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Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?

Seit 22.05.2008 gelten neue Regelungen im Zusammenhang mit Bewertungen bei eBay. Der Plattformbetreiber wollte durch die Änderungen die Aussagekraft und Transparenz des Bewertungssystems wieder stärken. Die IT-Recht Kanzlei hat die neuen Regelungen zum Bewertungssystem genauer unter die Lupe genommen.

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keine negativbewertung ?

Beitrag von rollmops
02.07.2012, 23:58 Uhr

das bewertungssystem taugt so nichts, sinnlos und überflüssig. mir liegt daran, anderen verkäufern mitzuteilen, welche erfahrungen ich gemacht habe. beispielsweise nach terminvereinbarung an zwei wochenenden je 40 kilometer gefahren, 3 stunden gewartet - für garnichts. keine absage, keine mail, kein anruf. nichts. wären die käufer aufgetaucht, hätte ich satte ca. 30 euro verkaufserlös einstreichen können.

Vom Verkäufer zur Rücknahme genötigt

Beitrag von rethorn
04.12.2010, 13:45 Uhr

Hallo. Andersherum find eich im Internet so gut wie keine Ratschläge, wenn der Verkäufer droht und nicht der Käufer. Mein Freund hat von einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel( 1,99 Euro + 2,90 Euro Versandkosten) bei Ebay ersteigert und ihn beschädigt erhalten. Daraufhin hat mein Freund berechtigt eine neutrale Bewertung abgeben mit dem Inhalt" Ware unbrauchbar, nicht zu empfehlen.". Nun wird er seit Tagen vom Verkäufer bedroht, diese Neutralbewertung zurückzunehmen und hat jetzt sogar eine Unterlassungserklärung vom Rechtsanwalt bekommen, die er unterschreiben soll. Ebay hat geschrieben, daß sie sich raushalten, obwohl der Verkäufer auf seiner Michseite in den AGB mit Anwalt und einer " Servicefirma " droht, fals eine Negative oder neutrale Bewertung abgegeben wird, die natürlich immer unbegründet ist. Ich habe meinem Freund geraten, die UE nicht zu unterschreiben,und eine eventuelle später eintreffende Kostennote nicht zu zahlen, auch auf Inkasso nicht zu reagieren( notfalls Polizei anrufen). Ich denke mal, daß der Verkäufer im schlimmsten Falle vor dem Amtsgericht in große Erklärungsnot kommen würde, wegen einer neutralen Bewertung ohne jegliche Personenwertung bei 1,99 Euro Artikelwert.

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
27.03.2010, 18:30 Uhr

so langsam stinkt mir das verkaufen bei ebay. das kaufen macht mehr spass, da kann ich nach lust und laune und nach freiem willen "negativ" bewerten. der verkäufer hat eh keine chance, was dagegen zu unternehmen. das macht richtig spass ebay aufzumischen. ebay hat das ja so gewollt. ich habe stets alles getan um nur nichts falsch zu machen, aber irgendwas ist dann doch. ich hab sooo die nase voll. das beste ist, du kannst das sicherheitsteam anschreiben und die antworten auf eine ganz andere sache. das geht dann hin und her, mit deren textbausteinen, das man irgendwann zermürbt aufgibt.

Bewertungssystem nur für Berufsebayer

Beitrag von itp-sued
10.12.2009, 18:07 Uhr

Mit der Ation hat Ebay den Braten nur gedreht aber nicht wirklich geändert. Eingeführt wurde es um den Käufer vor Betrügern zu schützen. Wer beschützt uns jetzt vor den übereifrigen Negativbewertern.

Danke Ebay aber euer Bewertungssystem ist jetzt noch löchriger als ein Schweizer Käse.

Werde ich in Zukunft weiter mit solchen Problemen behaftet, werde ich Ebay nach jahrelangen Spaß den Rücken kehren.

ebay - Grundsätze sind verankert, aber anscheinend gelten diese nicht bzw. sind unwirksam.

Beitrag von M. H.
04.03.2009, 00:00 Uhr

Ich habe eine ungerechtfertigte negative Bewertung bekommen, dies habe ich ebay auch gemeldet. Nach meiner Recherche hat der Käufer zwei Accounts (gleiche Kontonummer, gleiche Bankleitahl) nur der der wirkliche Name unterscheidet sich duch Verdrehung bzw. Zugabe der Buchstaben. Den Beweis habe ich per EMail erhalten, denn der Käufer ist mir auf den Leim gegangen, als ich Ihm eine Anfrage per Email zugesandt habe. Er hat sein Profil aufgewertet, indem er sich selber Sachen abgekauft hat und natürlich auch selber bewertet. Das hätte ebay auch recherchieren können, und das mit besseren Mitteln. Ebay tut in dieser Hinsicht "NICHT" - das Personal dort ist einfach unfähig richtig zu recherchieren. So wird ebay auch in Zukunft eine Plattform bleiben, in der keine Regeln gelten - nur wenn es ebay schadet!

wäre das vielleicht die Lösung ?

Beitrag von Günter Varga
28.08.2008, 12:13 Uhr

Sehr informativ, der Bericht zeigt die Unzulänglichkeiten seitens ebay bezüglich des Bewertungssystems. Dabei könnte das größte Problem - der vorschnell/ungerechtfertigt abgegebenen Bewertungen - ganz einfach verhindert/minimiert werden: Eine neutrale bzw. negative Bewertung sollte erst dann möglich sein, wenn zuvor eine Einigung über die Funktion "Unstimmigkeit melden" nicht erzielt werden konnte.

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