Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Umsatzsteuer auf Verpackungs- und Versandkosten?

15.12.2011, 15:21 Uhr | Lesezeit: 1 min
author
von Fabian Karg
Umsatzsteuer auf Verpackungs- und Versandkosten?

Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer auch für die erhobenen Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen werden. Doch in welcher Höhe? Und was passiert, wenn sich Produkte mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in einem Paket befinden?

In der Theorie ganz einfach: Der Verpackungs- und Versandkosten „kleben“ als sogenannte (unselbständige) Nebenleistung am versandten Produkt und teilen deshalb dessen Schicksal. Wird also ein Produkt versendet, das mit 19% Umsatzsteuer (USt) zu versteuern ist (beispielsweise eine DVD), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten 19% USt zugrunde gelegt werden. Wird dahingegen ein Produkt versendet, das nur mit 7% USt zu versteuern ist (beispielsweise ein Buch), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten nur 7% USt zugrunde gelegt werden.

So weit so gut. Spannend wird das aber erst wenn sich in einem Paket Waren mit unterschiedlichen USt-Klassen befinden, also beispielsweise ein Buch und eine DVD. Dann soll in Abhängigkeit vom Warenwert auch auf die Verpackungs- und Versandkosten anteilig der jeweilige der USt-Steuersatz der Waren angewendet werden. Um bei unserem Beispiel Buch/DVD zu bleiben: Ist das Buch 60% wert und die DVD 40%, müssen die Versandkosten gesplittet werden: Für 60% gilt der 7%ige USt-Satz und für 40% der 19%ige USt-Satz.

Ein Heidenspaß, diese Theorie in der Praxis entsprechend umzusetzen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Jet Sky - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

17 Kommentare

L
Larsi 22.04.2021, 11:24 Uhr
Steuer-Laie
Wie verhält es sich, wenn kostenlose Produkte im Warenkorb enthalten sind, welche unterschiedlichen Steuerraten unterliegen würden, wenn sie nicht kostenlos wären?

Zum Beispiel:

3 Produkte zu 19% MwSt. für je 0 Euro
1 Produkt zu 7% MwSt. für je 0 Euro.

Werden die Versandkosten dann zu 75% mit 19% versteuert und zu mit 25% zu 7%?
Oder zu einem Anteil 50%-50%?

Wann man annimmt, dass die Preise nur temporär 0 Euro betragen würden, die 19% Produkte sonst 1 Euro kosten und das Produkt zur reduzierten Steuerrate 100 Euro, sollte man dann diese Preise als Grundlage der Steuerberechnung heranziehen?

===

Unabhängig davon, sollten die Anteile bei den Nebenleistungen immer auf Grundlage der Netto-Preise geschiehen?
Bsp.:
Es werden zwei Produkte in einer Bestellung gekauft: Produkt 1 wiegt 1000kg und kostet 1 Euro, Produkt 2 könnte per Standard-Brief versendet werden, kostet aber 1000 Euro. Beide Produkte werden zusammen versendet, Netto-Versandkosten 100 Euro. Sollten die Steuern jetzt nicht sinnvoller anteilig am Gewicht berechnet werden oder sind hier auch die Netto-Preise als Grundlage für die anteilige Berechnung maßgeblich?
h
hans flohe 12.12.2020, 11:14 Uhr
-
Guten Tag Habe bei der firma Genius ein Kissen bestellt und auch bekommen der Preis 59,90 Euro plus 9,95 Euro Versandkosten ich finde,das ist zuviel ich bestelle auch bei anderen Firmen ,da ist der Versandkostenanteil 5,99 Euro das finde ich ok.
W
Werner Sonka 20.03.2020, 11:55 Uhr
Handelsvertreter
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe eine Frage zu den folgenden Geschäftsbedingungen bezüglich der Versandpauschale:

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zzgl. Kosten für Verpackung und
Versand z. B. 6,95 EURO.(lt. Rechnung Versandpauschale)
Wie muss die Versandpauschale in der Rechnung ausgewiesen werden.(incl. MwSt. oder netto plus 19% MwSt).
Mit freundlichen Grüßen
Werner Sonka
W
Werner Sonka 20.03.2020, 11:51 Uhr
Handelsvertreter
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe eine Frage zu den folgenden Geschäftsbedingungen bezüglich der Versandpauschale:

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zzgl. Kosten für Verpackung und
Versand z. B. 6,95 EURO.(lt. Rechnung Versandpauschale)
Wie muss die Versandpauschale in der Rechnung ausgewiesen werden.(incl. MwSt. oder netto plus 19% MwSt).
Mit freundlichen Grüßen
Werner Sonka
M
Magda 08.10.2019, 11:56 Uhr
kein
Ich habe einen Brief erhalten mit einer Neuen Smart Card, ohne Portobelastung.
Darauf erlegt man mir eine Mehrwertsteuer von 19%. Ist das rechtens?
B
Bettina Martin 24.07.2019, 14:55 Uhr
Frau
Hallo, 
ich kaufte ein Produkt, auf der Rechnung steht es wie folgt :
Preis  Summe   93,o8 €
Versandkosten 3,78 €
macht zusammen  95,86 €
so weit so gut
jetzt wird hier am Schluss  auf ALLES die UST gerechnet = 7,23 €

Ist es so richtig ? 
warum nicht auf die Summe 93,08€  die Mwst ? 
Warum wird auf die Verpackung auch Mwst gezahlt ? 
Warum so umständlich :( 

weitere News

Korrekte Rechnungen ausstellen? Darauf müssen Sie achten!
(28.03.2023, 17:37 Uhr)
Korrekte Rechnungen ausstellen? Darauf müssen Sie achten!
EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel: Wegfall der EU-Lieferschwellen + Besteuerung im Zielland ab dem 01.07.2021
(17.06.2021, 15:10 Uhr)
EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel: Wegfall der EU-Lieferschwellen + Besteuerung im Zielland ab dem 01.07.2021
Frage des Tages: Muss der Rechnungsempfänger dem elektronischen Rechnungsversand aktiv zustimmen?
(31.08.2020, 14:39 Uhr)
Frage des Tages: Muss der Rechnungsempfänger dem elektronischen Rechnungsversand aktiv zustimmen?
Frage des Tages: Können bzw. dürfen Kleinunternehmer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen?
(03.08.2020, 15:39 Uhr)
Frage des Tages: Können bzw. dürfen Kleinunternehmer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen?
Zahltag: Rechnungen im Online-Handel richtig ausstellen + Muster
(30.07.2020, 09:32 Uhr)
Zahltag: Rechnungen im Online-Handel richtig ausstellen + Muster
Frage des Tages: Darf ein Händler damit werben, dass er die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiterreicht?
(03.07.2020, 15:46 Uhr)
Frage des Tages: Darf ein Händler damit werben, dass er die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiterreicht?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei