im Fazit auf die Fehler seitens der Händlerin, bzw. deren Vertretung vor Gericht hingewiesen wird. Leider entsteht nämlich bei einem "Überfliegen" der Meldung im WWW an vielen Stellen der Eindruck, dass dieses Urteil übertragen richtungsweisend sei.

Da Reifen sowohl bei der Montage, als auch bei der Demontage hohen Kräften ausgesetzt sind, die einem gewissen Verschleiss entsprechen, wird wohl kein Verbraucher einen bereits vormontierten und wieder demontierten Radsatz als "neu" erwerben wollen. Somit ist von einer Wertminderung der Ware auszugehen. Der Reifengroßhandel schließt in seinen AGB eine Rücknahme von montierter Ware gegeüber dem Händler aus, oder belegt diese mit derart hohen Pauschalen, dass diese für den Montagebetrieb unattraktiv wird. Weiterhin gibt es sogenannte "Runflat"-Reifen die nur ein einziges Mal montiert werden können und bei der Demontage unbrauchbar werden.

In jedem Fall werden Reifen und Felge kundenspezifisch beim Grosshandel bestellt und montiert. Auch wenn der § 312d IV Nr.1 BGB oft missbräuchlich Verwendung findet, halte ich ihn gerade in diesem Fall für notwendig. Denn die Alternative wäre, dass der Händler die zurückgenommene, möglicherweise mehrfach montierte und demontierte Ware zu einem späteren Zeitpunkt als "neu" verkauft.

Vielleicht hätte die Händlerin den/die Richter einfach einmal zu einer Reifenmontage / -demontage in die Werkstatt einladen sollen, um zu demonstrieren, welche "Arbeit" ein Reifen in dem Moment leistet, während er über das Felgenhorn gezogen wird.

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