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Hobby-Auktionator oder professioneller Seller: Bin ich noch privater Anbieter oder doch schon gewerblicher Verkäufer?

Wenn der Kleiderschrank zu platzen droht und auch Vorratskammer, Kellerraum und Garage an die Grenzen ihrer Kapazitäten geraten, ist es Zeit für einen umfassenden Frühjahrsputz. Häufig und gern greifen Putzbegeisterte in diesem Fall auf verschiedene Verkaufsplattformen wie eBay & Co zurück, um sich des lästig gewordenen Hausstands gewinnbringend zu entledigen. Doch Vorsicht: Der Übergang von privatem zum gewerblichen Verkäufer ist fließend. Der aktuelle Beitrag der IT-Recht Kanzlei zeigt Ihnen, wieso die Unterscheidung von gewerblichem und privatem Verkauf so wichtig ist und anhand welcher Merkmale Sie herausfinden, ob Sie noch privater Verkäufer oder doch schon gewerblicher Anbieter sind.

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Privat oder schon gewerblicher Anbieter

Beitrag von Alex
29.12.2021, 01:28 Uhr

Ich finde diese Thematik äußerst interessant aber zugleich auch schwierig. Bei einigen Anzeichen, wie in den Urteilen erwähnt, sind natürlich Inizien für ein Gewerbe sehr deutlich, wie Neuwaren, immer gleiche Produkte in (höherer Stückzahl), ein Powersellerstatus oder halt ein professioneller Auftritt.

Problematisch wird es bei den Indizien "Wiederholte Verkaufstätigkeit (zwischen 15 - 25 Verkäufen innerhalb eines Monats)", der Verweis auf einen "längeren Zeitraum" sowie "mehr als 25 Käuferbewertungen". Wer privat schon bei ebay akiv war, weiß, wie schnell diese Merkmale zusammen kommen können. Insbesondere Saisonal (Weihnachten, Sommer) betrachtet boomen manche Produkte, gerade während Corona, wo das ganze Land gefühlt seine 4 Wände entrümpelt und alte Sammelleidensschaften wiederbelebt hatte. Aber auch in Sachen Menge wird es schwierig. Bei 200 Uhren oder ähnlichn Produkten die sonst nicht in derartiger Anzahl auftreten vermutlich auch ein Indiz, außer es handelt sich um Sammlungsauflösungen, wo diese Menge schnell zusammen kommen kann, ähnlich im Bereich von Tradingcards und anderen Produkten die schnell in die tausende gehen können. Und wenn diese einmal Online stehen, setzt Ebay diese Produkte auch für eine gewisse Anzahl an "Versuchen" (bis zu 8x) automatisch wieder online, wenn diese nicht verkauft werden. Bei einer max. Einstelldauer von 10 Tagen für Auktionen könnte ein Produkt bei einmaliger Onlinestellung 80 Tage angeboten werden.

Was ebenfalls an dieser Stelle interessant wäre, ist die steuerliche Frage zur "Liebhaberei". Wie verhält es sich, wenn ein Gericht einem Verkäufer den gewerblichen Status unterstellt, dieser aber keine langfristige Verkaufsabsicht inne hat und er wirklich nur "privat" handelt? Vllt nur aufgrund seiner Sammlerleidenschaft oder eines Erbes für einen kurzen Zeitraum. Sobald das Gericht den gewerblichen Status "erkennt", dürfte dieser Verkäufer dann ja theoretisch seine "Einkäufe" auch steuerlich geltend machen. Was grade im Sammlerbereich mit eben jener "Liebhaberei" kollidieren dürfte. Auch wenn das für einen Sammler vermutlich "klasse" wäre, wenn man in der Steuererklärung seine Neuerwerbungen begünstigend ansetzen könnte (Stichwort EÜR).

einseitige Darstellung

Beitrag von Joker
13.08.2021, 13:14 Uhr

"Die dargestellte Rechtsprechung zeigt, wie fließend die Grenze zwischen privatem Hobbyanbieter und gewerblichem Online-Händler ist." Nein, die dargestellte Rechtssprechung zeigt, dass jedes Angebot grundsätzlich gewerblich ist. Jedes dargestellte Urteil bestätigt, dass es keine privaten Angebote gibt.

Ich glaube zwar nicht, dass dies die Realität ist, aber so wird es in diesem einseitigen Artikel dargestellt.

Pensionär

Beitrag von hema
10.11.2020, 16:10 Uhr

Ich verkaufe z.Z. aus einer Erbschaft Ansichtskarten.

Das sind einige hundert Stück. Als Gesamtpaket konnte ich diese nicht zu einem entsprechenden Preis verkaufen. So biete ich sie als Einzelstücke an. Für viele Sammler sind diese historischen Karten, vor 80- 120 Jahre gelaufen, wohl recht wertvoll.

Laufe ich in Gefahr, als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden? Ich bin absolut Privatier mit derzeit viel Zeit und Lust , diese Karten zu verkaufen.

Malerei als Nebenberuf

Beitrag von Karin Goeppert
31.12.2018, 13:29 Uhr

Danke für Ihre umfangreich en Ausführungen. Ich bin in meiner Freizeit Malerin und biete meine Bilder über meine Website, Facebook und ausländische Online-Galerien an. Ich habe dieses Jahr lediglich 3 Bilder verkauft und ca. 1000 Euro eingenommen. Natürlich hatte ich auch hohe Ausgaben. Ich bin beim FA nicht gewerblich registriert, mache aber Angaben zu Ein- und Ausgaben als Nebenberuf. Mir ist nicht klar, ob ich mich bei LUCID registrieren muss. Sind Sie der Ansicht, dass ich mich registrieren muss? Besten Dank, Karin Goeppert

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