Wonderlink: Hosting-Link-Schnittstelle für Mandanten verfügbar
Hinweis:
Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag
"Die IT-Recht Kanzlei präsentiert: DSGVO-konforme und kostenlose Linkbaum-Lösung „Wonderlink“"
veröffentlicht.
Wonderlink, die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung für Social-Media-Auftritte zur Bündelung aller relevanten Links, bietet eine neue Komfort-Funktion für Mandanten der IT-Recht Kanzlei an: das Impressum sowie Social-Media-Datenschutzerklärungen, die in Wonderlink über Hosting-Links der IT-Recht Kanzlei eingebunden werden, werden automatisch erkannt, mit der neuesten Version aus dem Mandantenportal abgeglichen und so in Echtzeit im Linkbaum ausgespielt und bequem per Pop-Up angezeigt. Mehr zur neuen Hosting-Schnittstelle von Wonderlink für Mandanten der IT-Recht Kanzlei und zu deren Einrichtung lesen Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- I. Wonderlink: die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung für Social Media
- II. Neue Hosting-Link-Schnittstelle für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
- 1. Impressum über Hosting-Link einbinden
- 2. Social-Media-Datenschutzerklärung(en) über Hosting-Link einbinden
- III. Datenschutzerklärungen der IT-Recht Kanzlei für Social Media
I. Wonderlink: die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung für Social Media
Viele Unternehmer, die auf sozialen Medien aktiv sind, sehen sich mit dem Problem konfrontiert, dass im jeweiligen Profil nur ein einziger Link dargestellt werden kann.
Dieser muss – mangels anderweiter Einbindungsmöglichkeiten – aber meist für die Einbindung von Datenschutzerklärung und Impressum geopfert werden, die für geschäftsmäßig betriebene Social-Media-Profile erforderlich sind.
Damit entfällt die Möglichkeit, reichweitenwirksam auf etwaige externe Internet- und Verkaufspräsenzen aufmerksam zu machen.
Genau hier setzt die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung von Wonderlink an.
Auf einer eigenen Zwischenseite können Unternehmer mit Wonderlink alle relevanten Links zu Ihren Präsenzen bündeln und gleichzeitig durch die Funktion „Rechtlich Absichern“ alle notwendigen Rechtstexte für alle betriebenen Social-Media-Profile auf der Zwischenseite einbinden.
Auf dem jeweiligen sozialen Medium muss dann nur noch der persönliche Wonderlink hinterlegt werden, um einerseits werbe- und reichweitenstark Traffic für eigene Verkaufspräsenzen zu generieren und andererseits die notwendigen Rechtstexte rechtskonform einzubinden.
Das Beste: anders als diverse andere Linkbaum-Lösungen wird Wonderlink DSGVO-konform ausschließlich auf deutschen Servern gehostet und kommt gänzlich ohne die Verarbeitung personenbezogener Nutzer- und Besucherdaten aus. Dabei ist der Service dauerhaft vollständig kostenlos.
Weitere Informationen zur neuen Linkbaum-Lösung von Wonderlink stellt die IT-Recht Kanzlei hier bereit.
II. Neue Hosting-Link-Schnittstelle für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Speziell für Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die Impressum und Datenschutzerklärung für eines oder mehrere soziale Netzwerke gebucht haben, bietet Wonderlink ab sofort eine neue Komfort-Funktion: eine Hosting-Link-Schnittstelle für die intuitive Anzeige der stets aktuellsten Rechtstexte-Version aus dem Mandantenportal mit optimierter Darstellung im Linkbaum.
Die neue Hosting-Link-Schnittstelle steht allen Wonderlink-Nutzern zur Verfügung, die als Mandanten der IT-Recht Kanzlei Rechtstexte für ein oder mehrere Social-Media-Präsenzen beziehen und diese Rechtstexte per Hosting-Link einbinden.
Die Einrichtung der Hosting-Link-Schnittstelle für Mandanten ist dank automatischer Erkennungsfunktion denkbar einfach:
1. Impressum über Hosting-Link einbinden
Zunächst kann das Impressum per Hosting-Link-Schnittstelle eingebunden und aktuell gehalten werden.
Schritt 1: Hosting-Link aus Mandantenportal erzeugen
Mandanten müssen zur Einrichtung der Hosting-Link-Schnittstelle für das Impressum auf Wonderlink nach Log-In ins Mandantenportal bitte zunächst eine beliebige, gebuchte Social-Media-Datenschutzerklärung aufrufen und aus dem Reiter „Hosting“ DEN ERSTEN der beiden verfügbaren Hosting-Links kopieren (also denjenigen ohne Zusatz "?impressum-datenschutz":

Schritt 2: Einfügen des Hosting-Links in Wonderlink
Der kopierte Hosting-Link ist nun auf Wonderlink einzufügen.
Hierfür nach Login bei Wonderlink oben links auf die „Menü-Balken“ klicken und die Rubrik „Rechtlich absichern“ anwählen:

Nun „Impressum“ auswählen und den Hosting-Link einfügen.
Der Link, der in der kopierten Form zunächst auf die Datenschutzerklärung führt, wird von Wonderlink automatisch als schnittstellentauglich erkannt und bei Hinterlegung in der Rubrik "Impressum" um die Endung ?imp=1 erweitert, damit er direkt auf das über den Hosting-Service gemittelte Impressum führt.

Nach einem Klick auf „Speichern“ wird das Impressum dem Linkbaum hinzugefügt und die Schnittstelle automatisch aktiviert.
Auf der persönlichen Linkbaum-Seite ist das Impressum mit entsprechender Bezeichnung nun im unteren Bereich eingebunden und ruft nach Klick hierauf stets die aktuellste Version direkt aus dem Mandantenportal ab, um sie sodann in einem praktischen Pop-Up anzuzeigen:

So wird die stetige Aktualität des eingebundenen Impressums sowie dessen intuitive Darstellung sichergestellt.
2. Social-Media-Datenschutzerklärung(en) über Hosting-Link einbinden
Schritt 1: Hosting-Link aus Mandantenportal kopieren
Mandanten rufen bitte im Mandantenportal die Social-Media-Datenschutzerklärung(en) auf, die auf Wonderlink hinterlegt werden soll(en), und kopieren wieder aus dem jeweiligen Reiter „Hosting“ einen der beiden verfügbaren Hosting-Links.
Diese Hosting-Links für die Social-Media-Datenschutzerklärung(en) müssen nicht durch einen Zusatz erweitert werden.
Schritt 2: Einfügen des Hosting-Links in Wonderlink
Nun unter „Rechtlich absichern“ in Wonderlink „Datenschutz“ auswählen und den Hosting-Link mit entsprechender Zuordnungsbezeichnung einfügen:

Der Hosting-Link, beginnend mit „https://itrk.legal/“, wird von Wonderlink wiederum automatisch als schnittstellentauglich erkannt.
Nach einem Klick auf „Speichern“ wird die Social-Media-Datenschutzerklärung dem Linkbaum hinzugefügt und die Schnittstelle automatisch aktiviert.
Auf der persönlichen Linkbaum-Seite ist die Datenschutzerklärung mit entsprechender Zuordnung nun im unteren Bereich eingebunden und ruft nach Klick hierauf stets die aktuellste Version direkt aus dem Mandantenportal ab, um sie sodann in einem praktischen Pop-Up anzuzeigen:

So werden auch für die verwendeten Social-Media-Datenschutzerklärungen die dauerhafte Aktualisierung und eine nutzerfreundliche Darstellung sichergestellt.
III. Datenschutzerklärungen der IT-Recht Kanzlei für Social Media
Auf geschäftsmäßig genutzten Social-Media-Auftritten muss der Profilinhaber zwingend im Rahmen einer eigenständigen, speziell auf das Netzwerk ausgerichteten Datenschutzerklärung über die dort vollzogenen Datenverarbeitungen informieren.
Die IT-Recht Kanzlei bietet rechtskonforme und spezifisch ausgelegte Datenschutzerklärungen zum Preis von jeweils mtl. nur 5,90€ zzgl. USt. für die folgenden sozialen Netzwerke an:
Über den Service von Wonderlink lassen sich die unterschiedlichen Datenschutzerklärungen für Social-Media rechtskonform auf der Linkbaum-Seite einbinden.
Dank unseres Hosting-Service wird für die entsprechende Datenschutzerklärung ein Hosting-Link generiert, der auf die persönliche, von der IT-Recht Kanzlei gehostete Social-Media-Datenschutzerklärung des Mandanten führt und diese in stets aktualisierter Form anzeigt.
Dieser Hosting-Link/diese Hosting-Links lassen sich bei Wonderlink für die jeweilige Datenschutzerklärung und das Impressum nun mit einer Schnittstellen-Automatik für den steten Aktualitätsabgleich hinterlegen.
Besucherkommentare
Bisher existieren keine Kommentare.
Vielleicht möchten Sie der Erste sein?