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Artikel zum Thema „Unbekannte, Nutzungsarten“

Ihre Suchanfrage ergab 5 Treffer
Formularsammlung Arbeitsrecht: Muster-Betriebsvereinbarung für die Nutzung geschäftlicher Mailkonten
14.06.2022, 12:47 Uhr | Arbeitnehmerdatenschutz

Formularsammlung Arbeitsrecht: Muster-Betriebsvereinbarung für die Nutzung geschäftlicher Mailkonten

Der freizügige Gebrauch von geschäftlichen Mailkonten durch Arbeitnehmer birgt für Arbeitgeber erhebliche Sicherheits- und Datenschutzrisiken. Daher kann ein begründetes betriebliches Interesse bestehen, Arbeitnehmern bestimmte Nutzungsformen zu verbieten. Ist ein Betriebsrat bestellt, gelingt dies am besten über eine Betriebsvereinbarung. In der Formularsammlung Arbeitsrecht stellt die IT-Recht Kanzlei eine entsprechende Muster-Betriebsvereinbarung bereit.

Streit um Video-Verwertungsrechte für Winnetou- und Edgar Wallace-Filme
29.01.2009, 13:40 Uhr | Lizenz- und Verwertungsrechte

Streit um Video-Verwertungsrechte für Winnetou- und Edgar Wallace-Filme

OLG Köln erkennt Regisseur-Erben Schadenersatzansprüche gegen DVD-Vertreiber zu. Mit einem letzter Woche verkündeten Urteil (Az. 6 U 86/08) hat das Oberlandesgericht Köln dem Sohn des 1986 verstorbenen Regisseurs Harald Reinl Schadenersatzansprüche gegen einen DVD-Vertreiber zuerkannt, der unter der Regie von Reinl entstandene Filme auf entsprechenden DVDs anbietet und vertreibt.

Neues Urheberrecht tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft
15.11.2007, 08:51 Uhr | Gesetzliche Entwicklungen

Neues Urheberrecht tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft

<p align="left">Am 31.Oktober wurde das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft im Bundesgesetzblatt verkündet. Der sogenannte „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle wird damit zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Bundesrat beschließt Novelle des Urheberrechts
27.09.2007, 13:40 Uhr | Gesetzliche Entwicklungen

Bundesrat beschließt Novelle des Urheberrechts

Der Bundesrat hat letzte Woche dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zugestimmt. Der sogenannte „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle wird voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts
23.03.2006 | News

Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts

<b>Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts</b><table align="right"><tr><td></td></tr></table>Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. &bdquo;Mit dem &bdquo;Zweiten Korb&rdquo; der Urheberrechtsnovelle modernisieren wir das Recht des geistigen Eigentums und passen es den Anforderungen der Informationsgesellschaft an. Es geht um einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft. Der Zweite Korb macht das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter&rdquo;, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.Die erste Novelle des Urheberrechts (&bdquo;Erster Korb&rdquo;) hat im Herbst 2003 die zwingenden Vorgaben der EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Was die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, blieb dem &bdquo;Zweiten Korb&rdquo; vorbehalten. Im Kern geht es um folgende Neuregelungen:<b>1. Erhalt der Privatkopie

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