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Seit dem 1. August 2017 gilt eine neue EU‐Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung, die die bisherige Richtlinie ablöst und auch für Online-Händler neue Pflichten mit sich bringt.

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Visuell wahrnehmbare Werbung

Beitrag von Bernd Schuster
21.09.2017, 11:16 Uhr

Was ich mich frage ist, ab wann s.g. "Abmahnvereine" wieder auf die Jagd gehen und die neue Verordnung für eine neue Welle an Schreiben verwenden. Es ist nicht genau definiert wie die Darstellung in visuell wahrnehmbarer Werbung zu erfolgen hat. Reicht es rein textlich? Muss man zusätzlich die Spektrumsangabe erklären? Wieso hat es bisher kein mit bekannter Online-Händler umsetzt (z.B. IKEA oder Mediamarkt)? Gibt es eine Übergangsfrist bis man das Spektrum abbilden muss?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Auszeichnung bei "Vaterartikeln" von Varianten von Nicola Straub, 12.12.2019, 15:24 Uhr

    Guten Tag, nirgends kann ich Informationen dazu finden, wie die Auszeichnung im Onlineshop bei sogenannten "Vaterartikeln" auszusehen hat. Also bei solchen Artikeln, die beim Betreiten einer Artikeldetailseite zunächst angezeigt werden, jedoch nicht bestellbar sind (der Warenkorbbutton wird erst... » Weiterlesen

  • Label in Papierform von Bettina Grabher, 22.09.2017, 10:45 Uhr

    Hallo, vielen Dank für den Überblick über die neue Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung. Was in der Verordnung ja ebenfalls enthalten ist, ist dass der Hersteller das Etikett in Papierform dem Produkt beilegen muss. Ist "in Papierform" auch genauer definiert? Oder reicht hier ein normales... » Weiterlesen

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