Leserkommentar zum Artikel

LG Gießen: Fehlende Widerrufsbelehrung bei Amazon = 10.000 € Streitwert

Das Landgericht Gießen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 6.10.2008 / Az. 8 O 103/08) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Der wettbewerbsrechtliche Fauxpas: Der betroffene Amazon-Händler hatte keine Widerrufsbelehrung veröffentlicht.

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Widerrufsrecht bei Ebooks

Beitrag von Gerd
24.10.2009, 19:16 Uhr

Ebooks sind aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet. Muß man dann in einem Ebook-Shop trotzdem die Widerrufsbelehrung aufführen?

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