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Seit der Reform des Bewertungssystems bei eBay ist die Rechtslage bei negativen Bewertungen relativ unklar. Dies hängt mit dem Umstand zusammen, dass eBay die Möglichkeit der einvernehmlichen Rücknahme negativer Bewertungen nun nicht mehr vorsieht und eine abgegebene Bewertung selbst bei einer entsprechenden Rücknahmeerklärung des Bewertenden nicht entfernt.
Beitrag von Schöne neue Ebay Welt...
27.11.2009, 15:56 Uhr
Hatte heute den lustigen Fall, dass mein Käufer angefragt, hat, ob er den Artikel denn auch nächste Woche noch bezahlen könne. Nach einem kurzen Kontakt, wurde er dann ziemlich komisch, so dass ich ihm, um einer klassischen negativen Rachbewertung, anbot die Transaktion abzubrechen. Diese Angebot hat er angenommen und mir als Dank eine ziemlich fiese negative Bewertung verpasst. Verwundert darüber, dass es mittlerweile möglich ist auch für abgebrochene Transaktionen Bewertungen abzugeben, habe ich mich zum Ersten Mal an den tollen Ebay-Kundendienst gewandt. Der nette und kompetente Call-Center Mitarbeiter konnte mir jedoch noch nicht einmal erklären, ob dies von Ebay gewollt ist, oder ob es sich hierbei um einen "Technischen Fehler" handele. Wie der Kommentar oben schon richtig ausgeführt hat, es wimmelt dort mittlerweile von schlecht gelaunten und gelangweilten Menschen, die mit Freude ihren Frust über die Tastatur abreagieren. Gibt es eigentlich schon ne Selbsthilfegruppe für depressive und bald suizidgefährdete Ebay-Verkäufer???
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Eine Käuferin hat einen Blazer erstanden, den ich als "gebraucht" eingestellt habe, allerdings habe ich ihn nie getragen. Ich habe genaue Fotos gemacht. Die Käuferin hat keine Frage gestellt, in letzter Sekunde geboten und hat nach einigen Tagen angekündigt, dass sie im Urlaub wäre und vom Ausland... » Weiterlesen
Hallo, wir haben 10 Jahre EBAY gemacht aber die Vorgehensweisen von EBAY in Verbindung mit deren Tochtergesellschaft PAYPAL kann man schon als illegal bezeichnen. Wenn man bei EBAY verkauft und jemand mit PAYPAL zahlt kann es dann vorkommen dass der Verkäufer bei PAYPAL größere Summen anspart,... » Weiterlesen
Noch etwas fällt mir auf: "1. Kommentieren Sie eine negative Bewertung umgehend und schildern Sie dabei Ihre Sicht der Dinge." Um das zu tun muß ich auch noch positiv bewerten - negativ geht ja nicht, prima. Erreicht wird damit außerdem nichts.
Ich sehe den Sinn dieses Schreibens nicht. Ist es jetzt sinnvoller Ebay zu verklagen als einen Käufer der unberechtigt negativ bewertet hat? Gibt es Musterprozesse?
Es ist doch klar, was sich hinter der Haltung von ebay tatsächlich verbirgt, nämlich knallharte Gewinninteressen, ob's Einigen gefällt oder nicht! Und um die Flut an Widersprüchen und Klagen gering zu halten, verhält man sich rigide, weil es sonst Negativpresse gäbe. Der Dumme ist der Nutzer, der... » Weiterlesen
Genau das gleiche Problem hatte ich auch. ABER in meinem Fall hat mich der Käufer verklagt auf Rücknahme des gegenüber ebay gemeldeten nicht bezahlten Artikels. Die Klage wurde abgewiesen. Das ist das einzig positive. Die negative Bewertung habe ich immer noch mit dem Kommentar: "Ware vollständig... » Weiterlesen
Käufer hat nicht bezahlt, ich hab ein Problem gemeldet und dann eine negative Bewertung bekommen. Wo ist das Gerecht? Ich kann nicht Bewerten und eBay tut nichts.
Sehr nett gemeint, aber in der rauen Realitaet kaum hilfreich. Wer das geschrieben hat hatte noch nie wirklich Kontakt zu Ebaykäufern. Die meisten sind Menschen und sehr nett, einige davon jedoch überpingelig und lassen die harten Alltags-Ueblelaune hinter der Tastatur versteckt an Ebayverkäufern... » Weiterlesen
Ein Käufer wollte eine Positive Bewertung abgeben und hat dies im Text der Bewertung auch ganz eindeutig geschrieben, leider aber den Button für Negativ angeklickt. EBAY weigert sich aber diese negative Bewertung zu entfernen, obwohl der Käufer das bei EBAY ausdrücklich gemeldet und gewünscht hat.... » Weiterlesen
Musterschreiben: Zur Durchsetzung der Rücknahme negativer Bewertungen bei eBay von 13.06.2008
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