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Online-Verkäufe ins Ausland – gilt deutsches Recht? Teil 1

Der europäische Binnenmarkt ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere Online-Händler verlockend. Sie müssen nicht aufwendig ein Ladengeschäft im Ausland eröffnen, sondern lediglich ihre Waren an die Kunden dort versenden. Den Webshop dazu haben sie bereits, die teureren Versandkosten können sie den Kunden auferlegen. Der Aufwand scheint somit gering. Allerdings stehen einige rechtliche Hürden im Weg. Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Folge von zwei Artikeln die rechtlichen Rahmenbedingungen des Online-Handels mit dem Ausland vor. Lesen Sie dazu nun mehr im ersten Teil der kleinen Serie.

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Der Ausbau

Beitrag von Marcus
03.07.2017, 13:56 Uhr

Der Ausbau eines internationalen Geschäfts bringt viele Vorteile und Entwicklungschancen für jedes im Internet tätiges Unternehmen. Von Anfang meiner Selbstständigkeit an wollte ich mein Shop so schnell wie möglich auch in anderen Ländern betreiben und nach einer genauen Analyse der Firmen, die sich mit der Unterstützung von Unternehmen in Auslandsmärkten beschäftigen, entschied ich mich für Nowe Kolory. Es ist eine solide und professionelle Firma, sie haben mir eine komplexe Unterstützung geleistet.

Onlineshop

Beitrag von Karl
09.05.2017, 10:38 Uhr

Als ich meinen Onlineshop gründete, kam ich überhaupt nicht auf die Idee, dass mein Geschäft sich mit der Zeit dermaßen entwickelt und sogar im Ausland erfolgreich wird. Wenn ich es auf eigene Faust unternehmen würde, würde ich das Vorhaben wahrscheinlich nicht so schnell umsetzen und bestimmt bis heute keine solchen Ergebnisse erzielen. Ich habe das vollständige Abbonementangebot der Firma Nowe Kolory in Anspruch genommen und dadurch wurde nicht nur mein Unternehmen erfolgreich entwickelt, sondern auch ich selbst habe sehr viel gelernt. Dank der Erfahrung und der Professionalität von Nowe Kolory war der Prozess sehr schnell und sehr effektiv. Ich kann das Unternehmen Nowe Kolory jedem, der einen Eintritt in ausländische Märkte beabsichtigt, wirklich wärmstens empfehlen.

Shop on-line

Beitrag von Alex
03.02.2017, 09:46 Uhr

Ich habe Erfahrung im herkömmlichen Auslandshandel, aber der Internetmarkt war für mich neu. Deswegen wandte ich mich bei der Einführung meines Projektes gleich an Fachleute. Auf Empfehlung wählte ich Nowe Kolory und ich bereue es nicht. Sie haben mir beim Einschließen eines neuen Marktes geholfen und meine Aufmerksamkeit auf einige Kleinigkeiten im ursprünglichen Projekt gerichtet, die verbessert werden sollen. Komplexe Betreuung und höchste Professionalität.

Um mit Verkauf auf unbekannten Markt beginnen zu können, muss man ihn kennen

Beitrag von Mia
17.11.2015, 12:46 Uhr

Um mit Verkauf auf unbekannten Markt beginnen zu können, muss man ihn kennen! Oder jemandem um die Hilfe mit Einführung unseres Geschäftes bitten. Uns hat eine Firma aus Polen geholfen, die „Nowe Kolory” heißt. Sie haben sich professionell mit dem ganzen Vorbereitung zum Online-Verkauf auf dem britischen Markt beschäftigt

Sehr interessant

Beitrag von Martin
08.04.2015, 11:44 Uhr

Nun frage ich mich, welches Recht zur Anwendung kommt, wenn ich in einem Shop mit Sitz in England einkaufe, der jedoch speziell einen deutschsprachige Shop anbietet. Dazu schreiben Sie:

"Wer gezielt unterschiedliche Shops für verschiedene Staaten anbietet, zeigt nach außen eine deutliche Abgrenzung der jeweiligen Reichweite der Shops. Entsprechend müssen dann jeweils für jedes Land die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden."

Allerdings ohne weitere Erläuterung, welches gesetzlichen Bestimmungen das festlegen.

Im 2. Teil schreiben Sie:

"Hier haben die Vertragsparteien einen großen Spielraum. Denn nach den Grundsätzen der Vertragsautonomie, können Käufer und Verkäufer im Ausgangspunkt selbst bestimmen, welches Recht sie ihrem Vertrag zugrunde legen wollen"

Aber was heißt das konkret. Wenn der Verkäufer dies in seinen AGB nicht eindeutig klärt, was gilt dann? Was genau ist der Ausgangspunkt? Muss ich beim Einkauf erklären, dass ich deutsches Recht anwenden möchte? Wie kann ich das in einem Online-Shop ohne Kommentarfunktion tun?

interessant wäre noch die vorgeschriebene Sprache

Beitrag von Dirk
21.11.2012, 22:16 Uhr

Ein wirklich guter Artikel. Interessant wäre noch die Frage, welche Sprache gewählt werden muss, hinsichtlich des Telemediengesetzes. Wenn ich zum Beispiel meine Website unter der .de Domain auf Deutsch gestalte ist klar, dass das Impressum in deutscher Sprache gestaltet ist. Wenn die Seite jetzt aber unter der .com Domain nun in englischer Sprache zusätzlich gestaltet wird, muss dann das Impressum und Co. trotzdem auf Deutsch sein, oder kann es in englischer Sprache verfasst werden, da es sonst die Zielgruppe nicht verstehen würde?

.au

Beitrag von Jörn
30.06.2012, 08:57 Uhr

Ist Australien, nicht Österreich. Soweit klar, der Artikel, frage mich nur was das praktisch heisst. Also vor allem: was ist anders = strenger im europäischen Ausland. Wäre für unsren Shop www.amitamin.com wichtig. MfG Jörn Seidenschnur

Domains

Beitrag von Krambamboli
29.06.2012, 18:41 Uhr

.au ist NICHT Österreich!

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