Verkauf von Automotive / Mobilität

LG Lübeck: Autowerbung auf Facebook

Wird für ein Auto geworben, sind Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen verpflichtend. Wie diese Informationen im Rahmen eines Videoclips auf Facebook übermittelt werden müssen, entschied kürzlich das LG Lübeck.

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Leitfaden: Reifen richtig im Internet kennzeichnen

Reifen müssen im Online-Handel hinsichtlich ihres Energieverbrauchs besonders gekennzeichnet werden. Wir zeigen, wie es geht.

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Bestimmungen zur Altölentsorgung geändert

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine "Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung" (19/16398) vorgelegt. Mit dieser sollen europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden.

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OLG Frankfurt: Nicht verkaufter PKW ist „neu“ im Sinne von § 3 PKW-EnVKV

Hersteller und Händler sind verpflichtet, in Werbung und Angeboten zum Verkauf oder Leasing von neuen PKW Informationen über Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emmissionen bereitzustellen. Das OLG Frankfurt hatte nun zu entscheiden, wann ein PKW als „neu“ gilt.

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BGH zu unlauterer Werbung für „vollsynthetisches“ Motorenöl

Der BGH hatte zu klären, ob ein durch „Hydrocracken“ chemisch veredeltes Schmiermittel als „vollsynthetisches Motorenöl der neuen Generation“ beworben werden dürfe. Der BGH verneinte dies und bestätigte die Argumentation der Vorinstanz.

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BGH: PKW-Werbung auf YouTube erfordert Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass ein beim Internetdienst YouTube betriebener Videokanal, sowie ein dort abrufbares Werbevideo keine audiovisuellen Mediendienst iSd. Art. 1 I a der RL 2010/13 darstelle. Ein Video, in welchem für neue Kraftfahrzeuge geworben werde, müsse demnach Angaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, sowie zu den CO2-Emissionen enthalten.

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Wer teilt ist verpflichtet: Geteilter Autotest auf Facebook mit PKW-EnVKV-Pflichtangaben

Beim Marketing eingesetzte Werbematerialien müssen Angaben über den jeweiligen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Ausstoß der betreffenden PKW-Modelle enthalten – so will es die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV). Das gilt auch für ein Autohaus, welches einen Autotest auf seiner Facebook-Präsenz teilt und dabei vergisst das getestete Modell mit den entsprechenden Angaben zu versehen – so hat es das OLG Celle (OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2018, 13 U 12/18) jedenfalls gesehen.

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Verkauf von Motorenöl, Getriebeöl, Ölfilter und Ölwechsel-Zubehör: Altölverordnung beachten!

Wer mit dem Verkauf von Motor- und Getriebeölen bzw. Ölfitler und Zubehör für Ölwechsel befasst ist, hat insbesondere die Vorschriften der deutschen Altölverordnung zu beachten. So ist dafür Sorge zu tragen, dass für die Endverbraucher hinreichende Möglichkeiten geschaffen werden, die umwelt- und gesundheitsgefährdenden gebrauchten Öle (Altöle) in zumutbarer Weise zurückzugeben und so zu deren ordnungsgemäßer Entsorgung beizutragen. Auf diese Rücknahmepflicht durch Altölannahmestellen haben Händler auch in deutlicher Form hinzuweisen. Die IT-Recht Kanzlei stellt in ihrem aktuellen Beitrag einige praxisrelevante Fragen & Antworten zum Thema zusammen.

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Landgericht Siegen zur Einordnung eines Fahrzeugteils im Sinne von § 22 a Abs. 2 S. 1 StVZO

Maßgeblich für die Frage, ob ein Gegenstand ein Fahrzeugteil im Sinne von § 22 a Abs. 2 S. 1 StVZO ist, welches in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein muss, ist allein die objektive Verwendungsmöglichkeit des Fahrzeugteils - so das LG Siegen (Urt. vom 01.06.2017, Az.: 7 O 14/16).

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Facebook-Post eines Autohauses kann "Werbematerial" iSd. der Pkw-EnVKV sein

Händler und Hersteller müssen beim Verkauf von Kraftfahrzeugen grundsätzlich bestimmten Pflichtangaben hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen nach der Pkw-EnVKV genügen. Dies ist auch weitestgehend bekannt. Dass diese Informationspflichten auch bei werbenden Maßnahmen eines Facebook-Posts Anwendung finden können, ist vermutlich für die meisten Gewerbetreibenden etwas Neues, denn dies entscheid erst kürzlich das OLG Celle.

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Absolutes Vertriebsverbot für ungenehmigte Fahrzeugteile nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung?

Bestimmte Fahrzeugkomponenten bedürfen in Deutschland nach §22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einer amtlichen Bauartgenehmigung, welche die Einheitlichkeit von Verarbeitungsstandards gewährleisten und so zur Sicherheit des Straßenverkehrs beitragen soll. Die Einhaltung der Bauartgenehmigung wird durch ein entsprechendes Prüfzeichen bescheinigt, an dessen Nichtvorhandensein die Ordnung ein grundsätzliches Verkaufsverbot knüpft. Weil Händler, die betroffene Fahrzeugteile ohne Prüfzeichen vertreiben, immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert werden, widmet sich der folgende Beitrag der Reichweite der Verbotswirkung und geht insbesondere der Frage nach, ob die Untersagung des Vertriebs unter bestimmten Umständen aufgehoben werden kann.

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OLG Köln: Nur bestimmte synthetisch hergestellten Motorenöle dürfen als „vollsynthetisch“ beworben werden – für alle anderen gilt eine Hinweispflicht.

Mit Urteil v. 24.06.2016 (Az. 6 U 78/15) hat das OLG Köln entschieden, dass uneingeschränkt als „vollsynthetisch“ nur solche Motorenöle ohne Mineralölanteil beworben werden dürfen, die der Verbraucher als vollsynthetisch seit den 1970er Jahren kennt. Zu dieser Produktgruppe zählen ausschließlich solche Öle, deren Grundöl-Anteil aus den API Gruppen IV und V besteht. Für andere synthetisch hergestellten Motorenöle gilt eine Hinweispflicht, wenn diese als „vollsynthetisch“ beworben werden sollen.

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OLG Celle: Online-Händler muss Versandkosten im Zusammenhang mit der Annahme von Altöl nicht tragen

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 16.06.2016 (Az: 13 O 26/16) entschieden, dass ein Online-Händler, der gemäß § 8 Abs. 1a AltölV zur Annahme von gebrauchtem Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl verpflichtet ist, nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn er im Rahmen seiner Information zur Annahme von Altöl darauf hinweist, dass die Kosten für den Versand des Altöls vom Verbraucher zu tragen sind.

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Vertriebsverbot in Deutschland für importierte KfZ-Ersatzteile?

Autoland Deutschland, Autoland USA. Im Ausland hergestellte Autos erfreuen sich in Deutschland einer gewissen Beliebtheit und fristen nicht nur ein Nischendasein. Allerdings benötigen sie für Reparaturen oder Tuning spezielle Ersatzteile, da die für den deutschen Markt im In- oder Ausland hergestellten Ersatzteile häufig nicht kompatibel sind. Insbesondere für die Verkehrssicherheit relevante Fahrzeugteile dürfen in Deutschland jedoch nur vertrieben werden, wenn sie nach einer amtlichen Prüfung mit einem Prüfzeichen versehen sind. Original Importware fehlt es naturgemäß an einem solchen Prüfzeichen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, inwieweit importierte Ersatzteile für Importautos dennoch in Deutschland vertrieben werden dürfen.

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Händler müssen Gesamtpreis für zu verkaufende Kraftfahrzeuge angeben

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in zweiter Instanz entschieden, dass Händler bei der Bewerbung von Kraftfahrzeugen im Internet den Gesamtpreis anzugeben haben. Das heißt, dass sowohl die zum Verkaufspreis hinzukommende Überführungspauschale sowie die Kosten für COC-Papiere eingerechnet werden müssen.

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Einblendung von Pflichtangaben nach der PKWEnVKV bei Online-Werbung

Das OLG Düsseldorf (Urteil v. 30.04.2015 - Az.: I-15 U 66/14 ) hat kürzlich entschieden, dass bei der Online-Werbung von PKW die Pflichtangaben nach der PKWEnVKV über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen spätestens in dem Augenblick einzublenden sind, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung des Fahrzeuges gemacht werden.

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Verkauf von Motor- und Getriebeöl: Altölannahmestelle setzt Ölwechseleinrichtung voraus

Der gewerbsmäßige Verkauf von Motor- und Getriebeöl begründet für Händler in Bezug auf die Altölentsorgung gegenüber privaten Endverbrauchern bestimmte Hinweis- und Rücknahmepflichten. Während in der Vergangenheit aber vor allem die Ausdehnung der entsprechenden Vorgaben auf den Online-Handel thematisiert wurde, sind die vom Gesetz etablierten strukturellen Anforderungen an die Altölannahmestellen weitgehend unberücksichtigt geblieben. Dass diese Stellen stets Einrichtungen für fachgerechte Ölwechsel aufweisen müssen, könnte viele Händler vor weitreichende Konsequenzen stellen. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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OLG Karlsruhe: Verbot des Vertriebs batteriebetriebener Fahrradlampen ohne „K-Nummer“, auch bei Hinweis auf fehlende Zulassung

Über das Internet wird häufig Fahrradzubehör, mit dem Hinweis, das beworbene Produkt entspreche nicht den deutschen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und ersetze somit nicht die vorgeschriebene Fahrradbeleuchtung, angeboten. Trotz dieses Disclaimers und der Bezeichnung „Freizeit-Leuchte“, welche die Tauglichkeit zur Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr widerlegen, erwerben Verbraucher aufgrund des preiswerten Angebots solche Fahrradlampen. Ob der Vertrieb solcher Waren überhaupt zulässig ist, hat das OLG Karlsruhe im Urteil vom 12.12.2014 (Az. 4 U 45/14) entschieden.

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LG Mönchengladbach zum KFZ-Teileverkauf: Hinweis „Nicht im Geltungsbereich der StVZO zugelassen“ führt nicht aus Wettbewerbsverstoß heraus

Verbrauchern wird im Vertrieb über das Internet häufig Kfz-Zubehör mit dem Hinweis „Nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Straßenverkehrszulassungsordnung“ oder „Nicht im Geltungsbereich der StVZO zugelassen“ angeboten. Trotz dieses Hinweises, welcher das Fehlen eines amtlichen Prüfzeichens ausdrücklich kenntlich macht, erwerben Verbraucher dennoch aufgrund des preiswerten Angebots solche Produkte. Ob das Anbieten solcher Waren überhaupt zulässig ist, hat das LG Mönchengladbach im Urteil vom 03.11.2014 (Az. 8 O 37/14) entschieden.

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FAQ zum Vertriebsverbot für nicht genehmigte Fahrzeugteile für PKW, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge

Vielen Anbietern von Fahrzeugteilen ist nicht bekannt, dass bestimmte (für die Verkehrssicherheit besonders bedeutende) Fahrzeugteile in Deutschland nur gehandelt werden dürfen, wenn diese zuvor amtlich genehmigt und mit einem entsprechenden Prüfzeichen versehen worden sind. Anderenfalls besteht ein Vertriebsverbot. Da das Kraftfahrtbundesamt (KBA) den Handel mit nicht genehmigten Fahrzeugteilen rigoros verfolgt, sollen diese FAQ Aufschluss über die wesentlichen Regelungen zur Verkehrsfähigkeit von Fahrzeugteilen, den Pflichten des Handels und den Konsequenzen bei Verstößen geben.

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