Leserkommentare zum Artikel

Was, wenn Käufer nach Monaten behauptet, Ware sei nicht angekommen?

Im E-Commerce trägt der Händler das Transportrisiko bei Verkäufen an Verbraucher. Viele setzen auf Versand mit Zustellnachweis. Doch was passiert, wenn der Kunde den Erhalt erst lange nach der Lieferung bestreitet?

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Geschäftsleitung

Beitrag von M. Thomas
04.08.2022, 13:33 Uhr

Wieder eine Regelung, in der man sich als Händler nur noch an den Kopf fassen kann und den betrügerischen Kunden Tür und Tor geöffnet wird. Wie es scheint, spielt der VERKÄUFERschutz in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle und man bekommt immer mehr den Eindruck, als würden jedem auch noch so kleinen Onlinehändler grundsätzlich betrügerische Absichten unterstellt. Wie dem auch sei - selbst mit einer Nichterhaltserklärung durch den Kunden bekommt der Händler sein Fett ab, uns zwar in Form von irrsten Google-Bewertungen. Man fragt sich, wer solche Gesetze macht und welche Spezialisten zur "Gesetzesfindung" als Berater herangezogen werden. Man sollte einfach mal ein paar Onlinehändler an den runden Tisch dazuholen und sie nach ihren Erfahrungen und Nöten fragen! Aber das interessiert die Legislative wohl nicht. Hat man ja auch schon ganz deutlich bei den sogenannten Corona-Soforthilfen gesehen.

K

Beitrag von An
02.08.2022, 15:03 Uhr

Sehr interessant! Welche Fristen gelten für B2B?

Also muss jedes Tracking gesichert werden

Beitrag von D. Drescher
28.07.2022, 22:54 Uhr

Ergo muss der Händler jedes Tracking sichern, z. B. als PDF abspeichern. Würde ein solcher Screenshot der Sednunsgverfolgung als gespeichertes PDF vor Gericht standhalten? VG

Tür und Tor offen für Betrüger?

Beitrag von Michael
28.07.2022, 19:07 Uhr

Oha, das ist für uns Händler ein sehr bedenklicher Zustand - da sind ja Tür und Tor offen für Betrüger! Der Gesetzgeber sotte doch um diese Situatuin wissen, warum werden dem Verbraucher da nicht kürzere Fristen, z.b. die besagten 6 Monate gesetzt? Wenn ich etwas bestelle und nach wenigen Tagen nicht bekomme, dann forsche ich nach oder kontaktiere den Verkäufer. Ich denke das ist für alle seriösen Käufer zutreffend - da wartet keiner erst 3 Jahre, weil es im ureigenen Interesse des Käufers ist, die Ware innerhalb eines kurzen angemessenen Zeitraums zu erhalten. Alles andere kann nur bedeuten, dass sich da jmd auf dünnes Eis begibt und die gesetzlichen Regelungen zu betrügerischen Machenschaften nutzt. Das sollte doch wohl auch den Richtern klar sein.....

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