Impressum richtig darstellen bei Amazon, eBay, Etsy, Facebook, Google+, Instagram, Tumlbr, Twitter und Youtube
Für bestimmte Social-Media-Profile sowie auf einzelnen Verkaufsplattformen kann das Einbinden eines rechtssicheren Impressums erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Im Folgenden stellt die IT-Recht-Kanzlei deswegen detaillierte Handlungsanleitungen für Amazon, Instagram, Twitter und Youtube bereit.
Kostenloser Linkbaum für ein Impressum auf all deinen Kanälen
Beitrag von Wonderlink
07.09.2021, 01:23 Uhr
An dieser Stelle sei erwähnt, dass die IT-Recht Kanzlei seit kurzem den kostenlosen Linkbaum von Wonderlink.de empfiehlt um ein Impressum DSGVO konform auf Sozialen Profilseiten einzubinden. Eine kostenlose Schnittstelle zu den Rechtstexten hält alle Daten stets aktuell und der persönliche Link kann auf allen Profilen werblich genutzt werden. Mehr Infos auf www.wonderlink.de oder im Mandanten-Portal.
Facebook Infobox
Beitrag von Christian D.
28.01.2019, 21:59 Uhr
Hallo :-)
Danke für den Artikel. Sehr interessant. Wie haben Sie die Infobox aktiviert bekommen, so dass sie auf Ihrer FB FanPage auf der rechten Seite erscheint? Bei mir sind die Infos nach wie vor nur über Klick auf Info erreichbar :-(
Freue mich über einen kurzen Hinweis. Danke vorab...
Grüße aus MV Christian D.
Impressumsnotwendigkeit YouTube
Beitrag von Marcel
30.12.2017, 02:01 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, prinzipiell muss man ein Impressum nur angeben, wenn man mit dem eigenen Kanal Geld verdient bzw. die Videos monetarisiert, richtig? Wenn ich nun durch die Videos nichts verdiene, aber in den Videobeschreibungen Amazon Affiliate Links nutze, durch die ich potenziell Geld verdienen könnte, was aber nicht passiert, weil keiner auf die Links klickt: Brauche ich ein Impressum? Mit freundlichen Grüßen Marcel
Nachgefragt
Beitrag von John TC
18.11.2015, 16:33 Uhr
Lieber Herr Jan Lennart Müller, zwei Fragen dazu:
1. Ist die "Verschleierung" von eMail-Adressen, zum Schutz vor SPAM-Robots zulässig? Bsp.: info [at] domain dot com
2. Zählt Facebook selbst als journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot? Und muss dann dort die Angabe zum inhaltlich Verantwortlichen im Impressum enthalten sein, obwohl die eigentliche Webseite keinerlei journalistisch-redaktionell Inhalte (Weblog) anbietet?
LG.
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