Fälligkeit der Schönheitsreperaturen bei Mietvertrag

1 min
Beitrag vom: 22.07.2005

Hat der Mieter von Wohnraum im Mietvertrag die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreperaturen übernommen, so wird der entsprechende Anspruch des Vermieters, sofern kein Fristenplan vereinbart ist, fällig, sobald aus der Sicht eines objektiven Betrachters Renovierungsbedarf besteht; darauf, ob bereits die Substanz der Wohnung gefährdet ist, kommt es nicht an. (BGH, Urt. v. 6.4.2005 - VIII ZR 192/04 (LG Berlin)

Banner Starter Paket

Sachverhalt

Der Beklagte ist seit 1958 Mieter einer Wohnung der Klägerin. Im Mietvertrag hatte der Beklagte die Schönheitsreparaturen für die Wohnung übernommen. Mit einem Schreiben vom März 2003 forderte die Klägerin den Beklagten vergeblich auf, die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen nun auch vorzunehmen. Nach einem Angebot einer Fachfirma vom April 2003 ist für die Durchführung der bisher nicht vorgenommenen Schönheitsreparaturen ein Kostenaufwand von 13.377,24 Euro erforderlich.

Problem

Hat die Klägerin gegenüber dem Beklagten einen Anspruch auf einen Kostenvorschuss in der gennanten Höhe?

Lösung des Bundesgerichtshof

Nach dem BGH wird beim Fehlen eines Fristenplans für die Durchführung von Renovierungsarbeiten ein entsprechender Anspruch des Vermieters dann fällig, wenn objektiv ein Renovierungsbedarf besteht, und zwar unabhängig davon, ob die Mietwohnung bereits in ihrer Substanz gefährdet ist.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

eBay: Der BFH zur Unternehmereigenschaft aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht
(16.11.2022, 12:12 Uhr)
eBay: Der BFH zur Unternehmereigenschaft aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht
Rechtliche Unterschiede im elektronischen B2C- und B2B-Geschäftsverkehr
(17.10.2019, 11:45 Uhr)
Rechtliche Unterschiede im elektronischen B2C- und B2B-Geschäftsverkehr
Privat oder gewerblich? EuGH: Allein Anzahl der Verkaufsanzeigen nicht entscheidend
(12.10.2018, 13:30 Uhr)
Privat oder gewerblich? EuGH: Allein Anzahl der Verkaufsanzeigen nicht entscheidend
Mit 8 schon Unternehmer? Die Frage zur Unternehmereigenschaft für den EuGH
(21.12.2017, 18:09 Uhr)
Mit 8 schon Unternehmer? Die Frage zur Unternehmereigenschaft für den EuGH
Wann ist ein Unternehmer Verbraucher?
(19.06.2017, 08:37 Uhr)
Wann ist ein Unternehmer Verbraucher?
Hobby-Auktionator oder professioneller Seller: Bin ich noch privater Anbieter oder doch schon gewerblicher Verkäufer?
(01.03.2017, 17:07 Uhr)
Hobby-Auktionator oder professioneller Seller: Bin ich noch privater Anbieter oder doch schon gewerblicher Verkäufer?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei