Internetauktionen, eBay
Ebay-Abbruchjäger bleiben für Händler ein (lösbares) Problem
Ebay-Händler sind dem Risiko von Abbruchjägern ausgesetzt, die darauf spekulieren, dass Ebay-Auktionen (unberechtigt) vorzeitig bei niedrigen Geboten abgebrochen werden und sie bei wertvollen Artikeln ein gutes Schnäppchen machen. Doch Ebay-Händler sind dem Problem nicht hilflos ausgeliefert. Die Rechtsprechung hat sich bereits in vielen Fällen mit der Problematik beschäftigen müssen und springt Händlern immer wieder zur Seite, jüngst auch das OLG Braunschweig. Wir erläutern, was betroffene Ebay-Händler wissen müssen, um sich zu schützen.
Ebay-Händler sind dem Risiko von Abbruchjägern ausgesetzt, die darauf spekulieren, dass Ebay-Auktionen (unberechtigt) vorzeitig bei niedrigen Geboten abgebrochen werden und sie bei wertvollen Artikeln ein gutes Schnäppchen machen. Doch Ebay-Händler sind dem Problem nicht hilflos ausgeliefert. Die Rechtsprechung hat sich bereits in vielen Fällen mit der Problematik beschäftigen müssen und springt Händlern immer wieder zur Seite, jüngst auch das OLG Braunschweig. Wir erläutern, was betroffene Ebay-Händler wissen müssen, um sich zu schützen.
Rückwärtsauktionen – Rechtlicher Hintergrund und Muster für AGB-Klausel
Rückwärtsauktionen erfreuen sich im Internet wachsender Beliebtheit. Anders als bei herkömmlichen „Auktionen“ erhält dabei nicht derjenige den Zuschlag, der innerhalb einer bestimmten Zeitspanne das höchste Gebot abgibt, sondern derjenige, der bei einem fallenden Preis das erste Gebot abgibt. Da sich im Internet einige Anbieter finden, die nach diesem Prinzip verfahren, scheint sich dieses für den Verkäufer auch lohnen zu können. Doch welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für derartige Angebote und wie kann man ein solches Verfahren ggf. in seinen Verkäufer-AGB regeln? Damit befasst sich der nachfolgende Beitrag.
Rückwärtsauktionen erfreuen sich im Internet wachsender Beliebtheit. Anders als bei herkömmlichen „Auktionen“ erhält dabei nicht derjenige den Zuschlag, der innerhalb einer bestimmten Zeitspanne das höchste Gebot abgibt, sondern derjenige, der bei einem fallenden Preis das erste Gebot abgibt. Da sich im Internet einige Anbieter finden, die nach diesem Prinzip verfahren, scheint sich dieses für den Verkäufer auch lohnen zu können. Doch welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für derartige Angebote und wie kann man ein solches Verfahren ggf. in seinen Verkäufer-AGB regeln? Damit befasst sich der nachfolgende Beitrag.
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