Bei Medienbruch: AGB werden nicht Vertragsbestandteil
In der Praxis werden allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf unterschiedliche Weise in Verträge einbezogen. Allerdings führt nicht jeder Weg dazu, dass AGB tatsächlich Bestandteil des jeweiligen Vertrags werden und zwischen den Parteien gelten. Ein Gericht hat nun entschieden, dass bei einem sog. Medienbruch AGB nicht wirksam einbezogen werden. Mehr dazu in diesem Beitrag.