22.12.2016, 18:26 Uhr |
Linkhaftung
OLG Karlsruhe: Linkhaftung von Suchmaschinenbetreiber nur bei konkretem Hinweis auf Rechtsverletzung
Verlinkt nochmal: Google und jede andere Suchmaschine haftet für Rechtverletzungen (hier: Persönlichkeitsrechtsverletzung) nur nach einem konkreten Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung. Sofern der Suchmaschinenbetreiber dann den rechtsverletzenden Link sperrt ist alles gut.