Leserkommentar zum Artikel
Wer hat eigentlich den Zugang einer Abmahnung zu beweisen?
Lange Zeit war umstritten, ob der Abmahnende den Zugang des Abmahnschreibens beim Verletzer beweisen muss, oder ob es ausreicht, dass er die ordnungsgemäße Absendung eines den inhaltlichen Anforderungen genügenden Abmahnschreibens nachweist.
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
06.10.2009, 22:32 Uhr
manchmal ist die rechtsverdrehung nicht zu verstehen - wie kann man beweisen, dass man etwas nicht erhalten hat? Ist die Post so zuverlässig, dass jeder Brief der in einem Postbriefkasten landet immer ankommt?
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