Verwechslungsgefahr

In vino veritas: „BIOVERDE“ ungleich „Vinho Verde Portugal“

Das Bundespatentgericht hat entschieden (Beschluss vom 17.02.2012, Az. 26 W (pat) 578/10), dass die deutsche Wortmarke „BIOVERDE“ nicht die international registrierte Wort-/Bildmarke „Vinho Verde Portugal“ verletzt.

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Bäumchen verwechsel dich - Zur Verrwechslungsgefahr im Markenrecht

Wann ist eine Marke verwechslungsähnlich? Das ist die knifflige Frage, die man sich stellen sollte, bevor beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Markenanmeldung eingereicht wird. Die Registrierung eines Zeichens wird dort zwar zunächst vorbehaltlos vorgenommen, sofern kein Eintragungshindernis besteht. Bei Vorliegen der sogenannten „Verwechslungsgefahr“ mit einer „älteren“ Marke, droht jedoch die Löschung der Neu-Marke - und dann war alles vergebens.

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Engelsgleich? Zur Verwechslungsgefahr ähnlicher Wortmarke und Wortbildmarke

Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass zwischen der Wort/Bildmarke „Angel-J Collection“ und der Wortmarke „Angel“ keine Verwechslungsgefahr bestehe (Beschluss vom 27.04.2011, Az. 29 W (pat) 553/10).

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So nah und doch so fern: Der BGH zur Verwechslungsgefahr wegen Branchennähe

Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 20.01.2011 (Az. I ZR 10/09) ausführlich mit der Frage befasst, wann zwischen zwei Marken Branchenähnlichkeit vorliegt und somit eine Verwechslungsgefahr im Raum steht.

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Spieglein,Spieglein: Verwechslungsgefahr bei wortidentischen Wort-/Bildmarken trotz Bildunterschied

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 20.01.2011, I ZR 31/09), dass bei zwei gleich klingenden Wort-/ Bildmarken Marken nur in seltenen Ausnahmefällen davon ausgegangen werden kann, dass keine Verwechslungsgefahr vorliegt – auch wenn sich die jeweiligen Bildbestandteile deutlich unterscheiden.

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Äpfel mit Birnen ? Keine Verwechslungsgefahr der Begriffe „Pferdeleckerli“ und „Pferdeäppel“ für Pralinen

Durchaus amüsant hat das OLG Hamm kürzlich begründet (Urteil 4.5.2011, Az. I-4 U 216/10), warum zwischen den Begriffen „Warendorfer Pferdeleckerli“ und „Warendorfer Pferdeäppel“ keine Verwechslungsgefahr besteht. Die Leckerli gehen vorne rein, die Äppel kommen hinten raus, lautet die Quintessenz des Urteils. Das würden die Verbraucher absolut auseinanderhalten, ist der Senat überzeugt. Auch dann, wenn es um süße Trüffel geht.

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OLG München: „Viaguara“ verletzt Markenrechte von „Viagra“

Das OLG München (Urteil vom 17.06.2010, Az. 26 U 4083/09) hat entschieden, dass die Wortmarke „Viaguara“ mit der bekannten Marke VIAGRA hochgradig ähnlich ist. Die Benutzung der Marke „Viaguara“ stellt eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung gem. Art. 9 Abs. 1 Satz. 2 Ziffer c) GMV der bekannten Marke dar.

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BGH: Trotz gleichem Wortbestandteil keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Sierra Antiguo“ und „1800 Antiguo“

Der BGH hat (Beschluss vom 03.04.2008; Az. I ZB 61/07) eine Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt und klar gestellt, dass zwischen den Markennamen „Sierra Antiguo“ und „1800 Antiguo“ keine Verwechslungsgefahr besteht, obwohl beide Marken den gleichen Wortbestandteil aufweisen. Denn der Bestandteil „Antiguo“ ist in beiden Markenzeichen nicht prägend.

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BPatG: Mittelbare Verwechslungsgefahr bei Marken einer Zeichenserie

Hat eine angegriffene Marke den gleichen Wortbestandteil, wie die Marken einer Zeichenserie, so wird sie vom Publikum so empfunden, als gehöre sie zu der Zeichenserie. Darin besteht die mittelbare Verwechslungsgefahr (Beschluss des Bundespatentgerichtes vom 07.04.2009, Az. 33 W (pat) 67/07).

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BGH: Keine Verwechslungsgefahr zwischen MIXI und KOHLERMIXI

Bei einer Wortmarke, die sich aus zwei Wortbestandteilen zusammensetzt, wird den jeweiligen Bestandteilen grundsätzlich keine kennzeichnende Stellung beigemessen. Etwas anderes ergibt sich dann, wenn besondere Umstände vorliegen, bei welchen das Publikum veranlasst ist, das Zeichen zergliedernd wahrzunehmen. Eine zergliedernde Wahrnehmung ist nicht gegeben, wenn ein dem Verkehr nicht bekannter Herstellername mit einer älteren nicht bekannten Marke zusammengefügt wird.

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