Amazon sperrt sich bei Darstellung der Email-Adresse / Telefonnummer im Händlerimpressum
Aktuell mehren sich die Hinweise darauf, dass Amazon (mal wieder) Verschärfungen bezüglich der Veröffentlichung von Kontaktdaten seitens der Marketplace-Händler vornimmt. Konkret wurde ein Händler von Amazon beanstandet, weil er – wie vom deutschen Gesetz gefordert – seine Email-Adresse im Rahmen seines Impressums bei Amazon angegeben hat. Wer hier als Händler Amazons Forderungen nachkommt, begibt sich in Abmahngefahr.
Schadenersatzanspruch gegen Amazon möglich?
Beitrag von Michael Quarz
29.10.2020, 18:38 Uhr
Wäre es in solchen Fällen nicht möglich, einen evtl. entstehenden Schaden durch Abmahnung und Co an Amazon weiterzureichen? Letztlich wird dort ja verhindert, geltendes Recht einzuhalten.
Gute Beratung sieht anders aus
Beitrag von Birgit Mayer
27.10.2020, 22:17 Uhr
Leider lässt die fachliche Beratung des Verkäuferservice in den letzten 1-2 Jahren sehr zu wünschen übrig. Man wird abgespeist mit Standard-Floskeln, Fachwissen Fehlanzeige. Fragt man zweimal nach, kommt oftmals die Drohung der Kontosperrung, sollte man erneut wegen des selben Problems anfragen. Das war früher defintiv nicht so. Hilfe sieht für mich anders aus.
Wenn niemand Amazon klagt, dann ist es wohl ok ....
Beitrag von Stephan
20.10.2020, 10:17 Uhr
...wenn man denen das durchgehen lässt. Komischerweise muss jeder kleine Händler alles einhalten, mit I-Tüpfelchen. Bei Amazon ist das alles egal, jeder, inkl. Bundeskartellamt, schaut weg.
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