Leserkommentare zum Artikel

Ab 01.01.2025: Abgabebeschränkungen beim Biozid-Handel!

Für bestimmte Biozid-Produkte gilt ein "Selbstbedienungsverbot". Wie wirkt sich das auf den Online-Handel mit Biozid-Produkten aus?

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Der unmündige Bürger

Beitrag von Peter Fritz
02.04.2025, 20:01 Uhr

Hier Ameisendose Falle: liebe Leser, heute habe ich besagtes Produkt online bestellen wollen. Um den Kauf abzuschließen muss man nun eine Beratung absolvieren, wie im Facheinzelhandel auch. Unabhängig davon, dass es Produkte gibt, die nicht in jede Hand gehören stellt sich aber die Frage: Was unterscheidet ein Beipackzettel mit Warnungen zu einer erzwungenen Beratung telefonisch oder vor Ort? Hat der Berater die Aufgabe vormundschaftlich zu wirken oder setzt der Gesetzgeber voraus, dass der Bürger nicht lesen kann oder beratungsresistenz ist. Das könnte natürlich ein Argument nach der Flüchtlichsschwemme sein. Aber was soll der Berater letztendlich am Telefon bewirken? Muss der Berater am Telefon englisch, afghanisch, indisch etc. können, dass er jeden Käufer gesetzesgetreu beliefern darf? Nur die machtvolle Stimme eines lizensierten Beraters erfüllt die gesetzlichen Bedingungen für einen Verkauf/Kauf. Es gibt 100 Millionen Produkte, die nicht gesundheitsfördernd sind und sachgerecht gehandhabt werden sollten, aber wenn es um Bienen geht dann reicht es nicht, dass ein mündiger Bürger das liest, nein, er braucht eine Beratung! Zu blöd zu lesen und auch verdächtig, der Umwelt zu schaden, muss man sich nun den Gesetzen beugen. Ich akzeptiere hiermit, dass ich als unmündig eingestuft werde und warte auf einen Anruf bzw. persönliche Beratung, wie ich Batterien entsorge, wie ich Medikamente und Gift entsorge, wie ich Bienen und Umwelt schütze u.v.m. Solange ich nicht angerufen werde kann ich jetzt unbeschwert tun und lassen was ich will, weil lesen ist nicht bindend und gesetzlich wie es scheint unrelevant. Oder kann mir jemand erklären, warum Ameisenköder eine mündliche Beratung verlangen? unmündiges und frustriertes Hochachtungsvoll an die Gesetzgeber Peter Fritz PS: Diese Schreiben erfolgte auf Grund einer Beratung Eine Kanzlei dürfte folgende Fragen interessieren: Wenn ich mehrer Dosen Ameisenköder kaufe und dies ohne Beratung an andere Personen schenke oder auch bezahlen lasse, bin ich dann strafbar? Wenn ja, zahlt mit der Staat eine Ausbildung zum Berater für Ameisenfallen, damit ich gesetzeskonform Dosen schenken kann? Muss ich eine Selbstanzeige in diesem Falle bei der Polizei einreichen, damit ich nicht vom beschenkten angezeigt werden kann?

Marktplätze (EBAY, Amazon)

Beitrag von Herr Schipfer
20.11.2024, 17:54 Uhr

Wie wird Amazon auf die Verordnung reagieren? Werden von heute auf morgen alle Angebote gesperrt? Was sind Ihre Vermutungen?

Anforderungen Onlinehandel

Beitrag von Frau Jung
26.09.2024, 11:59 Uhr

Mir bleibt aufgrund der Systematik der Norm unklar, wie § 10 Absatz 1 im Onlinehandel umgesetzt werden soll. Denn § 12 bezieht sich "nur" auf den Absatz II und damit das Abgabegespräch. "keinen freien Zugriff" spielt dieses TBM im Onlinehandel keine Rolle- diese Info fehlt mir in Ihrem Beitrag. Ansonsten wir immer praxistauglich zusammengefasst- vielen Dank.

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