Geduld erforderlich: Auch nach verspäteter Rücksendung von Widerrufsware Rückzahlungspflicht des Händlers
Das ist ein bekanntes Ärgernis für Onlinehändler: Der Kunde widerruft den Vertrag und schickt dann aber die Ware nicht unverzüglich zurück, obwohl er hierzu innerhalb von 14 Tagen verpflichtet wäre. Zwar kann der Verkäufer natürlich die Rückzahlung des Kaufpreises bis zum Erhalt der Ware verweigern. Aber auch wenn die Ware erst nach 5 Monaten zurückgeschickt wird, hat der Kunde immer noch einen Rückzahlungsanspruch – so zumindest das AG Münster (Urteil vom 21.09.2018, Az: 48 C 432/18).