Rechtstexte (AGB / Widerruf etc.)

Fehlerquelle AGB - Abmahnungen vermeiden

AGB, gehören neben der Widerrufsbelehrung und einer Datenschutzerklärung zum Standard im Fernabsatzhandel. Dass AGB immer noch so oft abgemahnt werden liegt vermutlich schlicht daran, dass immernoch so viele unwirksame Klauseln genutzt werden.

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Vorsicht bei Aufrechnungsklauseln in AGB

In vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden sich Regelungen zu Aufrechnungsverboten. In seinem Urteil vom 07. April 2011 (Az.: VII ZR 209/07) erklärte der BGH eine dieser typischer Weise verwendeten AGB-Klauseln, nach der eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch des Bestellers „nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderung“ zulässig sei, jedoch für unwirksam...

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OLG Hamm zur Unwirksamkeit einer Abtretungsklausel in B2C-AGB

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 21.09.2010 (Az. 4 U 134/10) entschieden, dass die Klausel „Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch gegenüber Verbrauchern verwendet werden, gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstößt und damit unwirksam ist.

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LG Passau: Aussage "Form und Farbe der Produktverpackung können geringfügig von den Produktbildern abweichen" keine AGB

Ist es wettbewerbswidrig, bei einzelnen Produktbildern im Internet Folgendes anzugeben: "Form und Farbe der Produktverpackung können geringfügig von den Produktbildern abweichen"? Das LG Passau ist jedenfalls nicht der Ansicht.

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Zur Zulässigkeit eines Haftungsausschluss für Mängel bei eBay

Der BGH hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.

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AGB-Klausel zum Teillieferungsvorbehalt - nicht in jedem Falle abmahnbar

Ist die nachfolgende AGB Klausel wettbewerbswidrig?: "Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist."

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LG Oldenburg: AGB müssen zwingend Informationen zur Speicherung des Vertragstexts enthalten

Das LG Oldenburg entschied mit Beschluss vom 20.05.2009, dass ein Online-Händler wettbewerbswidrig handelt, wenn er den Verbraucher nicht darüber informiert, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.

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LG Frankfurt am Main: Darstellung von AGB in zu kleinem Scrollfenster ist wettbewerbswidrig

Mit Beschluss vom 27.01.2009 (Az. 3-11 O 12/09) hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Darstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem weniger als 6 Zeilen umfassenden Scrollfenster wettbewerbswidrig ist.

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LG Leipzig: Angaben zum Vertragsschluss sind unabdingbar

Ihnen als Online-Händler(in) wird es nicht leicht gemacht in Deutschland rechtssicher (bzw. abmahnsicher) Waren zu verkaufen. Ein Beispiel gefällig? Wie folgt sieht eine Auswahl der gesetzlichen Pflichten aus, mit denen Sie sich derzeit konfrontiert sehen.

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LG Berlin: Über den Inhalt des BGB braucht der Unternehmer den Verbraucher nicht aufzuklären!

Haben Online-Händler ihre Kunden zu belehren über 1) Angaben zur Speicherung des Vertragstextes, 2) die technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen und 3) über die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Lieferung?

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Pauschaler Wertersatz von 100% in AGB ist unwirksam und wettbewerbswidrig

Das LG Dortmund hat entschieden (Urteil vom 14.03.2007, Az. 10 O 14/07), dass eine AGB-Klausel, durch die im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts der Verbraucher einen pauschalen Wertersatz in Höhe von 100% leisten muss, gegen die AGB-Regelungen des BGB verstößt und darüber hinaus wettbewerbswidrig ist.

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Vorsicht bei der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig"!

Das Verwenden der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine unzulässige Beschränkung von Zurückbehaltungs- und Rücktrittsrechten des Kunden dar und ist daher unwirksam. Außerdem stellt die Verwendung dieser Klausel ein wettbewerbswidriges Verhalten dar, welches von Mitbewerbern abgemahnt werden kann. Dies hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 25. Januar 2008 (Az. 5 W 344/07) entschieden.

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Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" stellen keine AGB dar!

Nach Ansicht des OLG Hamm stellen die in einem Reklameprospekt enthaltenen Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Eine Überprüfung auf eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne des AGB-Rechts scheide daher aus.

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LG Dresden sowie LG Leipzig: Einsatz von AGB sind für Onlinehändler Pflicht!

Das Landgericht Leipzig und das Landgericht Dresden haben jeweils durch Beschluss entschieden, dass es abmahnfähig sei, wenn ein Onlinehändler nicht darüber informiere, wie Kaufverträge mit dem Verbraucher zustandekommen.

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Achtung Abmahnung: Können Sie sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich verlassen?

Nachfolgend präsentiert die IT-Recht Kanzlei eine Übersicht derjenigen AGB-Klauseln, die immer mal wieder gerne abgemahnt werden. Schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Gerichte in Deutschland die Abmahnfähigkeit von AGB-Klauseln recht unterschiedlich bewerten. So sind manche Gerichte der Ansicht, dass AGB-Klauseln so gut wie gar nicht abmahnfähig sind. Andere setzen dagegen bereits jeden kleineren rechtlichen Fehler mit einem „nicht nur unerheblichen“ (und damit auch abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß gleich.

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Falsche Bestimmungen über das Zustandekommen von Verträgen können abgemahnt werden

Gemäß § 312 c I, II BGB hat der Unternehmer den Verbraucher darüber zu informieren, wie der Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt - das gilt selbstverständlich auch für die eBay-Plattform. Aber Vorsicht: Viele Onlinehändler haben sich für ihren Online-Shop AGB stricken lassen, die sie auch einfach ohne weitere rechtliche Prüfung bei eBay einsetzen. Dies kann jedoch fatale Folgen haben, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamburg [(wieder einmal!) |index.php?id=Abmahnungen%2F20070416_Achtung%3A_Klauseln_zur_%22Nichtannahme_unfrei_zur%FCckgesandter_Ware%22_sind_abmahnf%E4hig] zeigt.

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Achtung: Klauseln zur "Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware" sind abmahnfähig

Zur Zeit sind es vor allem zwei Gerichte, die sich gemeinsam zum Ziel gesetzt zu haben scheinen, die von Onlinehändlern zu beachtenden rechtlichen Vorgaben höher und höher zu schrauben und damit das Leben der Onlinehändler immer weiter zu erschweren - nämlich das OLG Hamburg, wie auch das KG Berlin.

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Sie hilft nicht, ist keinesfalls ungefährlich, aber jeder hat sie - Die salvatorische Klausel

Füttert man Google mit den Schlagwörtern „Salvatorische Klausel” und „AGB”, spuckt die Suchmaschine einem etwa 290.000 Treffer aus – folglich enthalten immer noch eine irrwitzige Zahl an Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine solche Klausel. Dies ist nicht wirklich verständlich, da die „salvatorische” Klausel bestenfalls unschädlich ist, sich aber im ungünstigsten Falle bei einer schlampigen Formulierung gar als Abmahngefahr entpuppen kann.

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Sind Teillieferungs- und Vorkasseklauseln in AGB sowie die Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig?

Einen sehr interessanten Beschluss hat das OLG Hamburg (Beschluss vom 13.11.2006 5 W 162/06) Ende letzten Jahres erlassen. Dabei ging es insbesondere um die Frage der Abmahnfähigkeit mehrerer AGB-Klauseln, die sich immer wieder in typischen Onlineshop-AGB befinden - wie etwa die Klausel *„Teillieferungen sind zulässig“* ( = 332.000 Google-Treffer) oder *„Versand der Ware erfolgt gegen Vorkasse“* ( = 732.000 Google-Treffer).

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