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Seit dem 1. August 2017 gilt eine neue EU‐Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung, die die bisherige Richtlinie ablöst und auch für Online-Händler neue Pflichten mit sich bringt.

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Auszeichnung bei "Vaterartikeln" von Varianten

Beitrag von Nicola Straub
12.12.2019, 15:24 Uhr

Guten Tag,

nirgends kann ich Informationen dazu finden, wie die Auszeichnung im Onlineshop bei sogenannten "Vaterartikeln" auszusehen hat. Also bei solchen Artikeln, die beim Betreiten einer Artikeldetailseite zunächst angezeigt werden, jedoch nicht bestellbar sind (der Warenkorbbutton wird erst aktiv, sobald eine Variante ausgewählt wurde). Müssen solche Artikel ebenfalls ein Laben erhalten - wenn ja welches: "Beste Klasse", also die der energetisch günstigsten Variante? Oder Bereich aller enthaltenen Varianten (ein solches Bereichs-Label ist ja aber nur für Leuchten vorgesehen UND es ist kaum steuerbar, wenn mal einzelne Varianten durch "out-of-stock" ausfallen)? Gibt es hierzu irgendwo Hinweise oder best pratice? Danke für eine Einschätzung! Herzlich, Nicola Straub

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Label in Papierform von Bettina Grabher, 22.09.2017, 10:45 Uhr

    Hallo, vielen Dank für den Überblick über die neue Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung. Was in der Verordnung ja ebenfalls enthalten ist, ist dass der Hersteller das Etikett in Papierform dem Produkt beilegen muss. Ist "in Papierform" auch genauer definiert? Oder reicht hier ein normales... » Weiterlesen

  • Visuell wahrnehmbare Werbung von Bernd Schuster, 21.09.2017, 11:16 Uhr

    Was ich mich frage ist, ab wann s.g. "Abmahnvereine" wieder auf die Jagd gehen und die neue Verordnung für eine neue Welle an Schreiben verwenden. Es ist nicht genau definiert wie die Darstellung in visuell wahrnehmbarer Werbung zu erfolgen hat. Reicht es rein textlich? Muss man zusätzlich die... » Weiterlesen

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