Leserkommentare zum Artikel

Keine Anwendung der GPSR auf B2B-Geschäfte?

Bei der EU-Produktsicherheitsverordnung steht die Sicherheit von Verbraucherprodukten im Fokus. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die GPSR auf B2B-Geschäfte keine Anwendung findet - im Gegenteil.

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In Artikle 4 der Verordnung steht

Beitrag von Martin
02.12.2024, 09:20 Uhr

Fernabsatz

Wird ein Produkt online oder über eine andere Form des Fernabsatzes zum Verkauf angeboten, so gilt das Produkt als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sich das Angebot an Verbraucher in der Union richtet. Ein Verkaufsangebot gilt als an Verbraucher in der Union gerichtet, wenn der betreffende Wirtschaftsakteur seine Tätigkeiten in irgendeiner Weise auf einen oder mehr als einen Mitgliedstaat ausrichtet.

Verbraucher=Endkunde

Der Artikel ist doch widersprüchlich zu betrifft auch B2B?

Frage zur Transportverpackung

Beitrag von DF
02.12.2024, 08:23 Uhr

Mich würde interessieren wie es mit der reinen Transportverpackung z.B. einem Versandkarton worin das eigentliche Produkt mit einem Paketdienst versendet wird aussieht. Dies regelt doch unter das Verpackungsgesetz.

Interessante Frage

Beitrag von ET
22.11.2024, 10:26 Uhr

Mich würde auch interessieren wie es sich bei C-Teilen verhält, die für den Maschinenbau/Wartung/Reparatur verwendet werden.

Müller

Beitrag von Stefan
08.11.2024, 13:18 Uhr

Wie ist es mit Ersatzteilen, die zum Beispiel in eine defekte Waschmaschine oder in einen defekten Fernseher eingebaut werden, um das Gerät wieder instand zu setzen?

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