Achtung: Vermehrt Abmahnungen wegen fehlender oder falsch platzierter Grundpreise auf eBay beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln
Zurzeit treten vermehrt Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln wegen fehlender oder falsch platzierter Grundpreisangaben auf eBay auf. Eine Abmahnung wegen fehlender oder falsch platzierter Grundpreisangaben ist als Wettbewerbsverstoß zu sehen und begründet für den Wettbewerber unter anderem einen Unterlassungsanspruch, der kostenpflichtig geltend gemacht werden kann.
Da freut sich ebay aber!
Beitrag von chrispeg
07.12.2011, 09:55 Uhr
Sobald sich dann ein Preis ändert, kann man einen Artikel, der bereits einmal bestellt wurde, wovon aber zig auf Lager sind, die Laufzeit auf "bis auf Weitres" steht, beenden und wieder einstellen, damit man den Grundpreis ändern kann. DAs kostet mit Shop jedesmal minimal 0,09 €/pro Artikel, damit der richtige Grundpreis neben dem Artikel steht und man einer Abmahnung vorbeugt. Na wunderbar ! Das bei 250 Artikeln, da kann man sich ausrechnen wie ebay wieder einmal davon profitiert.
NEM als Kapsel oder Tablette - Grundpreis?
Beitrag von Paula
30.11.2011, 15:51 Uhr
Zitat: Zudem ist zu beachten, dass auch Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform mit einer Gewichtsangabe zu versehen sind und damit der Grundpreisangabe unterliegen!
Hm, ist die Vorschrift in letzter Zeit verschärft worden? Lt. diesem Beitrag http://www.lebensmittelklarheit.de/cps/rde/xchg/lebensmittelklarheit/hs.xsl/2694.htm sieht es ja noch so aus, als sei die Grundpreis-Angabe für NEM in Stückform (also Tabs oder Kapseln) freiwillig. Wenn sie erfolgt, dann sehe ich sie in Onlineshops meistens als Preis pro Kapsel/Tab und nicht pro g oder kg. ???
Förmelei
Beitrag von non nomen
19.11.2011, 08:08 Uhr
Ein gutes Beispiel, wie durch den hervorragend ausgeprägten deutschen Sinn für die Nutzbarmachung sinnleerer Förmeleien hier Profite eingefahren werden: für die Abmahner und deren Rechtsver....er. Zahlen darf es der Verbraucher. Die Gerichte müssen letzteren offenbar für so grottendämlich halten, dass er noch nicht einmal in der Lage ist, durch Anwendung der Grundrechenarten den Grundpreis selber zu ermitteln...Aber wir sind ja in Deutschland, und da war es immer schon schön, für jeden Sch...dreck eine Vorschrift zu haben.
Wie verwirrend soll das denn für den Kunden sein
Beitrag von horray
19.11.2011, 06:19 Uhr
Die Grundpreisangabe am Anfang der Artikelbeschreibung? Beispiel -(1,13€/Kg) 250 g Salz frrisch aus der Tüte- reicht nicht? - 250 g Salz frisch aus der Tüte (1,13€/Kg)- Ich denke man sollte sich langsam von Ebay verabschieden, wenn die für die Angabe keine technische Lösung finden.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben