BFH: Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen
Mit Urteil vom 12.8.2015 (XI R 43/13) hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob der – zunächst als Privatverkauf eingestufte - Verkauf von 140 Pelzmänteln auf der Onlineplattform eBay umsatzsteuerpflichtig war.
Inhaltsverzeichnis
1) Um was ging es?
Eine hauptberuflich als Finanzdienstleisterin tätige Frau hatte in den Jahren 2004 und 2005 auf eBay über mehrere Verkäuferkonten mindestens 140 Pelzmäntel verkauft. Nachdem beim Finanzamt eine anonyme Anzeige über ihre Online-Verkaufsaktivitäten eingegangen war, setzte das Finanzamt für die einzelnen Verkäufe eine Umsatzsteuer fest. Hiergegen versuchte sich die Frau zu wehren. Angeblich stammten die für rund 90.000.- Euro verkauften Pelzmäntel aus einer Haushaltsauflösung der Schwiegermutter; Belege existierten jedoch nicht mehr. Die unterschiedlichen Größen resultierten daraus, dass sich die Kleidergröße in mehreren Jahrzehnten, in denen die Schwiegermutter die Pelze „angesammelt“ habe, schon mal ändern könne.
2) BFH: Kein Sammelthema ersichtlich – Pelze sind keine Briefmarken
Der BFH nahm jedoch keinen Privatverkauf an, mit der Folge, dass die Pelzverkäufe umsatzsteuerpflichtig waren. Da mit der angeblichen Sammlung der Schwiegermutter nicht eigene, sondern fremde Pelzmäntel verkauft wurden, liege keine Tätigkeit eines privaten Sammlers vor. Auch sei - anders als bei Briefmarken oder Münzen - bei Gebrauchsgegenständen wie Pelzmänteln und angesichts der unterschiedlichen Pelzarten und –marken sowie Abweichungen in den Ärmellängen um bis zu 10 cm kein „Sammelthema“ ersichtlich.
3) Wann ist ein Verkauf nicht mehr privat, sondern unternehmerisch?
Maßgebliches Beurteilungskriterium dafür, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, ist dem BFH zufolge, ob der Verkäufer „aktive Schritte zur Vermarktung“ unternommen hat. Unerheblich ist dabei sowohl, ob hauptberuflich eine andere Tätigkeit ausgeübt wird, als auch, ob die Dauer der Tätigkeit zeitlich begrenzt ist. Insbesondere die Nutzung mehrerer Verkäuferkonten widerspreche der Annahme eines Privatverkaufs.
„Wer planmäßig, wiederholt und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen verkauft, wird damit unternehmerisch (wirtschaftlich) tätig.“
4) Fazit
Der BFH stufte den Verkauf von mindestens 140 Pelzmänteln auf eBay als unternehmerisch ein. Dies hat u.a. zur Folge, dass Verkäufer umsatzsteuerpflichtig sind. Zu beachten ist auch, dass unabhängig von der Angebotsbezeichnung als „Privatverkauf“ für Verbraucher u.a. ein Widerrufsrecht besteht, über das sie belehrt werden müssen.
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