Leserkommentar zum Artikel

Vergaberecht: Subunternehmer müssen spätestens bis zur Zuschlagserteilung genannt werden

Seit der BGH-Entscheidung vom 10.6.2008 ist die Verunsicherung der Vergabestellen groß. Der BGH hatte die bis dahin herrschende Meinung in Frage gestellt dass die  Vergabestellen berechtigt sind, bereits mit dem Angebot die Nennung von Nachunternehmern zu fordern. Nun entschied das OLG München mit Beschluss vom 22.1.2009, Verg 26/08), dass die Namen der Nachunternehmer bis spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen müssen, in welchem die Vergabestelle ihre Zuschlagserteilung treffen wolle.

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Herr

Beitrag von Seifert
07.09.2017, 09:47 Uhr

Wie ist es denn wenn Bieter bei der Zusage der Auftragserteilung, der Vergabestelle die qualifizierten Leute/Arbeitskräfte zusichert sie zu beschaffen, weil er sie nicht hat. Kann hier die Vergabestelle eine Absage erteilen "wegen begründeter Zweifel"? Also Ausschluss wegen Arbeitskräftemangel? Wo kann man dazu eine ähnliche Entscheidung lesen?

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