EuGH: Online-Händler müssen Bio-Lebensmittel ausnahmslos kontrollieren lassen
Grundsätzlich gilt: Mit „Bio“ darf nur werben, wer kontrolliert und mit einem Zertifikat versehen wird. Eine Ausnahme gilt dabei jedoch für Händler, die Bio-Erzeugnisse direkt (!) an Endverbraucher verkaufen. Diese sind von der Kontroll- und Zertifizierungspflicht grundsätzlich befreit. Doch fallen auch Online-Händler unter diese Ausnahmevorschrift? Diese Frage hat der EuGH nun beantwortet.
Geschäftsführerin
Beitrag von J. Michaels
13.09.2020, 18:42 Uhr
Ich habe eine Frage zu bio Produkten (Wein) im Dropshipping: Der Großhändler, von dem wir unsere Ware beziehen hat eine ÖKO Kontrollnummer. Wir selber lagern die Produkte nicht. Können wir uns in unseren AGBS auf die ÖKO Kontrollnummer unseres Partners berufen und unsere Produkte somit mit bio kennzeichnen? Vielen Dank für eine Antwort
Saatgut
Beitrag von Lars
20.04.2020, 20:19 Uhr
Was mich an der Sache interessiert, ist, ob auch Bio-Saatgut, was zum Zeitpunkt des Kaufs ja noch kein Lebensmittel ist, aber im Laufe der Zeit dann zu einem wird. Nämlich dann, wenn sie Pflanze gewachsen und die Früchte geerntet werden. Sprich: Darf ein Online-Händler bio-zertifiziertes Saatgut vertreiben ohne selbst bio-zertifiziert zu sein?
Zertifizierung für eigene oder auch fremde Produkte?
Beitrag von Sebastian
02.11.2017, 09:58 Uhr
Die Entscheidung ist insofern nachvollziehbar, wenn es sich um eigene Produkte handelt. Die Frage, die wir uns jetzt stellen: Wenn Bio-Lebensmittel aus einem EU-Staat importiert werden und bereits zertifiziert sind, muss sich der Onlineshop, der diese Produkte in Deutschland vertreibt, auch zertifizieren lassen oder reicht es, die Angabe der ursprünglichen Kontrollstelle anzugeben?
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