EVB-IT Pflege S
Die Beschaffung von IT-Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland erfolgt regelmäßig auf der Grundlage der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT). Die EVB-IT wurden zum 01.03.2026 als neue Basis-EVB-IT überarbeitet und in ihrer Struktur, Terminologie und inhaltlichen Ausgestaltung modernisiert. Sie stehen in deutscher Sprache über die Veröffentlichungsseiten des Bundes zur Verfügung.
Die EVB-IT Pflege S regeln die Pflege von Standardsoftware, die nicht auf Quellcodeebene an die Anforderungen des Auftraggebers angepasst wurde. Die Kurzfassung bildet insbesondere die Überlassung neuer Programmstände und Hotline-Leistungen ab; die Langfassung enthält zusätzlich Regelungen zur Störungsbeseitigung und zu weiteren Pflegeleistungen.
Was hat sich mit den Basis-EVB-IT 2026 geändert?
Die Neufassung 2026 berücksichtigt insbesondere Open Source Software, Software Bill of Materials (SBOM), neue Programmstände, Störungsklassen, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Hotline, Dokumentation, Datenschutz, Geheimhaltung und IT-Sicherheit.
Englische Fassung der EVB-IT Pflege S
Auch bei europaweiten Ausschreibungen richten sich die EVB-IT an Anbieter aus dem In- und Ausland. Gleichwohl werden die offiziellen Fassungen grundsätzlich nur in deutscher Sprache bereitgestellt. Dies erschwert insbesondere Anbietern mit Sitz im nicht deutschsprachigen Ausland sowie internationalen Rechts-, Compliance- und Vertriebsteams die Prüfung der Vergabeunterlagen. Die IT-Recht Kanzlei bietet deshalb anwaltlich geprüfte englische Arbeitsübersetzungen der neuen Basis-EVB-IT 2026 an.
Zum Umfang der englischen Fassung gehören:
- EVB-IT Pflege S-AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- EVB-IT Pflegevertrag S (Langfassung)
- EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)
- Muster 1: Störungsmeldeformular
- Muster 2: Leistungsnachweis
Einfach, komfortabel, günstig
Wir stellen Ihnen die Übersetzung der EVB-IT Pflege S unverzüglich nach Zahlungseingang zur Verfügung. Die Vertragsmuster und Muster werden per E-Mail im Word-Format zur Verfügung gestellt; die AGB werden als PDF bereitgestellt.
Sie erhalten die anwaltlich abgesicherten Übersetzung der EVB-IT Pflege S für 490,00 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer.
Bestimmungsgemäße Nutzung
- Information des Käufers über den Inhalt der deutschen Fassung durch Lektüre der Übersetzung.
- Bearbeitung der Vertragsmuster und Erstellung der hierfür erforderlichen Vervielfältigungen zur Nutzung im Rahmen von Vertragsverhandlungen.
- Überlassung der Übersetzung an einen Vertragspartner im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder Vertragsverhandlung.
- Nutzung nur innerhalb einer Behörde oder der Niederlassung einer juristischen Person, sofern diese Niederlassung den Kauf getätigt hat.
Die Übersetzungen sind urheberrechtlich zu Gunsten der IT-Recht Kanzlei geschützt. Die IT-Recht Kanzlei räumt dem Käufer ein einfaches, nicht übertragbares, dauerhaftes Recht ein, die Übersetzungen für die bestimmungsgemäße Nutzung zu verwenden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Einstellung in das Internet oder andere Netzwerke, Nachahmung, Weiterveräußerung oder sonstige kommerzielle Nutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung ist nicht gestattet. Maßgeblich bleibt im Zweifel die deutsche Originalfassung der jeweiligen EVB-IT.
Noch Fragen zu den Übersetzungen?
Sie haben darüber hinausgehende Fragen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir geben auch Auskunft zu vertrags- und vergaberechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der jeweiligen EVB-IT. Für Käufer der Übersetzungen erfolgt die Beratung zum rabattierten Stundensatz von 210,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer.
Produktinformationen
EVB-IT Pflege S
Umfang
- Vollständiger Umfang
- Anwaltlich geprüft
- Erhalt per E-Mail
Ihre Ansprechpartnerin
Frau RAin Keller-Stoltenhoff war von 2004 bis 2022 Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der IT-Beschaffungsbedingungen der öffentlichen Hand in Deutschland (EVB-IT) unter Leitung des BMI. Sie gibt seit vielen Jahren Seminare zu den EVB-IT und unterstützt öffentliche Auftraggeber und Unternehmen bei der Einbeziehung und Anwendung der EVB-IT in Vergabeunterlagen.