Linkhaftung
LG Traunstein: Website-Betreiber haften für über Inline-Linking eingebettete Inhalte
Hotlinking oder Inline-Linking bezeichnet das Einbetten von Medien in eine Webseite, die auf einem anderen Server als die sie enthaltende Website gespeichert sind. Fraglich ist, ob ein Website-Betreiber für die so eingebundenen (unzulässigen) Inhalte auch haften muss. Das Landgericht Traunstein (Urteil vom 30.03.2023 - Az.: 1 HK O 2790/22) hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass eine Haftung gegeben ist, wenn die verlinkten Inhalte zu eigen gemacht werden - in diesem Fall besteht eine Haftung wie für eigene Inhalte. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Traunstein in unserem Beitrag.
Hotlinking oder Inline-Linking bezeichnet das Einbetten von Medien in eine Webseite, die auf einem anderen Server als die sie enthaltende Website gespeichert sind. Fraglich ist, ob ein Website-Betreiber für die so eingebundenen (unzulässigen) Inhalte auch haften muss. Das Landgericht Traunstein (Urteil vom 30.03.2023 - Az.: 1 HK O 2790/22) hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass eine Haftung gegeben ist, wenn die verlinkten Inhalte zu eigen gemacht werden - in diesem Fall besteht eine Haftung wie für eigene Inhalte. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Traunstein in unserem Beitrag.
OLG Karlsruhe: Linkhaftung von Suchmaschinenbetreiber nur bei konkretem Hinweis auf Rechtsverletzung
Verlinkt nochmal: Google und jede andere Suchmaschine haftet für Rechtverletzungen (hier: Persönlichkeitsrechtsverletzung) nur nach einem konkreten Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung. Sofern der Suchmaschinenbetreiber dann den rechtsverletzenden Link sperrt ist alles gut.
Verlinkt nochmal: Google und jede andere Suchmaschine haftet für Rechtverletzungen (hier: Persönlichkeitsrechtsverletzung) nur nach einem konkreten Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung. Sofern der Suchmaschinenbetreiber dann den rechtsverletzenden Link sperrt ist alles gut.
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