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FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall

Wo bereits die geltenden Widerrufsmöglichkeiten von Verbrauchern im Fernabsatz für Händler nicht selten eine Belastung darstellen, erweist es sich als ungleich größeres Ärgernis, wenn der Verbraucher diese Rechte in Anspruch nimmt und sodann eine beschädigte oder abgenutzte Sache retourniert. Zwar sieht das Widerrufsrecht hier grundsätzlich einen Wertersatzanspruchs des Händlers vor. Unklar ist aber meist, was in diesem Rahmen in Abzug gebracht werden kann, welchen Voraussetzungen der Wertersatz unterliegt und wie er geltend gemacht werden kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wertersatzpflicht des Verbrauchers im Widerrufsfall finden Sie nebst hilfreichen Muster-Formulierungen in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Wandhalterung TV nicht wie beschrieben nutzbar

Beitrag von Steffen
06.02.2023, 15:57 Uhr

Ich habe eine Wandhalterung für meinen Fernseher gekauft, welcher mit der Funktion 360 Grad drehbar beschrieben war. Zuhause montiert musste ich aber feststellen dass das Kugelgelenk des Wandhalter nicht stark genug ist um den Fernseher auf Hochkant zu halten, da der Schwerpunkt nicht mittig ist und er sich immer wieder schräg zieht. Meiner bitte nach Widderruf möchte der Versender aber nicht nachkommen und verweist darauf dass er nur Neuware vertreibt und keine Gebrauchtware zurücknimmt. Ich habe um die Funktion zu testen aber den Wandhalter einmalig montieren müssen.

Darf der Anbieter einfach so eine Rücksendung ausschließen, vor allem vor dem Hintergrund, dass der Halter nicht wie beschrieben funktioniert? Wenn mein TV Modell auf der Liste ausgeschlossener Geräte stünde oder ähnliches könnte ich es ja noch nachvollziehen, so aber nicht.

Unpassender Kontrastmarker "digital" bei Punkt XV.

Beitrag von little-endian
31.03.2022, 01:53 Uhr

Schöne und gute Zusammenfassung zum Thema Widerufsrecht. Hierfür vielen Dank.

Bei Punkt XV. kommt es bei der Beschreibung "Digitale Inhalte, also Daten, die nicht auf körperlichen Datenträgern geliefert werden (insb. Software-Downloads, Apps, Media-Streaming) unterliegen besonderen Widerrufsbestimmungen." aber wie so oft zu einer falschen Schlussfolgerung, wohl aufgrund der leider extrem weit verbreiteten, jedoch falschen Prämisse, "digitale Inhalte" und "körperliche Datenträger" schlössen sich gegenseitig aus.

Nicht nur kennt die EDV etliche Beispiele eigentlich selbstverständlich ebenfalls digitaler Inhalte auf Medien wie Büchern mit Text (ja, auch nichtbinäre Daten sind digital), Lochkarten, Disketten oder CDs, sondern auch der Wortbestandteil "Daten" in "Datenträger" als Mehrzahl von "Datum" mit inhärent diskreter und damit abzählbarer, digitaler Information deutet auf diesen Umstand hin.

Mit vermeintlich exklusiv "digitalen Inhalten" sind heutzutage eigentlich Inhalte gemeint, die online / virtuell vertrieben werden. Als Kontrastmarker taugt "digital" hierbei gerade nicht.

Zur Güte muss man abschließend jedoch festhalten, dass all dies etwa Sony auch nicht davon abgehalten hat, die laufwerkslose Variante ihrer PlayStation 5 dusselig "Digital Edition" zu nennen. Seufz.

iPhone Rückgabe

Beitrag von Christoph Weich
29.01.2021, 10:57 Uhr

Hallo, ich habe Anfang Oktober 2 neue IPhone 7 bei einem Händler in eBay erworben. Leider machen die besagten Geräte nur Probleme. Beide wurden jetzt im Rahmen der Garantie schon einmal getauscht, diese neuen Geräte sind jedoch auch fehlerhaft. Ich hab den Verkäufer gebeten die Geräte zurückzunehmen und mir den Kaufpreis zu erstatten. Soeben erhalte ich Antwort per email, das die Geräte zurückgenommen werden, allerdings nur gegen einen Wertverlustausgleich von 40 Prozent. Ich finde das im Anbetracht der kurzen Zeit sehr viel. Wieviel Wertverlust kann (und darf) der Händler mir gegenüber geltend machen? Gibt es da ne Staffelung, irgendwas worauf man sich berufen kann? Danke vielmals, Mit freundlichen Grüßen 

PC Hardware kauf Online

Beitrag von Desmond
20.04.2020, 13:30 Uhr

Hallo,

ich habe PC Hardware bei einem Online Händler gekauft. Es ging um eine CPU und ein Motherboard. Das Motherboard wies direkt nach dem Einbau einen Defekt auf und ein Transistor auf dem Motherboard schmorte durch. Aus diesem Grund sandte ich das Motherboard und die CPU direkt am gleichen Tag zum Händler zurück mit der bitte die CPU auf Fehler zu überprüfen und mir ein Fehlerfreies Motherboard zu zusenden. Nach mehr als 1 Wochen tat sich leider nichts und meine Rücksendung wurde nicht überprüft, auf nachfrage sagte man mir dass es noch dauern könnte. Kurz bevor meine Widerrufsfrist erlöschen würde, machte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und bat den Händler darum, mir mein Geld für die Hardware zurück zu senden.

Der Händler möchte nun die Rücksendungskosten von mir erstattet haben (laut AGB des Händlers), da es sich um einen Widerruf handelt und etwaige Wertminderungskosten anbringen, da die Hardware beschädigt bzw. seines Erachtens nach benutzt ist.

Die Entscheidung den Vertrag zu widerrufen fiel jedoch erst über eine Woche später, da sich bei meiner zurück versandten Ware nichts tat und ich erst einmal um eine Reparatur der Ware bat.

Nun würde ich gern Wissen, ob der Wertersatzabzug, für eine Ware die nicht mal 24 Stunden in meinem Besitz war und ein Teil der Hardware defekt war, gerechtfertigt ist und ob ich die Rücksende kosten tragen muss?

Vielen Dank :)

Verdreckte ware durch intensiven Gebrauch

Beitrag von VapeGood Uwe Grieb
10.05.2019, 17:59 Uhr

Hallo. ich bin Händler von E-Zigaretten. Ich hatte jetzt schon mehrmals den Fall das ein Kunde eine E-Zigarette bzw den Akkuträge kauft und dann nach 1-2 wöchigem Gebrauch den Kauf wiederruft mit der Begründung das Gerät würde nicht gefallen. Zurück kann dann ein Gerät das verschmiert und verdreckt war. Ebenso waren nachweisslich Puffs (jeder Zug an einer E-Zigarette) auf dem Gerät gespeichert, so das dieses Gerät von mir nicht mehr als Neuware verkauft werden konnte. Kann man hier von Wertminderung reden und wenn ja wieviel % darf man vom zurück zu erstattenden Kaufpreis dann abziehen?

AG Urteil zu Wertersatz - Ein Schrecken für Händler

Beitrag von Manne
17.04.2019, 16:07 Uhr

Solch ein neues Urteil gibt mir als Händler zu denken, was kann man da schon noch machen gegen Gebrauchsspuren:

http://rechtsportlich.net/wp-content/uploads/2019/04/Amtsgericht_Landau_5C739_18.pdf

Herr

Beitrag von Becirovic
05.04.2019, 18:06 Uhr

Sehr geehrter Herr Salewski,

 ich habe eine Frage, ich habe ein Handyvertrag widerrufen, jedoch zuvor ein Code für ein Spiel eingelöst. Der Wert des Codes ist jedoch nicht bekannt und der Code ist nur einmal pro Gerät einlösbar. Was kann jetzt im schlimmsten Fall auf mich zu kommen. Muss ich den Vertrag beibehalten oder nur Wertersatz leisten?

Mit freundlichen Grüßen  Issa B.

Berichtigung

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
05.04.2019, 13:49 Uhr

Sehr geehrter Herr Cohnen,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir haben den Beitrag an der benannten Stelle korrigiert. Freilich regelt § 357 Abs. 8 BGB den Wertersatz für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Allgemeinen einerseits und für Verträge über die Lieferung von Wasser, Gas und Strom andererseits.

Wertersatz bei Dienstleistungen

Beitrag von Martin Cohnen
05.04.2019, 12:55 Uhr

Sehr geehrter Herr Salewski,

unter IX. 1.) a) Abs.3 erwecken Ihre Ausführungen den Eindruck, ein Wertersatzanspruch nach §357 Abs.8 bestehe nur bei Energielieferverträgen ("spezielle Dienstleistungen über die Lieferung..."). Das ist nicht korrekt. Erfasst werden Energielieferverträge und Dienstleistungen im Allgemeinen, wobei der Begriff "Dienstleistungen" in europarechtlich geprägten Normen weit auszulegen ist (u.a. auch Mietverträge). Indirekt besteht deshalb bei Dienstleistungsverträgen indirekt auch nach neuer Rechtslage ein dem Nutzungsersatzanspruch vergleichbarer Anspruch. MfG

Etikettenentfernung bei Kleidung

Beitrag von M. Schol
25.07.2018, 08:15 Uhr

Sehr geehrter Herr Salewski,

ein sehr interessanter Artikel. Leider ist in meinem Fall noch eine Sache unklar. Ich habe Kleidung (Trikots) in einem Online Shop erworben und zum waschen die Etiketten entfernt. Nach dem Waschen ist aufgefallen, dass der Flok sich löst und ich wollte die Bestellung im Zuge des Widerrufs zurück schicken. Dies verweigert aber der Shop, da die Etiketten nicht mehr an der Kleidung vorhanden sind. Ich würde mich mit einer Wertminderung zufrieden geben, der Shop bietet da Pauschal 50% des Kaufpreises an, was mir deutlich zu viel erscheint.

Wie kann ich in dieser Sache vorgehen?

Vielen Dank und Gruß M. Schol

Prüfung oder Nutzung

Beitrag von Matthias
04.03.2016, 16:26 Uhr

Sehr geehrter Herr Salewski,

im Artikel werden ja schon erfreulich viele Fallbeispiele genannt um einen Überblick darüber zu bekommen was Prüfung und was Gebrauch ist. Für einen konkreten Fall finde ich jedoch keine Entsprechung. Wie verhält es sich wenn ein Kunde einen Kaminofen online kauft? Fällt das aufstellen, anschließen und feuern noch unter den Punkt Prüfung oder ist hier auch bei nur einmaliger Inbetriebnahme schon ein Gebrauch erfolgt der einen Wertersatz nach sich ziehen könnte?

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