Abgabeverbot und neue Kennzeichnungsvorgaben für chemische Stoffe
Mit dem Ablauf der CLP-Übergangsfrist am 31.05.2017 sind die Kennzeichnungspflichten zum 01.06.2017 verschärft worden. Sie gelten auch für Online-Verkäufe alltäglicher Chemikalien (z. B. Reinigungsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Druckertoner, Farben/Lacke, Schmierstoffe, Grillanzünder, Abwehrsprays, Waschmittel).
Die Großen machen es nicht vor
Beitrag von Jammy04
07.08.2017, 15:54 Uhr
Sehr interessanter Artikel... Aber nehmen wir mal die Branchenriesen, z.B. Douglas - Warnpiktogramme Fehlanzeige. Falconi? Fehlanzeige... Nivea - geschriebener text, keine Piktogramme - was soll man denn davon halten... 6000 Produkte bei uns durchforsten?
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