Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 2011 (JMStV): 99 % der Online-Händler können die geplanten Neuregelungen komplett ignorieren!
Ab dem 01. Januar 2011 wird voraussichtlich eine überarbeitete Version des Jugendmedienstaatsvertrages (JMStV) gelten, welche einige Änderungen mit sich bringt, wie etwa die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung von Inhalten im Internet. Für Online-Händler ändert sich jedoch nichts – solange diese keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte auf ihren Präsenzen darstellen. Informieren Sie sich und lesen Sie den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht-Kanzlei.
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