LG Bochum: Verstoß gegen DSGVO kann nicht wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden!
Äußerst intensiv wird derzeit diskutiert, ob Verstöße gegen die DSGVO wettbewersrechtlich abgemahnt werden können. Das LG Würzburg hatte die Position eingenommen, dass Verstöße gegen das neue europäische Datenschutzrecht abgemahnt werden können. Das LG Bochum hat nunmehr entschieden (Urteil vom 07.08.2018, Az.: I-12 O 85/18), dass ein Verstoß gegen die Informationspflichten (Art. 13 DSGVO) nicht im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung verfolgt werden kann. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum in unserem Beitrag: