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Leserkommentare zum Artikel

Hinweis bei Verwendung von Google Analytics erforderlich?

Die IT-Recht Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits über die rechtliche Problematik rund um Google Analytics berichtet. Nun sollen im Folgenden noch weitere Aspekte der Thematik beleuchtet werden.

» Artikel lesen


Nicht im Fokus

Beitrag von Robert Markus Unternehmensorganisator
23.06.2014, 15:12 Uhr

Vielen Dank für den informativen Artikel zu "Google Analytics Hinweisen" auf der eigenen Homepage. Ich hatte dieses Thema bis vor einigen Tagen noch gar nicht im Fokus. Vielen Dank auch für das zur Verfügung stellen des Beispieltextes.

Wie verhält es sich mit Newslettern?

Beitrag von Ingo Weltz
03.02.2012, 10:22 Uhr

Vielen Dank für den sehr ausführlichen Beitrag. Zum Versenden von Newslettern E-mails etc. werden auch gern Tracking-Codes von Google Analytics eingebaut.

Muss ich als Versender nicht auch den Leser der E-Mails darüber aufklären? Gibt es hier einen Beschluss / Urteil?

Vielen Dank Ingo Weltz

Hinweis auf IP-Adress-Kürzung bei Analytics

Beitrag von Martin Steinherr
25.10.2011, 07:55 Uhr

Google bietet selbst eine Erweiterung an (natürlich sehr versteckt), bei der die IP-Adresse nur gekürzt weitergegeben wird. Dann kann man folgenden Zusatz einbauen:

Angesichts der Diskussion um den Einsatz von Analysetools mit vollständigen IP-Adressen möchten wir darauf hinweisen, dass diese Website Google Analytics mit der Erweiterung "_anonymizeIp()" verwendet und daher IP-Adressen nur gekürzt weiterverarbeitet werden, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Liebe Grüße aus Wolnzach Martin Steinherr www.steinherr.de

Google Analytics

Beitrag von Stefan Jakolin
29.07.2011, 19:53 Uhr

Herzlichen Dank für diesen Artikel.

Ich war mir diese Pflicht nicht bewusst und werde den Eintrag in den Datenschutzbestimmungen der betreffenden Webseiten nachholen.

Grüße

InHouse-Lösungen müssen nicht teuer und aufwändig sein...

Beitrag von sys0p
22.02.2011, 12:14 Uhr

Es gibt eine sehr umfangreiche OS-Statistiklösung, die sich mit wenigen versierten Handgriffen auf dem eigenen Webserver installieren lässt.

Sie bietet ähnliche Auswertungen wie Google-Analytics, jedoch werden hierbei keine Daten irgendwohin gesendet, sondern verbleiben alle auf dem eigenen Webserver.

Infos dazu: http://piwik.org/

Danke

Beitrag von pemuesystem.de
30.07.2010, 07:02 Uhr

Vielen Dank für diesen kleinen "Aufklärungstext". Er hat bei mir jetzt die unklarheiten beseitigt welche ich vorher hatte.

Analysetools

Beitrag von Amim
25.03.2010, 12:03 Uhr

Wenn ich die Diskussion richtig verfolgt habe, ist der Knackpunkt, wohin die Daten transferiert werden. In den USA unterliegen die Daten den Bestimmungen des Patriot-Act!! Würde Google ausdrücklich die Daten nicht außerhalb Europas verbringen, gäbe es die Diskussion nicht wirklich. Andere Analysetools (z.B. das schon erwähnte etracker) schicken die Daten ins europäische Ausland (ich glaube Irland) und dann bestehen wohl keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Wer sichergehen will kommt wohl um eine Inhouselösung nicht drumherum - und die ist extrem teuer. Meine Frage: Ist Google nicht einem europäischen Datenschutzabkommen beigetreten und sind damit nicht die Fragen letztlich geklärt?

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
03.03.2010, 21:07 Uhr

In Ihrer Datenschutzerklärung schreiben Sie: 1. Anonyme Datenerhebung Sie können unsere Webseiten grundsätzlich besuchen, ohne uns mitzuteilen, wer Sie sind. Wir speichern weder den Namen Ihres Internet Service Providers, noch die Webseite, von der aus Sie uns besuchen, oder den Namen der angeforderten Datei.

Sie verwenden Etracker. Soweit ich weiss, erhebt Etracker jedenfalls die angeforderten Webseiten/Dateien bzw. auch die Verweisseiten, woher Besucher kommen.... irgenwie macht die Webanalyse mit Etracker ja sonst keinen Sinn, wenn sie nämlich nur die Besucher zählen.... Dafür gib´s genügend kostenlose Counter- Etracker wäre obsolet..... oder?

Danke

Beitrag von joballee.de
02.02.2010, 17:10 Uhr

Herzlichen dank für die Information.

Reicht ein Hinweis oder ist eine Einwilligung erfoderlich?

Beitrag von RN
18.12.2009, 13:13 Uhr

Sehr geehrte Verfasser des Artikels,

Sie gehen ausführlich auf die Hinweispflichten ein, die sich aus dem Nutzungsvertragsverhältnis mit Google ergeben.

Da Google die gesammelten Daten, insbesondere auch die IP-Adressen auf Servern in den USA verarbeitet, reicht nach meinem Verständnis ein allgemeiner Hinweis nicht aus. Vielmehr müsste doch der Nutzer der Seite bei der Registrierung nach seinem Einverständnis gefragt werden, da nicht sichergestellt ist, dass in den USA die sich aus dem BDSG und TMG ergebenden deutschen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

Wie sehen Sie hier die Rechtslage?

Ich verstehe die Aufregung nicht...

Beitrag von zeidlos
05.12.2009, 04:47 Uhr

Google Analytics ist nicht der einzige Weg wie personenbezogene Daten an Dritte übermittelt werden.

Ein paar Ausführungen dazu in meinem Blog: http://blog.zeidlos.de/ueber-den-unsinn-der-google-analytics-diskussion

Selbst auf dieser Website werden weiterhin Daten an Google übermittelt, denn dieser tolle "Add to Google Feed Reader" Button liegt auf dem Webserver von Google, verursacht somit bei jedem Seitenaufruf von http://www.it-recht-kanzlei.de die Übermittlung von Personenbezogenen Daten an Google.

Sie halten sich dementsprechend selbst nicht an Ihre eigene Datenschutzerklärung. Vielleicht sollten Sie sich als Kanzlei für IT-Recht doch noch einmal beraten lassen, da es sonst recht schnell peinlich werden kann. :)

Mal wieder typisch deutsch - gibt's sonst keine Probleme auf dieser Welt?

Beitrag von Timo K.
03.12.2009, 20:54 Uhr

Die Diskussion, die hier geführt wird, ist typisch deutsch und in keinem anderen Land der Welt denkbar. In den USA, wo die Entwicklung des Internet schon einige Jahre weiter ist, würde sich wohl kaum jemand darum scheren. Jedes Schulkind dort weiß, das man (genau wie im Straßenverkehr) auch im Internet nicht unsichtbar ist.

Fast jede Website, und sei sie noch so mickerig, kommt heutzutage mit Programmchen zur Aufzeichnung von Besucherdaten daher. Bei den einen werden mehr Daten aufgezeichnet, bei den anderen weniger. Obwohl ich selbst auf meiner Website auch Google Analytics verwende, kann ich dort aber dennoch keine IP-Adressen geschweige denn Besuchernamen einsehen.

Wenn ich mich irgendwo an eine Straßenkreuzung stelle und die Farben der Autos, die vorbeifahren, aufschreibe, muss ich mir dann auch ein Schild umhängen, auf dem steht, was ich da mache? Also ich glaube die wenigsten haben hierzulande so richtig verstanden was Google Analytics überhaupt macht.

Man versteht es nicht und darum hat man Angst davor.

Verzicht aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken ..

Beitrag von Kritischer Beobachter ..
25.06.2009, 17:20 Uhr

"Die IT-Recht Kanzlei verzichtet aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken nun komplett auf den Einsatz von "Google Analytics"."

Sie vergessen aber zu erwähnen, dass sie stattdessen jetzt den "eTracker" verwenden (in meinen Augen eigentlich nichts anderes, nur nicht kostenlos) und auch hier wird ein Hinweis empfohlen .. unter "Datenschutz" auf Ihrer Seite finde ich jedoch kein Hinweis darauf, dass Sie diese Technologie einsetzen ..

Mit gutem Beispiel voran ??

Ohne Titel

Beitrag von Manfred Mustermann
15.04.2009, 21:28 Uhr

Es ist m.e. nicht die Frage wo ich eine Datenschutzerklärung auf der Seite unterbirnge, sonder was Google damit macht. Schließlich haben die die Daten in USA und sie werten sie aus. Google sagt selber "wir löschen nicht" und bietet mit seinen "personenbezogenen Werbungen" auf Google-Adword entsprechende Leistungen an. Wo haben sie die Daten her?

Weiter finde ich sollte ein Open-Scource-Projekt erwähnt werden: Piwik http://piwik.org/ Es ermöglicht Webmastern einfach auf Google-Analytics zu verzichten...

UWG - Google Analytics

Beitrag von Walter P.
08.12.2008, 20:35 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sehe beim Einsatz von GA auch ein Risiko im Zusammenhang zu unlauteren Wettbewerb und möglichen Abmahnungen.

Begründung/Beispiel: Google Analytics Nutzer ist gewerblicher Portalbetreiber und verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Google Punkt 8.1 weil er den Datenschutztext nicht verwendet

Auf den eigenen Seiten nutzt der Anbieter zusätzlich einen eigenen Analysedienst mit dem er Usernamen, IP, eMail ohne Datenschutzhinweis auf dem Analysedienst oder auf den eigenen Portalseiten extern auswertet.

Sinn und Zweck dieser Analyse ist das erzeihlen von Einnahmen durch Werbung auf Basis der Auswertung des Nutzerverhaltens.

Wenn dieser Anbieter sich also durch illegale Mittel derartige Wettbewerbsvorteile verschafft dann ist das in dieser Art unlauterer Wettbewerb.

Sollte ich mich irren bitte ich um berichtigung, danke

MFG

WalterP

Am deutschen Wesen ist noch keiner genesen!

Beitrag von FP
11.11.2008, 19:06 Uhr

Ihr Hinweis auf die Problematik mit Google Analytics ist im Lichte der erwähnten richterlichen Entscheidungen sicherlich berechtigt und wertvoll. Was ich nicht verstehe, ist die besondere Neuerung, die Google Analystics darstellen soll.

Fast jeder gemietete Webspace heutzutage kommt mindestens mit dem Tool "Webalyzer" (oder etwas ähnlichem) daher. Die Speicherung, Verfolgung und Analyse von IP Adressen, die Messung von Page Impressions, Visits, Einsprungpunkten etc. sind somit schon seit Jahren Standard.

Da diese Tools standardmäßig bereitgestellt werden, sind sie auf faktisch jeder Internetpräsenz im Einsatz. Ob sich der Betreiber einer Website darüber im Klaren ist oder nicht und ob er das Tool aktiv nutzt oder nicht, spielt doch dabei keine Rolle.

Die Frage, ob IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen, ist relativ einfach zu beantworten: Sie sind es nicht! Hier mangelt es deutschen Gerichten am technischen Sachverstand. IP-Adressen werden erst zu personenbezogenen Daten, wenn sie mit den Benutzerdaten zum Zeitpunkt der Nutzung beim Service Provider kombiniert werden können. Diese Daten stehen aber öffentlich nicht zur Verfügung (vgl. Verfahren zu Urheberrechtsverletzungen der Musikindustrie) und sind ihrerseits über die Vorschriften des Datenschutzes bei diesen Anbietern geschützt.

Somit gibt es für mich als Website Betreiber keine Möglichkeit von einer IP Adresse auf eine bestimmte Person Rückschlüsse zu ziehen.

Die Frage ist also mal wieder: Machen alle etwas falsch oder sind deutsche Gerichte schlichtweg überfordert, wenn es um technische Sachfragen geht?

Mir drängt sich der Verdacht auf, dass letzteres zutrifft und somit Website Betreiber mit immer neuen unsinnigen Anforderungen gegängelt werden. Anders ist es nicht zu erklären, dass ich auf meiner Seite an prominenter Stelle Werbung für ein anderes Unternehmen platzieren soll.

Google-Analytics

Beitrag von RA Max-Lion Keller
23.07.2008, 18:12 Uhr

Der Hinweis ist berechtigt. Die IT-Recht Kanzlei verzichtet aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken nun komplett auf den Einsatz von "Google Analytics". Die Forderung zur Umsetzung lag unseren IT-Systemspezialisten schon vor.

Und wo?

Beitrag von T.N.
23.07.2008, 14:07 Uhr

Eine ernstgemeinte Frage, weil mich die "deutsche Gründlichkeit" mal wieder nervt. Diese Seite verwendet Google Analytics. Und Sie sind eine IT-Recht-Kanzlei. Wo ist denn die gut sichtbare Datenschutzerklärung samt Hinweis auf GA? Oder halten Sie sie schlussendlich doch noch nicht für nötig?

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