Neue EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung in Kraft
Die seit dem 1.8.2017 geltende EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung löst die zuvor geltende Richtlinie ab. Die bisherigen Verordnungen zu den verschiedenen Produktgruppen in Form von delegierten Rechtsakten, die die Details zu den Anforderungen an die Etiketten regeln, bleiben zwar vorerst in Kraft, werden aber schrittweise durch neue Verordnungen ersetzt. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, welche neuen Pflichten bereits ab dem 01.08.17 gelten und welche künftigen Pflichten zur Energieverbrauchkennzeichnung der verschiedenen Produktgruppen auf Sie zukommen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag im Antwort & Frage- Format.
Visuell wahrnehmbare Werbung
Beitrag von Bernd Schuster
21.09.2017, 11:16 Uhr
Was ich mich frage ist, ab wann s.g. "Abmahnvereine" wieder auf die Jagd gehen und die neue Verordnung für eine neue Welle an Schreiben verwenden. Es ist nicht genau definiert wie die Darstellung in visuell wahrnehmbarer Werbung zu erfolgen hat. Reicht es rein textlich? Muss man zusätzlich die Spektrumsangabe erklären? Wieso hat es bisher kein mit bekannter Online-Händler umsetzt (z.B. IKEA oder Mediamarkt)? Gibt es eine Übergangsfrist bis man das Spektrum abbilden muss?
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Auszeichnung bei "Vaterartikeln" von Varianten von Nicola Straub, 12.12.2019, 15:24 Uhr
Guten Tag, nirgends kann ich Informationen dazu finden, wie die Auszeichnung im Onlineshop bei sogenannten "Vaterartikeln" auszusehen hat. Also bei solchen Artikeln, die beim Betreiten einer Artikeldetailseite zunächst angezeigt werden, jedoch nicht bestellbar sind (der Warenkorbbutton wird erst... » Weiterlesen
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Label in Papierform von Bettina Grabher, 22.09.2017, 10:45 Uhr
Hallo, vielen Dank für den Überblick über die neue Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung. Was in der Verordnung ja ebenfalls enthalten ist, ist dass der Hersteller das Etikett in Papierform dem Produkt beilegen muss. Ist "in Papierform" auch genauer definiert? Oder reicht hier ein normales... » Weiterlesen
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