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Neu in unserem Mandantenportal: Nutzungsbedingungen für WLAN-Hotspots

05.11.2019, 17:28 Uhr | Lesezeit: 2 min
author
von Sarah Freytag
Neu in unserem Mandantenportal: Nutzungsbedingungen für WLAN-Hotspots

Im Juni 2017 wurde vom Bundestag beschlossen, die sogenannte Störerhaftung für WLAN-Netzbetreiber abzuschaffen. Seit der Gesetzesänderung können Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots grundsätzlich nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden, wenn jemand darüber urheberrechtlich geschützte Inhalte teilt. Doch Achtung - auch nach der Reform bestehen für die Betreiber unterschiedliche Haftungsrisiken! Um diese zu minimieren, stellt die IT-Recht Kanzlei - exklusiv für ihre Mandanten - ein kostenloses Muster mit Nutzungsbedingungen für WLAN-Hotspots bereit.

Verbleibende Haftungsrisiken für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots

Die Abschaffung der Störerhaftung sollte dazu beitragen, dass Nutzern ein breiterer Zugang zu freien WLAN-Netzen ermöglicht wird. Gleichzeitig sollte mehr Rechtssicherheit für die Betreiber solcher Netze geschaffen werden.

Betreiber können WLAN-Zugänge nun wie folgt anbieten:

1. Offener WLAN-Zugang ohne Zugangsbeschränkungen
2. Offener WLAN-Zugang mit eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit (z.B. der nur den Besuch gewisser Websites zulässt oder auch ausschließt)
3. WLAN-Gastzugang für den sich der Nutzer zuvor persönlich registrieren muss

Die Betreiber von WLAN-Hotspots können sich seit der Abschaffung der Störerhaftung dennoch nicht gänzlich sorgenfrei zurücklehnen. In bestimmten Fällen lauern für sie nämlich weiterhin Haftungsrisiken und rechtliche Pflichten, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung kostenloser Hotspots zu beachten sind. So können gegen den Betreiber, beispielsweise aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, immer noch Sperrmaßnahmen erwirkt werden. Auch kann er sich unter Umständen Haftungsansprüchen von Nutzern ausgesetzt sehen, wenn diese bei Nutzung des Hotspots einen Schaden erleiden. Zudem gibt es auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht ein paar Dinge zu beachten.

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Exklusiv für Mandanten: Muster mit Nutzungsbedingungen für WLAN-Hotspots

Um diese noch bestehenden Risiken zu minimieren, kann es für Betreiber von WLAN-Hotspots zweckmäßig sein, Nutzungsbedingungen für den Gebrauch des Hotspots aufzustellen. Die IT-Recht Kanzlei hat hierzu ein passendes Muster erstellt, welches sie ab sofort im Rahmen ihrer Schutzpakete im Mandantenportal ohne Zusatzkosten bereitstellt.

Das Muster berücksichtigt u. a. folgende Punkte, die für den Betrieb von WLAN-Hotspots rechtlich relevant sind:

  • Leistungen und Pflichten des Betreibers – insbesondere die Umgrenzung der Leistungspflicht und die Klarstellung, dass keine Rechtsansprüche auf gewisse Leistungen bestehen
  • Pflichten des Nutzers und Verbot gewisser Handlungen während der WLAN Nutzung
  • Regelungen über Haftungsfälle
  • Datenschutzerklärung

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