Leserkommentar zum Artikel
LG Gießen: Fehlende Widerrufsbelehrung bei Amazon = 10.000 € Streitwert
Das Landgericht Gießen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 6.10.2008 / Az. 8 O 103/08) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Der wettbewerbsrechtliche Fauxpas: Der betroffene Amazon-Händler hatte keine Widerrufsbelehrung veröffentlicht.
Widerrufsrecht bei Ebooks
Beitrag von Gerd
24.10.2009, 19:16 Uhr
Ebooks sind aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet. Muß man dann in einem Ebook-Shop trotzdem die Widerrufsbelehrung aufführen?
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