Leserkommentare zum Artikel

Achtung: Bezahlmöglichkeit „Lastschrift“ darf sich nicht auf deutsche Bankkonten beschränken

Viele Online-Händler in Deutschland bieten ihren Kunden u. a. auch die Zahlungsmöglichkeit „Lastschrift“ bzw. „Bankeinzug“ an. Dabei wird der vereinbarte Kaufpreis nach Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats vom Bankkonto des Kunden eingezogen. Um ein mögliches Zahlungsausfallrisiko zu vermeiden, machen einige Händler diese Zahlungsmöglichkeit jedoch davon abhängig, dass die Abbuchung von einem Bankkonto in Deutschland erfolgt. Diese Vorgehensweise ist jedoch nach geltendem EU-Recht unzulässig.

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Nur in der EU?

Beitrag von Dr. Rolf Wagels
21.12.2017, 13:32 Uhr

Moin PayPal Plus, wie weiter oben schon gefragt, würde mich auch interessieren. Weiterhin: Darf ich für Kunden außerhalb der EU Kreditkartengebühren verlangen? Danke! Vielen Dank für den sehr guten Service hier, ich bin zufriedener Kunde! R. Wagels

Und wie ist es bei PayPal Plus?

Beitrag von Florian Müller
19.12.2017, 12:05 Uhr

Ich biete in meinem Shop PayPal Plus an. Dort kann der Kunde zwischen PayPal, Kreditkarte, Lastschrift und Rechnung wählen. Wenn ein Kunde aus z.B. Österreich bestellt, stehen die Zahlungsarten Lastschrift und Rechnung von PayPal nicht mehr zu Verfügung.

Wie verhält es sich, wenn Lastschrift über einen Zahlungsdienstleister (in dem Fall PayPal) abgewickelt werden und dieser eigenmächtig die Zahlung für Lastschrift unterbindet?

Lastschrift

Beitrag von Sven
15.12.2017, 15:32 Uhr

Das ist ja wohl ein Scherz! Wie soll man im Ausland die Bonität prüfen? Die Zahlungsweise Lastschrift wird dadurch abgeschaft.

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