Leserkommentare zum Artikel

FAQ zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - Händlerpflichten

In Kürze wird die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) gelten. Wir geben in diesem Beitrag Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Ist doch logisch

Beitrag von Michel Meier
27.03.2025, 11:29 Uhr

Ist doch logisch was dahintersteckt.Ich wette Lobbyisten haben das den EU Politikern eingeflüstert.Für die grossen U. ist alles kein Problem,die kleinen gehen so kaputt,genau wie beim Verpackungsregister.Welchen Sinn macht es für einen kleinen Buchhändler sich irgendwo im EU Ausland anzumelden wenn er dorthin nur 1-2 Bücher im Jahr verkauft aber 50-100Euro Gebühr bezahlen muss?Als Treppenwitz führt das aber natürlich nicht zu weniger sondern mehr Müll.

Kunstgegenstände

Beitrag von Richard
05.02.2025, 11:17 Uhr

Die GPSR für Kunstgegenstände wird unterschiedlich, auch von Juristen interpretiert

Artikel 3 28. "Antiquitäten“ Produkte wie etwa Sammlerstücke oder Kunstwerke, bei denen Verbraucher vernünftigerweise nicht erwarten können, dass sie den neuesten Sicherheitsnormen entsprechen.

Wurde hinten der "Antiquitäten" ein Komma gesetzt dann wurde alles klar.

im Artikel 2. i) steht nichts über Kunstwerke oder Sammlerstücke nur "Antiquitäten".

Sind Antiquitäten in diesem Sinne auch Kunstwerke die keine 100Jahre alt sind?

Stichtag

Beitrag von Birgit
22.01.2025, 19:29 Uhr

und, ist noch jemand da...oder seid ihr auch seit Stichtag alle "nicht mehr am Produzieren bezw. Verkaufen"

....würde der Wirtschaftsluftikus jetzt sagen.

Neuware Privatverkauf

Beitrag von Marion
02.01.2025, 09:46 Uhr

Was, wenn man z.B. Neuware (Klamotten, Geräte oder was auch immer) privat verkauft? Inwieweit sind die Angaben da Pflicht?

Kostenlose PDF-Anleitung von byteriver

Beitrag von Stephan W. Dörr
18.12.2024, 22:20 Uhr

Hallo zusammen, auf der Seite von byteriver findet ihr eine kostenlose Schritt-für-Schritt Anleitung wie ihr Metafelder in Shopify nutzen könnt, um allen Anforderungen der neuen GPSR gerecht zu werden.

Dr.

Beitrag von Kalinka
14.12.2024, 00:16 Uhr

Gilt eine Postfachadresse auch als Postanschrift? Meine physische Adresse steht weiterhin im Impressum. Für die GPSR habe ich mir ein Postfach zugelegt, weil ich nicht überall meine Privatadresse, die zugleich auch Geschäftsadresse ist hinschreiben will. Geht das?

Produkthandbuch für Küchenrolle & Co...echt jetzt?

Beitrag von Ich
12.12.2024, 23:36 Uhr

Amazon erteilte mir rund 150 Verwarnungen mit Kontogefährdung wegen diesem Gesetz. Muss ein Verkäufer jetzt ernsthaft ein Produkthandbuch für stink normale Küchenrollen, Taschentücher und Nagelfeilen hochladen, zuzüglich zu 6 Fotos und Aufkleber mit Impressum und Seriennummer und ebenfalls Kurzbeschreibung ich könnte kotzen.

Nicht nur, dass die EU Kommission alle europäischen Verkäufer damit verhöhnen, es verursacht unmengen an Zeit, Arbeit und Kosten. Sie beleidigen damit auch Verbraucher, das sind doch keine Affen sondern Menschen mit einer gewissen Grundintelligenz, ich hab fertig, riecht schwer nach Bürgergeldantrag. Kämpfen lohnt nicht mehr, villeicht noch in der USA aber nicht hier!

Geo-Fancing Verbot und Sprachen

Beitrag von Christian W.
06.12.2024, 11:17 Uhr

"Wird das Produkt in mehreren oder sogar in allen EU-Mitgliedstaaten auf dem Markt bereitgestellt, d.h. verkauft und geliefert, müssen die Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in sämtlichen betroffenen Amtssprachen bereitgestellt werden."

Ist es wirklich so, dass in die Länder verkauft UND geliefert werden muss, damit dies gilt? Nach unserem Verständnis verbietet die Geo-Fancing Verordnung, die Bestellung aus EU-Staaten auszuschließen, jedoch muss man nicht dort hin liefern (Kunden können ja eine abweichende Lieferadrese in einem Land, in das geliefert wird, angeben).

Wäre dem so, müsste jeder Händler einfach alle Sprachen angeben. Wenn es "nur" um die Sprachen der Länder geht, in die man auch liefert, wäre es ja für manchen etwas entspannter.

K.

Beitrag von Daria
06.12.2024, 10:50 Uhr

Ich habe mein Atelier zu Hause. Muss ich wirklich bei jedem Produkt meine Privatadresse angeben? Was ist mit Datenschutz?

GPSR = der große EU Wirtschaftseinbruch :(

Beitrag von Sandra H.
05.12.2024, 18:24 Uhr

ich befürchte, dass dieses Jahr schon innerhalb der EU die Wirtschaft im Onlinehandel fast komplett wegbricht. Aufgrund von 500%iger Bürokratie. Keine Ahnung, inwiefern Produkte die seit 15 Jahren problemlos, ohne Kundenbeschwerde verkauft wurden, urplötzlich "unsicher" sein sollen. Auch ich sehe jetzt schon bei eigeben Käufen die zusätzlichen Plastikbeutel und Tüten, wo Aufkleber in unlesbarer, unscharfer Schrift draufgeklebt sind. Und das soll man jetzt bei seinen eigenen Produkten auch so machen, jedes einzelne? Wie beim Kindergartenbasteln? ich bin Händler und kein Aufkleber-auf-Plastiktütenpopler

denke man will die EU langsam kaputt machen

Beitrag von Yvo
03.12.2024, 11:33 Uhr

nicht dass schon viele große Unternehmen abwandern wegen der hohen Energiekosten oder kleinere Geschäfte wie Bäckereien schließen müssen, jetzt erschwert man den Onlinehändlern auch noch das Verkaufen, man muss seine Lieferanten offenlegen und es ist teilweise sehr schwierig ist diese oder auch die EU-verantwortliche Person zu ermitteln, weiß die EU-Kommission nicht, welcher Aufwand auf uns Onlinehändler zukommt? Oh doch, die wissen das ganz genau, ist wohl in allen EU-Ländern jetzt so, man will die Wirtschaft der EU zerstören, wir sind leichter zu manipulieren, wenn es uns schlecht geht, sind wir klein gemacht, werden wir weniger aufmüpfig, ( vorausgehend die Lüge "Pandemie der Ungeimpften" ) da steckt System dahinter, wir wissen jetzt gar nicht was nach dem 13.12.2024 mit unseren Angeboten passiert, die diese Pflichtangaben nicht haben

Herstellerkontakt auch am Produkt?

Beitrag von office@ioe-fachagentur.eu
03.12.2024, 11:03 Uhr

Sicherheitshinweise sollen am Produkt oder im Produktkarton zu finden sein. Zur Herstelleradresse finde ich dazu aber widersprüchliche Infos. Muss die auch an/in den Karton?

VG Magdalena

Produktsicherungsgesetz ist gesetzlich verordnete Wirtschaftsspionage

Beitrag von Doris Wittwer
02.12.2024, 13:28 Uhr

Die meisten der Unternehmer haben gar nicht begriffen, was hier abläuft. Nur wenige, wie man sieht. Was hier als Gesetz verkauft wird ist gegen das Gesetz. Unternehmer sollen gezwungen werden, ihre Lieferanten offen zu legen. Das ist geistiges Eigentum und fällt unter den Begriff der Wirtschaft-, Unternehmensspionage. Ein Unding, das darf gar nicht sein. Sind die Menschen hier so einfältig, dass sie allem nachkommen? Die Unternehmen machen sich damit selber kaputt. Wo ist da ein Sinn?

Hersteller unbekannt

Beitrag von Richard
30.11.2024, 14:16 Uhr

was mache ich wenn es den Hersteller nicht mehr gibt, oder er unbekannt ist?

GPSR

Beitrag von Wolfgang
29.11.2024, 14:14 Uhr

Wie ist es mit Verkäufern die Secret-Packs verkaufen oder ganze Paletten mit unbekannter Ware?

Lieferanten

Beitrag von Wolfgang
29.11.2024, 11:59 Uhr

Also mal ehrlich liebe Kollegen. Jetzt soll man alle Angaben machen von MEINEN Lieferanten. Wisst Ihr, manche wissen es, wie lange es gedauert hat, es sind Jahre, bis ich den einen oder anderen Lieferant gefunden habe! Hinzu kommen die ganzen Anfragen nach Preis ect. Und nun soll meine ganze Arbeit umsonst sein. Jetzt kann jeder nachschauen, wo bekomme ich nun was her. Ganz TOLL. Da kann ich gleich schließen. Ein Schwachsinn ohne Gleichen diese GPSR. Welcher Hirnlose/r hat sich das wohl ausgedacht. Deutschland geht den Bach runter, das ist schon lange klar, aber durch diesen Beschleuniger GPSR eben noch etwas schneller. Gute Nacht

Frau

Beitrag von Isa
29.11.2024, 06:13 Uhr

Ist es richtig, das ich zum Beispiel nach der Produktsicherheitsverordung keine einzelnen Knöpfe oder Bandmeterware mehr verkaufen kann? Weil ich hierzu keine Verpackung habe auf welcher der Hersteller samt Adresse angegeben ist?

Warum fehlen in der Ausschlussliste Bücher und Zeitungen??

Beitrag von Marieluise
28.11.2024, 18:01 Uhr

In einem diktatorischen Land werden gewisse Bücher und Zeitungen als (regierungs-)gefährdend eingestuft. Bei uns nur im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Aber das ist eh schon über die Altersbeschränkung geregelt. Warum fehlen diese Artikel in der Liste? Lesen die EU-Fritzen nicht mehr? Gleiches gilt für Tonträger. Musik und Hörspiele sind ja soowas von gefährlich!

Ein weiteres Büromonster GPSR

Beitrag von Siegfried
28.11.2024, 09:53 Uhr

Ich kann es einfach nicht fassen, dass sowas auf den Weg gebracht wurde, reicht es nicht an den Vorschriften was wir haben? Die EU mächte das was durch die bestehenden Gesetze nicht kontroliert werden kann nun auf den kleinen Mann umlegen! Es gibt genügend Vorschriften für den Import und Zulassung von Produkten, warum benötigen wir GPSR????

Plattformbetreiber

Beitrag von Ikarus
28.11.2024, 09:25 Uhr

Leider äußert sich Ebay zu der ganzen Thematik sehr dürftig.

Man ist zwar selbst der Auffassung, dass Angebote, die vor dem Stichtag bereits in der EU in Verkehr gebracht wurden und der Richtlinie von 2001 entsprechen, weiterhin ohne die Informationen auskommen dürfen, erwähnt aber nicht, wie dies umgesetzt wird.

Es ist lediglich die Rede davon, dass Angebote ausgeblendet werden könnten, wenn diese durch diverse Stellen, wie z.B. die Marktüberwachungsbehörde gemeldet werden.

Es wird aber nicht erwähnt, ob es nach dem Stichtag weiterhin möglich sein wird, Angebote einzustellen (sollten diese oben erwähnte Voraussetzungen erfüllen) ohne die neuen Pflichtangaben, wie z.B. die Anschrift des Herstellers zu hinterlegen.

In Foren ist die Sorge groß, dass von heute auf morgen, den Angeboten der "Stecker gezogen" wird - ohne Vorwarnung.

Schade, dass man von Seitens Ebay es bis heute nicht geschafft hat, dies eindeutig klarzustellen

ich kann es nicht glauben

Beitrag von Heissam
27.11.2024, 22:30 Uhr

Auch erst vor zwei Wochen davon gehört. Warum gehen die Leute nicht auf die Straße?

Ich verkaufe Klopapier :-)

Muss ich jetzt als kleiner Händler Angst haben, dass Konkurrenten in meinem Onlineshop unter jedem Artikel sehen, woher die Ware kommt? Pleite der Händler ist vorprogrammiert.

Ich verstehe das nicht.

Die nächste Absonderung aus dem Elfenbeinturm

Beitrag von Investigativer
27.11.2024, 10:45 Uhr

Produktsicherheit ist natürlich ein legitimes Anliegen, genauso wie Langlebigkeit (worum sich aber keiner ernsthaft von den Gesetzeswütigen schert).

Aber was nun in den letzten Jahrzenten so an Absonderungen ausgespuckt wurde, ist der Wahn. Z.B. 2015, der ganze völlig übertriebene Hype mit DSGVO und dutzende weitere Beispiele, und nun die neueste Drangsalierung aus der Feder der Bürokraten.

Die sitzen da gemütlich in ihrem Türmchen, unterstützt von ein paar Lobbyisten, welche an der Einführung i.d. Regel gut verdienen werden (oder auch zu vermuten: die BIGPLAYER fördern dieses um die vielen kleinen Konkurrenten los zu werden, da diese nicht mehr mitkommen den ganzen Scheiß zu bedienen), und ersinnen immer weiteren Schmarn.

Und belasten dadurch die Wirtschaftsakteure mit nicht bezahlten Arbeitseinsatzzeiten und meist noch weiteren Kosten.

Die sollten mal selbst anfangen in der freien Wildbahn Ihre Zuwendungen zu erwirtschaften, statt am Monatsende nahezu verantwortungs- und konsequenzenfrei mit dem Euro Automatikfüllhorn bedient zu werden. Dann würden sie vermutlich mal was dazu lernen, hoffentlich.

Kompletter Abfuck

Beitrag von user123
27.11.2024, 00:54 Uhr

Ich versteh nicht, wie man noch Altparteien wählen, die uns immer weiter malträtieren, mit solchen Verordnungen und Gesetzten, die niemand nützen, außer denen da oben.

GPSR Webshop Bücher, Schallplatten, CDs

Beitrag von Jürgen Langrock
20.11.2024, 22:50 Uhr

Ich biete als privater, kleiner Händler vorwiegend gebrauchte Schallplatten, CDs und Bücher aus familiärem Bestand an. Nach den mir bekannten Regeln sollten die GPSR-Regeln für alle Waren, die vor dem 13.12.24 "in Verkehr gebracht worden" entfallen. Dies scheint der große Plattformanbieter nicht so zu sehen, da er zu all meinen Angeboten die erweiterten Daten, zu Herstellern, die es zum Teil schon seit Jahren nicht mehr gibt, einzufordern. Abgesehen davon finde ich die Regeln gerade für die o.g. Produktgruppen äußerst fragwürdig. Habe mit verschiedenen Instanzen versucht, dieses Problem anzusprechen und zu klären, zu meinen Fragen jedoch keine verwertbaren Antworten bekommen. Was sagt das Forum zu Problem bzw. kann mir einen Tipp geben.

Beim selbsterfundenen "Produktsicherheitsgesetz" spielt der Klimawandel auf einmal keine Rolle mehr

Beitrag von Birgit
20.11.2024, 15:52 Uhr

Seit Monaten sehe ich die Umstellung bereits bei meinen ganzen Temu und Aliexpressbestellungen ( bei Ebay und Amazon gibt es ja keine Auswahl mehr, darum kaufe ich halt nur noch in China)...wohlmöglich müssen EU Händler es "nur" nachmachen mit der Handhabung von chinesischen Verkäufern : JEDES, wer auch jedes noch so winzig kleine Aetikelchen kommt an in einer extra Plastiktüte oder Plastikfollie, wo die achso "wichtigen" Angaben wie Impressum und Produktartikel auf einem FETTEN, hässlichen weissen Aufkleber enthalten sind. Mal in Ernst: 1.) Inwiefern wird das gleiche Produkt wie vorher auf einmal "sicherer"? 2.) Menschen, die einen Mindest-IQ von 30 haben, schaffen es, das Impressum ( = Hersteller= Inverkehrbringer) im neuartigen Internetz "digital" nachzulesen 3.) Die "wichtige" Info "Produkttitel" steht ebenfalls im Angebot, das gekauft wurde...sonst hätte man danach ja auch nicht gesucht und gefunden- was soll der Nonsens eigentlich? 4.) Man erinnere sich an den Aufstand der EU wegen Plastiktüten im Supermarkt, diese wurden verboten. Aber beim "Produktsicherheits-Willkürgesetz" lässt man der Umweltverschmutzung und beim Klimawandel einfach 5ve gerade sein, und das bei wirklich JEDEM einzelnen Produktchen, zb sogar bei einem Paar Söckchen, Katzen-Spielbällchen, Damenring oder Mini Lipgloss.

Man kann sich nur noch an den EU-Wasserkopf fassen!

einfach irrsinnige

Beitrag von Cornelia Wöhr
20.11.2024, 14:42 Uhr

Leider bekommt ja keine richtigen Antworten. Was ist mit Verkäufern, die einen Laden haben? Muss ich jedes einzelne Schmuckstück mit einem Label versehen, wo mein Name, Anschrift etc. darauf ist? Bis jetzt konnte mir dies noch niemand sagen. Die kleinen Händler werden hier einfach im Stich gelassen. Es wird irgendwann so sein, dass es nur noch Amazon, Temu & Co. geben wird. Die kleinen Händler werden einfach kaputt gemacht durch irgendwelche irrsinnigen Gesetze.

GPSR - was für ein Irrsinn!

Beitrag von Maren Klessen
20.11.2024, 09:27 Uhr

Bei soviel Verwaltungsbürokratie fehlen mir die Worte und ich frage mich, warum wir das als Händler alles mitmachen... Es fing an mit dem Verpackungsgesetz, gefolgt vom gesetzlichen Vertreter für Verpackung bei B2C-Verkauf nach Österreich und wird nun von der GPSR getoppt!! Was kommt als Nächstes?? Meiner Meinung nach sind das alles Konsequenzen aus der Marktüberflutung mit Wegwerf- & Schrottartikeln von Alibaba, Temu, Shein, chinesischen Händlern auf Amazon etc... Und wer muss es ausbaden? Der klein- & mittelständische Handel. Was tut die Politik zur Regulierung der minderwertigen Massenwaren? Nichts... Stattdessen können sie ungehindert in der EU weiteragieren und heuern irgendeinen Landsmann an, der hier ihr Vertreter ist. Wir sind soooo viele Händler in Deutschland. Warum verbünden wir uns nicht und gehen gegen diesen Irrsinn gemeinsam vor? Auf Change.org habe ich eine Petition zu dem Thema entdeckt: https://chng.it/yBy9pRBBhb Wenn wir uns alle gemeinsam verbünden und an einem Strang ziehen, sehen 705 EU-Abgeordnete sehr klein aus gegen ein flächendeckendes Händlerbündnis!!! Wollen wir wie Häschen in der Grube abwarten oder eigenverantwortlich unsere Zukunft in die Hand nehmen??

Sammlerstücke, nicht Antiquitäten

Beitrag von Marco
18.11.2024, 04:40 Uhr

Was ist denn mit Sammlerstücken, wie Münzen oder Autoprospekten? Sie haben keinen anderen Sinn als Sie zu sammeln und sind Gebrauchtwaren. Macht die EU den Handel mit solchen Artikeln unmöglich?

Hundehalsbänder und Leinen

Beitrag von Viktoria
14.11.2024, 15:08 Uhr

Hallöchen in die Runde, wie sieht es denn mit Halsbändern und Leinen aus? Die man selber herstellt auf Bestellung? Das ist ja auch keine Massenware und ich frage mich ob es dann einfach reicht, dass ich mich als Hersteller hinschreibe oder ob ich auch mehr machen muss. Was für Warnhinweise müsste ich denn da schreiben? Lieben Gruß

Angaben in Karteikarte?

Beitrag von Ramona
12.11.2024, 10:10 Uhr

Hallo, ich habe gelesen, das die Angaben in der Beschreibung bzw. am Produkt stehen müssen. Nun habe ich in meinem Shop neben der allgemeinen Beschreibung des Artikels auch Karteikarten wo die Kunden weitere Angaben finden wie z.b den Pfleghinweis. Ist es möglich die Herstellerangaben und eventuelle Warnhinweise ( wobei ich immer noch nicht weis ob es bei Wolle/ Farbverlaufsgarn Warnhinweise geben sind ) auch in solch einer Karteikarten eintragen?

Nicht Hersteller nach Artikel 3

Beitrag von Dennimartin
05.11.2024, 09:32 Uhr

Ich denke, wer ist Hersteller, wurde hier unrichtig erläutert. Die Voraussetzungen nach Art. 3 Nr. 8 GPSR sind in diesem Beitrag richtig dargestellt. Dagegen wurden die beiden Fragen: "Bin ich Hersteller des Produkts, wenn ich dieses unter meinem Namen vertreibe?" und "Bin ich Hersteller des Produkts, wenn ich das Produkt unter meiner Marke vertreibe?" in diesem Beitrag unrichtig mit "ja" beantwortet. Begründung: Das "und" ist hier als Aufzählung zu verstehen. Lediglich der Vorschlag zur VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (Brüssel, den 30.6.2021) enthielt diesen Vorschlag unter (41) "Jeder Wirtschaftsakteur, der ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder ein Produkt so verändert, dass sich dies auf die Konformität des Produkts mit den Anforderungen dieser Verordnung auswirken kann, sollte als Hersteller gelten und sollte die Pflichten des Herstellers wahrnehmen." Dieser Vorschlag wurde dann dann in der neuen EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit nicht übernommen.

B2B-Shops

Beitrag von Tom
30.10.2024, 19:26 Uhr

Gilt das denn auch für B2B-Online Shops?

Datenschutz

Beitrag von Gabriela
29.10.2024, 12:47 Uhr

Wie sieht es denn aus mit Datenschutz, wenn ich alles Preisgebe wo ist das dann noch Datenschutz?

Aufgabe

Beitrag von Andre´
24.10.2024, 09:16 Uhr

Es macht ja schlicht keinen Sinn mehr, wenn ich in allen Ländern die wir beliefert haben eine komplette Registrierung mache ist der gesamte Gewinn eines kleinen Händlers für Bevollmächtigte, Entsorger, Notare und Bürokratie drauf gegangen. Wenn dann noch so eine Kaufzurückhaltung wie dieses Jahr dazu kommt ist Schluss.

EU Wahnsinn

Beitrag von Sabrina
19.10.2024, 07:36 Uhr

Die EU regelt sich kaputt! Seit 15 Jahren bin ich im Handel selbständig; aber dieses Jahr ist Schluss! Das ist doch alles nur noch wahnsinnig! Als kleiner Händler macht das keinen Spaß mehr! Viele meiner Kollegen-innen schließen Ihre Shops, da diese genauso denken!

Schade, aber kleine Unternehmen werden ja förmlich dazu genötigt aufzugeben!

Das Ende von Amazon

Beitrag von Thomas
13.10.2024, 20:50 Uhr

Amazon ist vom Marketplace doch so abhängig. Der wird sich hübsch verdünnen. Ich bin nach 15 Jahren endlich erfolgreich und spüle dem Staat unglaubliche Summen ins Töpfchen, ich zahle für eine Menge nicht arbeitender Faulpelze die KKK mit weil ich den Höchstsatz zahle und ich leiste durch Innovation und neue Ideen einen Entwicklungsschub während der Mob sich im freien Netz des Einkaufsladens herumtreibt und Espresso säuft. Mit bleiben dank Regierung nur 20% vom Gewinn und ich freue mich fast drauf dass diese Lösung nun ganz klar bedeutet dass Schluss ist. Auf dem Peak zwar aber allein schon den Versagern bei der IHK und den Nichtsnutzen auf dem Gewerbeamt keinen Euro leisten zu müssen das wird ein Fest. Und das Land? Das ist eh durch. Die Lawine ist nicht mehr aufzuhalten.

Vor dem 13.12.2024 in Verkehr gebrachte Artikel

Beitrag von Klaus Delacroix
08.10.2024, 15:10 Uhr

Artikel, die vor dem 13.12.2024 bereits auf dem Markt waren, sind ja erst einmal nicht davon betroffen.

Die Frage ist jetzt, wie das aussieht, wenn ich solche Artikel nach dem 13.12.2024 nachbestelle und weiterverkaufe.

Sind die dann immer noch nicht davon betroffen, oder muss ich dann auch für diese Artikel die Informationspflichten erfüllen?

Nicht umsetzbar bei Ersatzteilen

Beitrag von MK
26.09.2024, 11:46 Uhr

Ersatzteile sind idR für den Fachhandwerker bestimmt. Es gibt keine Informationen, idR keine Anleitung und kein Bild. Und auch der Hersteller ist nicht immer klar. Höchstens der Vertreiber.

Unternehmer

Beitrag von Elisa
22.09.2024, 23:47 Uhr

Ich biete Computerersatzteile an. Ist der Hersteller, des Computers auch gleichzeitig der Hersteller der Ersatzteile, wenn ich diese entnehme?

Shopify Integration

Beitrag von Markus
22.09.2024, 17:36 Uhr

Das ist ja mal wieder ein Regulierungswahnsinn der EU. Habe zum Glück folgende Shopify App gefunden die uns das ganze ein wenig erleichtert: https://apps.shopify.com/gpsr?locale=de

Hilft bei der Verwaltung der Hersteller und zeigt diese konform im Shop an. Vielleicht ist es ja für einen hier nützlich.

Sprachen der Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Beitrag von Thomas Á.
16.09.2024, 10:35 Uhr

Wer nicht nur in DE anbietet und nach DE liefert, sondern auch in europaweit liefert, für den schlummert in in den GPSR eine Bombe, die hier nicht explizit zum Ausdruck kam: In diesem Fall sind die Warnhinweise und Sicherheitsinformation allen 22 europäischen Sprachen bereitzustellen.

Ich konnte das erst nicht glauben. Eine Abfrage bei ChatGPT führte zu folgendem Fazit:

1. Verkauf und Lieferung: Die GPSR legt den Fokus auf die Marktverfügbarkeit des Produkts. Wenn ein Produkt über einen deutschen Online-Shop verkauft wird, aber an Verbraucher in anderen europäischen Staaten geliefert wird, sollte der Online-Shop die dort geltenden gesetzlichen Anforderungen beachten, insbesondere in Bezug auf Informationen und Produktsicherheit.

2.) Rechtliche Verantwortung: Die Verantwortung, die korrekten Informationen bereitzustellen, liegt beim Verkäufer. Das bedeutet, dass der Verkäufer die entsprechenden Sprach- und Informationsanforderungen der jeweiligen Zielmärkte berücksichtigen sollte.

3.) Marktzugang: Ein Produkt wird auf dem Markt bereitgestellt, wenn es dem Verbraucher in dem betreffenden Mitgliedstaat angeboten wird. Der Verkauf in einem anderen Land, selbst wenn dies über Online-Versand geschieht, verpflichtet den Verkäufer dazu, die einschlägigen nationalen Vorschriften dieses Landes einzuhalten.

Bücher sind auch gefährlich

Beitrag von Marieluise Ritter
14.09.2024, 09:09 Uhr

Deshalb wirft man sie gelegentlich auf Scheiterhaufen. Wahrscheinlich stehen sie deshalb nicht in der Liste der Ausnahmen. Oder die EU-Verordner haben vergessen, was das ist. Ich verkaufe auch eigene Kinderhörspiele auf CD. Finde dazu ebenfalls null Info. Muss ich als Herstellerin darauf hinweisen, dass man sich womöglich dran schneiden kann?

Reicht das Herkunftsland als Angabe - so gesehen bei

Beitrag von Pia
14.09.2024, 08:57 Uhr

Mitbewerber. Letztlich kann man sonst seinen Shop zumachen. Wenn ich alles angeben muss, Inhaltsstoffe, Herkunft, produzierende Firma, kann ich gleich dabei schreiben: Kaufen Sie es doch dort!!! Dann gibt es kein Betriebsgeheimnis mehr, außer Umsatzzahlen. Es geht ja nicht darum, Kunden zu informieren, sondern nur Leute die in den Shop reingucken. Da in meinem Bereich sowieso so viel Erfordernisse vorhanden sind, werd ich sicher lieber zumachen. Das macht alles keinen Sinn mehr.

KFZ-Ersatzteile

Beitrag von Hermann
28.08.2024, 15:03 Uhr

Wer ist denn der Hersteller von gebrauchten (Fahrzeugrecycling) KFZ-Ersatzteilen ?

Der Fahrzeughersteller z.B. VW oder der Hersteller des Ersatzteiles z.B. Bosch ?

Leider habe ich bei der EU auf diese Frage auch keine zufriedenstellende Antwort erhalten.

Gebrauchtwaren?!

Beitrag von Flo
22.07.2024, 17:22 Uhr

Ich biete über 2500 verschiedene Gebrauchtwaren an (Alles Einzelstücke). Größtenteils Vintage Spielzeug (60er-90er Jahre) Muss ich jetzt jeden Artikel einzeln anfassen und wo soll ich die Daten herbekommen? Früher gab es halt noch kein Email oder viele Firmen existieren auch schlichtweg nicht mehr? Und gilt das alles nur wenn ich ins EU-Ausland verkaufe, oder auch innerhalb Deutschlands? Ich fasse das alles nicht mehr. Erst die Verpackungsgesetze, dann der Wegfall vom Handel nach Österreich und jetzt dieser ganze Quatsch?

Bernd

Beitrag von Bernd
22.07.2024, 11:36 Uhr

habe mir diese Verordnung nun mal im Volltext angesehen. Es stimmt, auch gebrauchte Ware ist bei Inverkehrbringung entsprechend GPSR zu kennzeichnen, .... A B E R : In Artikel 3 (Begriffsbestimmungen) Nr. 7 heißt es: " „Inverkehrbringen“ die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt;" Wüsste dazu jetzt gerne mal die Meinung des Anwalts

@Meli

Beitrag von Frank
19.07.2024, 10:54 Uhr

Weder noch….keine Plattform, kein Händler….sondern den Hersteller. Und da liegt das grosse Problem, unmöglich bei China Ware, da nirgends Angaben dazu verfügbar, schon gar keine genauen Adressen und eMails. Und bin ich dann auch für die Aktualität der Daten verantwortlich? Angenommen, der Hersteller zieht 3x im Jahr um, muss ich dann alle Adressen ständig abgleichen und anpassen? Das ist ja wohl nicht deren Ernst. Gute Nacht EU!!

Petition

Beitrag von Meli
18.07.2024, 22:37 Uhr

Kann man keine Petition gegen das starten? Das ist doch krass und die wollen einen vernichten. Ich vermute mal bei so einer Petition würde fast jeder mitmachen.

Wie ist das wenn man Ware bei Amazon kauft? Oder AliExpress? Wenn gibt man da bitte an? Die jeweilige Plattform? Oder den chin Chang chong Händler?

Fragt bei euren lokalen Politikern

Beitrag von René
17.07.2024, 19:45 Uhr

Fragt doch mal bei euren Politikern der verschiedenen Parteien an. Ich hab das mal so gemacht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin ein Unternehmer mit Inernethandel seit ca.... Jahren in... . Nun soll ab dem 13.12.2024 das Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften greifen. Für mich und sicherlich viele weitere zig tausende kleine Unternehmen wird dies so wie es sich zum jetzigen Zeitpunkt darstellt der Todesstoß für das Unternehmen. Das diese Verordnung im 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen wurde wundert mich nicht. Letztlich habe ich schon vor langem die Hoffnung in die EU respektive unsere Politik verloren.

Meine Frage wäre nun. Wie ist die Stellung der... zu dieser Verordnung? Gibt es hierzu bereits Veröffentlichungen?

Für mein Verständnis als Unternehmer ist besonders die Angabe von Name, Marke, Anschrift und elektronischer Adresse des Herstellers ein nicht hinzunehmener Eingriff in meine betrieblichen Geheimnisse. Ich habe mir über viele Jahre ein Geschäft aufgebaut welches nicht unerheblich darauf baut meinen hersteller bzw. Lieferanten nicht preisgeben zu müssen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen .....

Herr

Beitrag von Ingo Scharp
17.07.2024, 15:04 Uhr

Ich hab in dem Bereich gleich noch eine Frage. Wie verhält es sich bei selbst konfektionierten Artikel? Beispiel: Montageset MS002 Der Inhalt dieses Montagsets besteht aus 10 Gegenknöpfen für Polsterknöpfe mit Haken und Öse Hersteller A im VE 1.000 Stück 3m Knopffaden für Polsterknöpfe .... Hersteller B im VE zu 500m Wir Konfektionieren diese Artikel und vertreiben diese als Montageset.

Wer muss nun als Hersteller genannt werden? A und B oder wir?

es nervt alles nur noch

Beitrag von BoGa
17.07.2024, 10:38 Uhr

Irgendwie möchte die EU die lästigen Kleinunternehmer nun mit Macht vernichten…den Weg für Amazon und Co. komplett freimachen.

Allein schon diese idiotische Verpackungsverordnung…jedes Land macht jetzt seinen nationalen Scheiss wieder eigenständig. Ich müsste mich praktisch in allen Ländern einzeln registrieren und meine Gebühren entrichten, nur weil ich im Jahr paar Pakete ins Ausland schicke. Was für ein Wahnsinn. Ich denke wir sind EINE Union, warum gibts es also keine einheitliche Regelung für alle Länder? Eine Registrierung, eine Gebühr und dann wärs erledigt, es könnte alles so einfach sein….

eBay

Beitrag von PeterM
16.07.2024, 19:02 Uhr

Da Artikel, die vor dem 13.12.2024 in die EU eingeführt wurden, ja scheinbar weiterhin verkauft dürfen, frage ich mich. ob eBay dann dennoch für alle Artikel die Angaben verlangen kann. Das wäre ja der Todesstoß für sämtlichen Gebrauchtteilehandel. Ich verkaufe ca. 40 Jahre alte Geräte, da gibt es die Hersteller bereits oft garnicht mehr.

Medzinprodukte

Beitrag von Patrick
16.07.2024, 10:27 Uhr

Wie verhält es sich bei Medizinprodukten, die es üblicherweise im Sanitätshaus oder Gesundheitsfachhandel gibt? Diese unterliegen doch bereits dem MDR - werden diese dann doppelt reguliert?

Herr

Beitrag von Ingo Scharp
16.07.2024, 09:52 Uhr

Auch wir sind ein kleiner Hersteller von eignen Produkten (Polsterknöpfe) und sind am Überlegen, den Onlinehandel komplett einzustellen und ich mich wieder auf Job Suche begebe. Die Anforderungen aus der EU werden immer drastischer. Das kommenden Lieferkettengesetz wird uns eh den den Stoß bringen. Hier werden wir auch die Zulieferer mit nennen müssen, was teilweise gegen Firmengeheimnisse verstößt. Zum Beispiel wird uns wohl Kaum Zimmer & Rohde (ADO) kaum seine Lieferanten mitteilen. Diese lassen einen Teil der Stoffe fertigen, die wir zum beziehen der Polsterknöpfe verwenden. Bald wird es nur noch den Bunten Blumenstrauß Made in China geben. Übrigens immer noch ein Entwicklungsland laut UPU und Subventionierten Versand in die EU.

Schmuckdesign

Beitrag von Conny
16.07.2024, 09:28 Uhr

Ich bin nahe dran, meinen Shop zu schließen :-(. Gerade jetzt, wo es endlich läuft. Ich mache Schmuck und knüpfe Rosenkränze. Wie soll das gehen? Was muss ich da alles angeben? Vorallem, wo muss das alles hin? In die Produktbeschreibung? Das liest ja kein Mensch. Ich bin mit diesem Thema völlig überfordert.

Das geht auch kürzer

Beitrag von Ulrich Prinzen
16.07.2024, 09:09 Uhr

Ich beobachte die (EU-) Gesetzgebung den Onlinehandel betreffend nun schon einige Zeit. Meine Frage an Brüssel: Wraum wird der Onlinehandel in der EU nicht ganz einfach verboten? Das würde vieles vereinfachen.

Angaben bei digitalen Produkten?

Beitrag von Claudia
08.07.2024, 10:25 Uhr

Wie verhält sich das neue Gesetz bei digitalen Produkten? Ich vertreibe in meinem Onlineshop ausschließlich selbst entworfene und gestaltete Schnittmuster und Vorlagen als PDF Download. Was muss denn hier angegeben werden: ich selbst als Hersteller? Wäre super, wenn das IT-Rechtskanzlei Team auch das noch mal beleuchten würde.

Einfach ist es nicht

Beitrag von Dieter
05.07.2024, 21:48 Uhr

@Daniel: Habe mir die letzte Abhandlung von IT-Recht mal durchstudiert, ist aber nichts Neues. Siehe unter III, Abs.2. Dort ist ein Beispiel aufgeführt. Danach verkauft am 12.12.2024 Chinese Wing an Händler in Tschechien, dieser als Großhändler am 14.12.24 an Wiederverkäufer. Fällt nicht unter die GPSR ! Die GPSR spricht von "Inverkehrbringen" vor dem 13.12.2024, ich das allerdings eher so, dass sich dieser Artikel bis zum 12.12.2024 in der EU befunden haben muss und nicht erst 12.12.24 verkauft sein muss. Auch wenn der Artikel dann erst vom Importeur/Großhändler 2 Jahre später an den Wiederverkäufer verkauft wird, fällt dieser nicht unter die GPSR. Ein Problem haben allerdings alle, die bei ebay und amazon verkaufen. Diese wollen den Hersteller und EAN - Nummern. Wir haben gerade bei amazon festgestellt, dass wir eine ganze Reiher von Markenartikeln dort nicht korrekt einstellen können, weil einige Händler die EAN Nummern geklaut haben, sprich einfach die von Label der Hersteller abgeschrieben haben und mit diesen unter unregistrierten Markennamen und falscher Herstellerangabe verkaufen. Wir haben uns zwei Tage mit amazon die Finger wund geschrieben. Erfolglos ! Von der Amazon KI abgewimmelt worden. Es werden also noch diverse Händler feststellen, daß sie selbst wenn sie die korrekten EAN und Herstellerangeben machen möchten, die Artikel gar nicht einstellen können. Wir haben daraufhin 600 Artikel bei amazon gelöscht. Allerdings sind wir in der glücklichen Lage, daß wir amazon und ebay nicht mehr zwingend brauchen.

So einfach wie viele denken ist es nicht!

Beitrag von Daniel
05.07.2024, 14:25 Uhr

@Thomas und @Dieter: Dann lesen Sie sich bitte mal die weitere Abhandlung vom 05.07. der IT-Recht Kanzlei dazu durch. Dann werden Sie feststellen dass es eben nicht so einfach ist wie Sie denken. Wenn die ersten Abmahnungen einlaufen werden einige wieder große Augen machen.

Erst mal entspannen

Beitrag von Thomas
04.07.2024, 15:16 Uhr

Zuerst habe ich gedacht: Was kommt denn da wieder auf uns zu..... Nach fast 20 Jahren Onlinehandel habe ich schon einige Gesetze umsetzen müssen von denen ich dachte, das wird nie etwas werden. Im Nachhinein war alles recht einfach. Auch bei der GPSR sehe ich das so. Zumal ja einige Produkte von der Umsetzung verschont sind. Wie mein Vorschreiber @Dieter schon schrieb: Produkte, die vor dem 13.12.2024 schon auf dem EU Markt vertrieben werden sind schon mal ausgenommen. Das trifft meines erachtens auf eine ganze Menge Produkte zu. Bei mir glücklicherweise auf alle fast Produkte, da es in meinem Bereich so gut wie keine Neuerungen gibt. Mein Fazit ist: Erst mal entspannt zurück lehnen und beobachten was da kommt, wenn hier etwas mehr Licht in den Vorschriftenjungel gebracht wurde.

GPSR - Ganz ruhig bleiben

Beitrag von Dieter
03.07.2024, 19:20 Uhr

Zunächst hab ich auch gedacht, ich hör jetzt schon auf statt erst Ende 2025. Aber so schlimm ist das alles nicht. Alte Artikel, die vor dem 13.12.2024 in den Verkehr gebracht wurden, auch von Importeuren oder Großhändlern, sind ohnehin ausgenommen von der GPSR. Hinterlegt werden, müssen die Daten des Herstellers !!! Euer Großhändler ist in der Regel nicht der Hersteller. Wir kaufen bspw. Ware über einen Großhändler und Importeur. Wir lassen uns von diesem die Adressen der Asiaten in Taiwan, Vietnam und Indonesien geben und hinterlegen diese Daten in unseren Angeboten, natürlich nicht die Adressen unserer Liefefranten. Ich glaube kaum, dass euer Kunde dort direkt kaufen wird. Ich glaube auch nicht, dass diese Adressen jemals ein Marktbeauftragter kontrollieren kann oder will, solange diese nachweislich Hersteller eures Lieferanten bzw. Großhändlers sind. Wenn 80 Millionen für einen Hühnerstall in China für angebliche Umwelt-Zertifikate ungeprüft an nicht existierende Zertifikatausteller aus China gezahlt werden, braucht man sich keine Sorgen machen. Wir sind in Deutschland und es ist 2024 ! Als EU-Verantwortlicher war ohnehin schon immer eine Person anzugeben, sofern ihr bei amazon o.ä. Plattformen verkauft hat. Diese Person könnt ihr gem. der GPSR oder der Vorgängerverordnung selbst oder ein Angestellter in eurem Betrieb oder ein von euch Beauftragter sein. Es muss nur dokumentiert werden. Wenn jetzt der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass ihr Ware bei einem in DE ansässigen Hersteller kauft, der auch in DE produziert und auch noch direkt an Endkunden verkauft, macht euch selbst zum Hersteller, indem ihr bspw. dem T-Shirt noch ein Elefantenlogo o.ä. beilegt, oder den Artikel anderweitig ergänzt, ohne das Originalprodukt in seiner Beschaffenheit zu ändern. Die Konformitätsbescheinigungen/ Begleitpapiere für das Shirt und das Elefantenlogo oder 2 Extra-Knöpfe braucht ihr ohnehin. das tackert ihr zusammen, schreibt per KI eine Zusammenfassung mit Risikobewertung (Knopf könnte verschluckt werden), Stempel und Unterschrift drauf und ab damit in eine Cloud für die nächsten 10 Jahre. Die Risikobewertung selbst muss nicht veröffentlicht werden, wir machen es aber als Download oder Text am Ende der Angebote, um den ganzen Unsinn dieser neuen Verordnung u dokumentieren. Wenn möglich deckt ihr euch noch vor dem Dezember mit Ware ein oder ihr kauft nach dem 13.12.2024 solange möglich noch Ware bei euren Händlern, die diese noch vor dem 13.12.2024 eingekauft importiert haben. Für diese Artikel greifen die neuen Vorschriften nicht. Die meisten sollten so zumindest ohne viel Aufwand das Jahr 2025 überbrücken können. Dann mal abwarten, was sich getan hat. Bisher hat sich alles in Rauch aufgelöst, DSGVO, CE-Kennzeichnung usw. Fragt heute kein Mensch mehr nach. Aber trotzdem bleibt an den "Kleinen" wieder viel Arbeit hängen, einige hören deswegen ganz auf und dem Endverbraucher bringt das gar nichts, wenn er weiß, dass Ho Chi Wan sein T-Shirt in Malaysya zusammengenäht hat und der online Händler nicht mehr existiert .

Geliefert wie (politisch) bestellt

Beitrag von Toto
03.07.2024, 18:40 Uhr

Das Anbieten von Gebrauchtware könnte für viele nicht mehr wirtschaftlich sein ab demnächst. Wenn ich das so richtig interpretiere. Hilft ja alles nichts - 100 Neuware-Zulieferer der Konkurrenz anschreiben mit superfrechen Angeboten bei Abnahme hoher Stückzahlen ... und vielleicht melden sich 2 oder 3 zurück. Anpassen oder einpacken, hilft doch alles nichts.

Die machen damit den ganzen Markt kaputt

Beitrag von Christian
03.07.2024, 15:02 Uhr

Gebrauchtware wird so unmöglich sein weiter zu verkaufen. Da kann man gleich dicht machen. Auch die Verkaufsplattformen werden dann unattraktiv werden. Die leben doch von der Vielfalt. Das wird ja schlimmer als in der DDR. Dann noch die Preisgabe bei Neuware des Herstellers MIT E-MAIL. Habe gelesen das die E-Mail verpflichtend ist. Häää... also ist der Hersteller gezwungen eine E-Mail zu besitzen? Ich kapiere da nichts mehr.

@Stefan, auf Plattformen keine Chance

Beitrag von Gerd
03.07.2024, 14:54 Uhr

Villeicht kann man aber die Produkte vor dem 13. Dezember im eigenen Onlineshop einstellen und sich darauf berufen.

Nur wie gesagt, auf Plattformen hast du keine Chance. Die löschen ab 13.12. alle Produkte, die nicht mit sämtliche Nonsensinformationen hinterlegt sind, sowie zb schon letztes Jahr sämtliche Schmuckartikel wegen Reach oder andere Kleinstartikel des täglichen Bedarfs wg CE Konformitätserklärungen gelöscht worden sind.

Wobei mit Verlaub die meisten Produkte wohl CE nach Vorschrift hatten, nur nicht durch Amazons Künstliche Intelligenz Prüfungen kamen, da diese ja bekanntlich etwas blind ist. Im eigenen Shop hast du dieses russische Roulette Spiel nicht

Verwirrt

Beitrag von Stefan
03.07.2024, 14:26 Uhr

"Wegen der Übergangsbestimmung in Art. 51 GPSR dürfen Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht worden sind, weiterhin ohne Beachtung der Vorgaben der GPSR vertrieben werden, wenn sie mit den Vorgaben der Richtlinien 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit im Einklang stehen."

Bedeutet das, dass hier die Kennzeichnungspflicht im Webshop entfällt?

Nochmal ich bezüglich Betriebsgeheimnisse

Beitrag von Birgit
03.07.2024, 14:24 Uhr

Seine Betriebsgeheimnisse dick und fett auf dem Produkt selbst aufzukleben (Herstelleradresse, samt Mailkontakt) ist vergleichbar, als wenn man gezwungen wird, seine Bankverbindung samt PIN im Internet zu veröffentlichen. Es freut sich der Großkonzern, den Hesteller des beliebten Konkurrenzprodukts zu erhaschen, um ihm anschliessend zu unterbieten, solange bis der kleine Unternehmer insolvent ist:

das kann man auch schneller haben, eher melde ich Hartz IV an oder gehe mit meiner chronischen Krankheit putzen!!!

ZIT. Schwab "ihr (europäisches Arbeitsvolk) werdet nichts haben aber ( un) glücklich sein, einen Schritt weiter bis zum Wirtschaftszusammenbruch der EU. Nur weiter so, am 13. Dezember ist auf Plattformen wie Ebay und Amazon Produktkahlschlag und die Verbraucher sind gezwungen bei Temu zu kaufen, oder kaufen nur noch beim Verkäufer Amazon.

Wie naiv ist die EU - Der Tot der kleinen Händler

Beitrag von Christian A.
02.07.2024, 18:48 Uhr

Das ist mal wieder der typische EU Schwachsinn von Bürokraten, die keine Ahnung vom Markt haben und die sich nur profilieren wollen und denen die Auswirkungen egal sind. Oder aber sie wissen genau was sie tun für die Lobbyisten der Global Player. Ich soll also meinen Wettbewerbern meine Firmeninternas preisgeben. Dieses Gesetz ist der Tot vieler kleiner Händler. Amazon, Temu und Co. werden sich freuen. Noch mehr Umsatz und noch weniger Wettbewerb. Besonders für die ganzen Chinesen auf dem Markt wie Temu oder auch einzelne Händler, die bisher schon mit politisch unterstützten Dumping Preisen arbeiten, haben mit Sicherheit nicht nur eine Flasche Sekt aufgemacht. Brüssel spielt ihnen in die Karten.

Urlaub

Beitrag von Mario Babac
02.07.2024, 14:20 Uhr

heute das erste Mal von diesem neuen Bürokratiemonster erfahren. Das Beste dabei ist, daß selbst Anwälte die diesen Bericht geschrieben haben bei manchen Stellen schreiben, daß die Ausführung dazu gesetzlich noch nicht so klar geregelt sei. Unfassbar !!!!! Wie dem auch sei, habe gerade meiner Frau gesagt, daß wir ab dem 13. Dezember alles abschalten und 3 Monate in unser Haus nach Spanien gehen. Dann zurück und mal sehen was aus dem ganzen Mist entstanden ist. Dann entweder alles wieder anschalten oder eben aufhören. Nach 28 Jahren...hatte durch die ganzen Verordnungen der letzten Jahre eh keinen Bock mehr drauf.

EU-feindliche EU-Gesetzgebung

Beitrag von Mike
02.07.2024, 11:57 Uhr

"Möglicherweise wird die Rechtsprechung über die Zeit für etwas mehr Klarheit sorgen"

Selbstanspruch "Klarheit & Wahrheit" der Legislative in a nutshell. Ist diese EU reformfähig oder ist dieser Zeitpunkt längst überschritten?

Der absolute Wahnsinn…

Beitrag von TZ
02.07.2024, 11:22 Uhr

Wie soll das zB bei Second Hand Kleidung umgesetzt werden? Ich verkaufe u.a. Kleidung aus den 50-80 Jahren, teilweise gibt es überhaupt keine Etiketten mehr in den Artikeln, Hersteller völlig unbekannt und exestieren seit Jahrzehnten gar nicht mehr. Ist dann ab 13.12. Schluss mit Second Hand? Darf ich alles auf den Müll werfen?

Elektronische Adressen sind auch mit anzugeben…weiss die EU auch dass es zu dieser Zeit noch gar kein Internet gab. Ich bin fassungslos über soviel Schwachsinn. Wem bringt das Nutzen? Welcher Käufer interessiert sich letzendlich für diese Angaben? Die interessiert nur die Marke, sonst nichts!

Und dann noch eine verantwortliche Person benennen für Ware aus Nicht-EU-Ländern…wer soll das sein? Ich kaufe meine Keidung im eigenen Namen als Kleinunternehmer bei diversen chinesischen Händlern und führe sie somit in die EU ein, verkaufe sie dann hier an Endverbraucher weiter. Bin ich dann automatisch auch die verantwortliche Person? Ich blicke da absolut nicht mehr durch.

Ich hoffe, dass die IT-Kanzlei hier mitliest und nochmal ganz konkret auf diverse Dinge eingeht und zwar so, dass es auch der letzte kleine Händler versteht. Ich bin nicht doof aber langsam überfordert mich der Bürokratie-Wahnsinn aus Brüssel.

Kunsthandwerker

Beitrag von Tilli
02.07.2024, 10:26 Uhr

Interessant wäre, wie sich das bei Kunsthandwerkern verhält, die ihre Produkte selbst herstellen (z.B. Schmuckdesigner, Silberschmiede, Häkelwaren etc). In diesem Fall weiß der Kunde doch, auf wessen Website er sich bewegt und von wem er kauft.

Wäre so ein Hinweis dort nicht völlig überflüssig und sogar etwas verwirrend, weil so der Eindruck entstehen könnte, dass gar nicht alles auf der Website von dem jeweiligen Künstler angefertigt wurde?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr dieses Thema in den nächsten Wochen noch weiter behandeln würdet und meine Frage mit einbezieht :)

total absurd

Beitrag von Jens-Uwe Noll
02.07.2024, 08:04 Uhr

Ich nochmal--- Also je länger ich über diesen Unsinn nachdenke, merke ich, wie absurd das Ganze ist. Ich bin selbst Hersteller von exklusiven Papiererzeugnissen für einen Papierwarenhändler. Die haben zur Vorgabe gemacht, dass alle Teile vom Wickelkern bis zum Umkarton alles neutral zu gestalten ist, so dass niemand erkennen kann, wo das produziert wird. Das ist extra aufwändig für uns. Jetzt sollen die in Ihrem Shop das preisgeben müssen? Jahrelange vertrauensvolle verschwiegene Zusammenarbeit umsonst? Leider haben wir keine Trecker, mit dem wir Autobahnen blockieren können. Wo finden wir Hilfe?

Informationspflicht

Beitrag von Fred
02.07.2024, 07:37 Uhr

Ist Punk 13) so zu verstehen, dass alle Produkte, die VOR dem 13.12.2024 von einem Hersteller erworben wurden und dem Markt bereitgestellt werden, auch nach dem 13.12.2024 OHNE die genannten Informationspflichten (Angaben Hersteller / Warnhinweise etc.) weiterhin vertrieben werden dürfen und somit vorerst auch keine Überarbeitung der Produktbeschreibungen erfolgen muss? Es wäre sehr hilfreich, wenn gerade auf die Thematik noch einmal eingegangen werden könnte, da dies ja alle Anbieter betrifft.

Herr

Beitrag von Querbeethanse
01.07.2024, 23:44 Uhr

Dann ist für mich am 13.12.24 Schluss

Geschäftsgeheimnis

Beitrag von Anja von Jutrzenka
01.07.2024, 22:51 Uhr

In dem anderen Text aus dem IT-Rechts-Newsletter (der mit den Abmahnungen) hat ein anderer Kommentator das Geschäftsgeheimnisgesetz (§ 2 Nr. 1 lit. a GeschGehG) zur Sprache gebracht. Sehr interessant. Die IT-Rechts-Kanzlei wird ja sicherlich hier mitlesen. Vielleicht kann man sich auch darauf beziehen.

Das kann man garnicht glauben....

Beitrag von BEA
01.07.2024, 21:14 Uhr

...das ist ja unfassbar?! Wir sollen als kleine Händler unseren grossten "Schatz" - die Lieferanten und Partnerschaften, die wir in Jahrzehnten aufgebaut haben- öffentlich preisgeben????

Wir haben einen Stoffladen mit 5000 Stoffen und davon verkaufen wir ca. 1000 auch online - schaffen es mit vorhandenem Personal gerade al so, die Öffnungszeiten zu bewältigen und schaffen es eh kaum, den Shop nachzuhalten.. und jetzt sowas?

Kaum Personal, kaum Umsatz und die Kunden brauchen die Informationen eh nicht - wir bekommen alles aus der EU und unsere Lieferanten (Großhändler und Importeure) werden uns als kleinen Stoffhändler wohl kaum mit dem Wissen um ihre Einkaufsquellen versorgen..

Was soll das - wo liegt der tiefere Sinn? Und Temu, Shein etc. wird das nicht interessieren, die sitzen in China... ..nur wir kleinen Händler gehen vor die Hunde oder fallen der Abmahnlobby zum Opfer

Das ist doch mal wieder gar nicht durchdacht...

Beitrag von Klunkerschatz
01.07.2024, 20:31 Uhr

Bei keinem meiner Produkte weiß ich den Hersteller, sondern nur meinen jeweiligen Großhändler. Na, das wird ja ein Spaß, denen beibringen zu müssen, dass sie mir die Hersteller preisgeben sollen. Oder wie ist das gedacht?

GPSR

Beitrag von Sascha
01.07.2024, 19:56 Uhr

Was für ein Bürokratiemonster :( Als Kleinunternehmer de facto nicht umsetzbar

Gebrauchtgeräte

Beitrag von PeterM
01.07.2024, 19:22 Uhr

Wenn ich Punkt 13) richtig verstehe, sind Artikel, die vor dem 13.12.2024 bereits auf dem Markt waren, also Gebrauchtgeräte, davon nicht betroffen. Ich verkaufe Super 8 Filmprojektoren die ca. 40 Jahre alt sind und die Hersteller zum großen Teil schon nicht mehr existieren. Da könnte ich eh keine Angaben zu einem Ansprechpartner mehr machen. Von Bürokratieabbau haben die EU Beamten scheinbar noch nichts gehört.

Kleinunternehmerin mit handmade-Artikeln

Beitrag von Bea
01.07.2024, 19:08 Uhr

Mit meinen selbstgenähten Produkten gehe ich auf ein paar Kunsthandwerkermärkte im Jahr und habe einen kleinen Online-Shop (selbstgebaut, kein Etsy oder ähnliches). Ich habe Einzelstücke oder höchstens mal eine kleine Auflage mit vielleicht 3-5 Stück. Wie soll das denn in der Realität funktionieren? Der Aufwand steht in keinem Verhältnis und kein Kunde wird bereit sein, deshalb einen höheren Preis zu zahlen.

Second Hand

Beitrag von Fred
01.07.2024, 16:46 Uhr

Ich sehe den "Second-Hand" Markt mehr als gefährdet. Hersteller von älteren Artikeln sind oftmals bereits nicht mehr existent, Sicherheitshinweise die in Papierform den Artikeln beigelegt wurden, nicht mehr vorhanden und auch online nicht abrufbar. Den Anforderungen gerecht zu werden ist somit schlichtweg unmöglich. Ich hoffe, dass hierzu noch Änderungen kommen, bzw. Lösungen, sodass dem Gebrauchtwarenmarkt nicht der "Hahn zugedreht" wird.

Produktsicherheit ♥️

Beitrag von Ich
01.07.2024, 16:37 Uhr

Und jeder sieht den Einkaufspreis und die Mitbewerber werden mehr und mehr weil es ein leichtes ist und keinerlei Recherche mehr nötig ist …

Der Strick hängt schon

Beitrag von SAM
01.07.2024, 16:34 Uhr

N a wunderbar. Der Strick hängt schon seit längerem und nun gibt es den Grund ihn zu nutzen. Mitbewerber werden sich auf die Lieferanten stürzen. Bürgergeld ich komme.

Herstellerangaben

Beitrag von Anja von Jutrzenka
01.07.2024, 16:19 Uhr

Das Schlimme dabei ist ja, daß sich die Abmahnanwälte sicherlich schon die Hände reiben. In einem anderen Beitrag im IT-Recht-Newsletter von heute steht nämlich, daß es abmahngefärdet ist, wenn man falsche Angaben zum Hersteller bzw. zur Marke eines Produktes abgibt (sich z. B. selbst als Hersteller einträgt).

Wieso kann ich eigentlich die älteren Kommentare nicht mehr lesen?

Ignorieren

Beitrag von Rene
01.07.2024, 16:09 Uhr

Was soll man noch sagen. Wie fast alles, was aus dieser Richtung kommt, nicht umsetzbarer Schwachsinn. Allein die Zeit sich damit zu beschäftigen, ist sinnlos vergeudete Lebenszeit. 90 Prozent aller Händler werden dies schlicht nicht umsetzen können und weitermachen wie bisher. Dies spiegelt den Kranken Bürokratiewahn wider. Wir machen auch weiter. Wenn man uns halt eines Tages den Hahn abdreht, wird die Bude zugemacht. Inzwischen bin ich über die Schwelle hinweg, mir darüber Gedanken zu machen. Es wird nichts passieren, da auch die Behörden selbst nicht wissen, wie die meisten Regelungen umzusetzen wären. Letztlich sind diese Regelungen nur Wasser auf die Mühlen aller jener, die eine Abkehr von der EU fordern, egal auch welcher politischen Ecke es kommt. Aber so weit reicht der geistig begrenzte Horizont derer, welche dies ausbrüten leider nicht.

REACH-Produkte

Beitrag von Klaus Delacroix
01.07.2024, 15:58 Uhr

Wie sieht das eigentlich aus für (chemische) Produkte aus, die der REACH-Verordnung unterliegen?

(Und das sind sehr, sehr viele!)

Dafür gibt es ja schon heute viele Informationspflichten (Sicherheits-, Allergen- und Einsatzkonzentrations-Datenblätter), die sich über viele Seiten hinziehen.

Wie soll man so etwas sinnvoll einbinden?

Ein weiterer Beitrag der EU zum "Bürokratieabbau"!

Beitrag von Klaus Delacroix
01.07.2024, 15:51 Uhr

Das wird keinen einzigen Endkunden interessieren, nur Wettbewerber werden interessiert die Beschaffungskanäle für die Produkte lesen.

Sind eigentlich Sanktionen vorgesehen, wenn man sich nicht daran hält?

auf dem Präsentierteller

Beitrag von koog2Qgmx.de
01.07.2024, 14:54 Uhr

Früher war Wirtschaftsspionage strafbar. Jetzt sollen die Händler gezwungen werden Ihre Lieferanten und Interna auf dem Präsentierteller preiszugeben, so daß sich andere Händler nur noch zu bedienen brauchen.

Ciao Geschäftsgeheimnisse!

Beitrag von Lisa Hardt
01.07.2024, 14:22 Uhr

Wenn ich meine Hersteller preisgeben muss, dann kann ich auch gleich den Shop schließen. Wer hat sich so einen Mist wieder ausgedacht?! Völlig realitätsfern. Ich soll verpflichtet werden, meine hart erarbeiteten Geschäftsgeheimnisse preiszugeben. Wow!

Stolpersteine

Beitrag von Iris
01.07.2024, 14:10 Uhr

Mittlerweile ist es unfassbar, welche Steine die EU ihren Händlern in den Weg legt, Waren innerhalb der eigenen Handelszone zu verkaufen. Das Verpackungsgesetz macht es den vielen kleinen Händlern schon unmöglich, Produkte in der gesamten EU zu vertreiben und jetzt noch das GPSR. Ich denke, viele stationäre Händler werden es ignorieren, online sitzt man ja quasi auf dem Präsentierteller. Uns trifft es jetzt mit den Herstellerangaben nicht ganz so heftig, da wir alle Produkte selber herstellen. Dennoch ist es unfassbar, dass die Texte auch noch in allen EU Amtssprachen zur Verfügung gestellt werden müssen. Man hätte sich EUweit ja auch auf Englisch einigen können. Mittlerweile ist es einfacher, Waren nach USA zu verkaufen als innerhalb der EU. Sollte es nicht andersrum sein - den EU Markt stärken und den Export erschweren?

Geschäftsgeheimnisse

Beitrag von Melanie T.
01.07.2024, 14:04 Uhr

Muß ich Jens-Uwe Knoll zustimmen. Wenn ich die Herstellerangaben meinen Großabnehmern preisgeben muß, dann kann ich ab 2025 zumachen. Jede Firmenübergabe, oder ein Erbe würde dadurch zunichte gemacht. Kann ja dann jeder direkt beim Hersteller anfragen. Wer braucht dann noch den Online-Händler oder Handel.

EU blockiert sich selbst

Beitrag von Tina S.
01.07.2024, 13:59 Uhr

Es wird immer schlimmer! Als KMU fehlt uns die Zeit und die Manpower, sich in alle Vorschriften einzulesen. Gefühlt kommt alle 3 Monate ein neuer Berg an Vorschriften zu einem Mega-Thema hinzu (Entwaldung, CPL, Verpackung), bevor die alten abgearbeitet sind. Der Irrsinn ist ja, dass die Sachverhalte aufgrund der unterschiedlichsten Vorschriften, wo eine in die andere greift, überhaupt nicht abschließend klar definiert sind. Es ist alles ein dicker Brei, auf dem wir schwimmen. Als KMU gibt es keinen Ansprechpartner bei der Behörden, die kennen sich selbst nicht aus. Wenn schon Vorschriften, dann bitte kompetent ausarbeiten und klare Handlungsanweisungen an die Hand geben. So aber bitte nicht!!

Geschäftsgeheimnisse

Beitrag von Anja von Jutrzenka
01.07.2024, 13:47 Uhr

Dem Thema "Geschäftsgeheimnisse" möchte ich mich hier auch anschließen. Als Kleinstunternehmer kann ich den Laden dann zumachen, wenn ich alle Hersteller offenbaren muß, da einige Großhändler auch selber an Endkunden verkaufen. Wenn die EU keine kleinen Online-Händler mehr haben möchte, dann sollen sie das doch gleich verbieten, statt so einen Aufwand zu betreiben. Ich kann es wirklich nicht mehr fassen.

Wo bleiben die Geschäftsgeheimnisse?

Beitrag von Jens-Uwe Noll
01.07.2024, 13:36 Uhr

Ich muss Daniel Kühne zustimmen. Mit dem Verrat des Herstellers gebe ich meine wichtigsten Geschäftsgeheimnisse an die Mitbewerber preis. Dagegen muss man doch vorgehen! Ein Grund mehr diese Bürokarten-EU zu bekämpfen!

Erst mal abwarten

Beitrag von Holger Preller
01.07.2024, 13:28 Uhr

Hier wird wieder viel heiße Luft erzeugt. Erst mal abwarten was das dann wird wenn es so weit ist. Evtl. haben wir ja auch noch Glück und die EU schafft sich ab. Das wäre das Beste was passieren könnte

Zum Haare raufen dieser EU Wahn

Beitrag von Manuela Hermanspann
01.07.2024, 13:18 Uhr

Wie soll man als Verkäufer von Vintage Produkten, also gebraucht aber noch keine Antiquität, denn überhaupt solche Angaben tätigen? Kann mir mal jemand erklären wie ich denn den Hersteller der 50 Jahre alten Porzellantasse, welche keine Kennzeichnung trägt, herausfinden soll? Und wer bezahlt denn immer den Arbeitsaufwand, aif allen marktplätzen und im eigenen Online Shop, die geforderten Angaben hinzuzufügen, und das bei mehreren hundert Artikeln? Für Gebrauchte Waren völliger Blödsinn.

Verrückt

Beitrag von Andree
01.07.2024, 13:04 Uhr

Und da wunder sich die Politik warum immer mehr Menschen eine Aversion gegen diese haben und auch die EU immer kritischer gesehen wird.

Ein sozialistisches Mammutprojekt.

Was macht man, wenn der Hersteller nicht bekannt ist?

Beitrag von Manuela
01.07.2024, 12:58 Uhr

Ich verkaufe unter anderem Second Hand Artikel aus dem Bereich Kleidung. Da sind teilweise die Schilder rausgeschnitten oder nicht leserlich, wie soll man dann die Daten angeben? Darf ich dann die Sachen nicht mehr verkaufen, die keine Schilder enthalten und ich den Hersteller nicht mehr benennen kann? Also alles dann in den Müll schmeißen?? Bin verunsichert, was ich wie wo machen soll, dazu kommt auch ein heiden Aufwand, besonders für kleine auf uns zu. Wo sollen wir denn die Daten herbekommen, außer durch googlen? Was ein erheblicher Zeitaufwand wird, wodurch viele es wirtschaftlich gar nicht tragen können.

Ebenso finde ich es auch irgendwie im widerspruch zum Thema Datenschutz. Denn man veröffentlicht da Daten von Firmen und dazu auch noch seine eigenen Großhändler, wo dann Kunden teilweise selbst bestellen können. Ergo heist es dann wohl für viele kleinere Händler das aus, denn die Kunden können dann bei den Herstellern selber bestellen, weil man ihnen alles auf dem Silbertablet liefert.

Die EU schafft sich ab

Beitrag von Dark Ages
01.07.2024, 12:46 Uhr

Die europäische Gemeinschaft war mal eine großartige Idee, die zu einem lobbygesteuertem Bürokratiemonster mutiert ist.

Wen wundern da die jüngsten Wahlergebnisse, bei denen immer mehr populistische Nationalisten quer durch Europa langsam das Ruder übernehmen...

Merken diese überbezahlten Sesselfurzer eigentlich noch irgendwas?

Marc

Beitrag von MARC
01.07.2024, 12:37 Uhr

@Ingo

Derjenige welcher die Schuhe in die EU importiert. So verstehe ich den Text.

Sollte die EU nicht einfach den Handel für EU Händler verbieten? Wäre ehrlicher

Beitrag von Birgit
26.06.2024, 01:10 Uhr

1) Wer blickt da noch durch ? 2) WEM GENAU ist damit geholfen? Dem Käufer nicht und dem Händler nicht, WEM, bitte?

3) gibt es irgendein Produkt, welches ein Händler vollkommen normal irgendwo verkaufen könnte? Im Onlineshop nicht, auf Plattformen nicht...villeicht auf dem Flohmarkt?

Meiner Meinung nach, könnte die EU einfach den Handel verbieten, natürlich nur für europäische Händler, denn dieser scheint ungemein zu stören.

Überleben werden nur ein paar große Konzerne, die ihre Informations-und Rechtsberater haben und sich darum kümmern.

Der absolute EU Wahnsinn

Beitrag von Daniel Kühne
25.06.2024, 11:45 Uhr

Das ist der absolute Wahnsinn! Nicht nur das ich meinen Kunden und Mitbewerbern damit offenbaren muss, welcher Großhändler mich beliefert, und damit auch noch ungewollt meinen Mitbewerbern und Kunden die Möglichkeit gebe ggf. billiger dort selbst einzukaufen. nein, dazu kommt noch das ich z.b. Produkte von Großhändlern beziehe, bei denen ich gar nicht weiß wie die Herstelleranschrift lautet oder wer der Hersteller ist. Oder Produkte (aktuelle Silbermünzprägungen), die von mir dann noch in Verpackungen (Kapseln oder Etuis) verpackt werden, wobei ich dann gleich doppelt Angaben machen muss, einmal zur Münze und einmal zu Verpackung. Der absolute EU-Wahnsinn!!!!

Wer ist die verantwortliche Person in der EU?

Beitrag von Ingo Siemon
24.06.2024, 14:36 Uhr

Am Beispiel des blauen Turnschuhs im Artikel. * Dieser wird von einem deutschen Händler online angeboten. * Der Hersteller ist in den USA. * Der Hersteller hat keinen Sitz in der EU.

Wer ist denn jetzt diese verantwortlichen Person in der EU? Das verstehe ich leider immer noch nicht.

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